Wahlwiederholung von BVVs
Auch die Parlamente der Bezirke müssen im kommenden Februar erneut gewählt werden. Weil die Bestimmung neuer Bezirksbürgermeister durch die Parlamente aber sehr schwierig ist, könnte es sein, dass Amtsträger plötzlich ohne Mehrheit dastehen.
Mit der Entscheidung über eine Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat das Landesverfassungsgericht auch eine Wiederholung der gleichzeitig stattgefunden Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin verfügt.
Allerdings sind in den Bezirken die Folgen dieser Wahlwiederholung für die Stadtteilparlamente und für die Ämter in den Rathäusern deutlich komplizierter.
Für die Amtsträger des Senats ebenso wie für die Amtsträger in den Bezirken gilt zunächst der Grundsatz: Sie bleiben auch nach der Wahl im Amt. Also kurz: Die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister und die Stadträte - zusammen das Bezirksamt - gelten weiter als gewählt.
Doch während das Abgeordnetenhaus den Senat mit den nach der Wahlwiederholung möglichen neuen Mehrheiten per Misstrauensvotum auflösen und damit auch neu besetzen kann, können dies die Bezirksparlamentarier nicht so einfach. Solch ein Votum wäre im Bezirk wirkungslos, weil hier die Bezirksbürgermeister und Stadträte - einmal durch die BVVen gewählt nach der Wahl 2021 - per Gesetz als "Beamte auf Zeit" eingesetzt wurden. Ihre Amtszeit endet ungeachtet der Wiederholungswahlergebnisse erst mit Ende der Legislaturperiode im Sommer 2026.
Lediglich mit einer Zweidrittelmehrheit können die Amtsträger in den Bezirken ihrer Ämter enthoben werden. Solche Mehrheiten sind aber meist schwer zu organisieren. Daher könnte es passieren, dass Stadträte und Bezirksbürgermeister weiter regieren, obwohl sie in den BVVs gar keine Mehrheit mehr haben oder ihre Fraktion - ein Extremfall - es gar nicht ins Bezirksparlament geschafft hat bei der Wahlwiederholung.
Die einzige Möglichkeit, dass in den Bezirken neue Amtsträger eingesetzt werden können nach dem Willen der neuen einfachen Mehrheiten wäre hier der Amtsverzicht der Stadträte und Bezirksbürgermeister. Für die Verzichtenden würde dann aber auch ihr Anspruch auf die Versorgungsbezüge als Beamte erlöschen, und dies macht den Amtsverzicht noch unwahrscheinlicher.
Sendung: rbb24 Inforadio, 17.11.2022, 19 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen