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Für Dienstag
Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag mitteilen, ob die Wahlwiederholung in Berlin wie geplant am 12. Februar durchgeführt werden kann. In einem nächsten Schritt steht dann noch eine Entscheidung über ein Hauptverfahren an.
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite.
Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann - oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss des Zweiten Senats wird um 9:30 Uhr schriftlich veröffentlicht.
Bei der Eilentscheidung geht es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Eine solche bedeutet eine vorläufige Regelung. Mit dem Eilantrag wollen die Klägerinnen und Kläger erreichen, dass die Wiederholungswahl so lange nicht stattfinden darf, bis Karlsruhe abschließend im Hauptverfahren entschieden hat.
Dies wird erst nach dem Wahltermin am 12. Februar geschehen. In einem Schreiben, das dem rbb vorliegt, werden die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses gebeten, bis zum 2. März zum Antrag in der Hauptsache Stellung zu nehmen.
Sowohl der Antrag auf eine einstweilige Anordnung sowie jener auf ein Hauptverfahren richten sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, das die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt hatte. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen sind ein zweites Mal zu wählen.
Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Mehr als 40 Personen hatten in einem 250-seitigen Schriftsatz Beschwerde gegen die Wiederholung der Berliner Wahlen erhoben. Sie begründen das unter anderem damit, dass das Landesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zu weit gegangen sei.
Bei alldem geht es noch nicht um die vorgesehene Wiederholung der Berliner Bundestagswahl vom selben Tag in nur einigen Wahlbezirken der Hauptstadt. Dazu sind etliche Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig, über die die Richter in einem separaten Verfahren entscheiden. Für diese Wahl gibt es noch keinen Termin.
Sendung: rbb24 Abendschau, 30.01.2023, 19:30 Uhr
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