Termine, Fristen und Regeln
Die Berlinerinnen und Berliner haben gewählt - aber wie geht es jetzt weiter? Wie schnell kommen das neue Abgeordnetenhaus und eine mögliche neue Regierung zusammen? Und: Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Wahlwiederholung?
Kurz nach Mitternacht am 13. Februar wurde zunächst das vorläufige Endergebnis der Wiederholungswahl verkündet. Zwei Wochen später, am 27. Februar, wurde das amtliche Ergebnis bekannt gegeben.
Die CDU hat demnach mit 28,2 Prozent ihr bestes Ergebnis seit 1999 erreicht und wird klar stärkste Kraft im Abgeordnetenhaus. Die SPD und die Grünen holen beide 18,4 Prozent. Der Vorsprung der Sozialdemokraten auf den Noch-Koalitionspartner ist aber verglichen mit dem vorläufigen Ergebnis von 105 auf 53 Stimmen geschrumpft. Auf die Linke entfallen 12,2 Prozent, für die AfD stimmten 9,1 Prozent. Die FDP verpasst den Einzug in das Berliner Parlament mit 4,6 Prozent.
Das neu gewählte Abgeordnetenhaus konstituiert sich am 16. März. Die parlamentarische Arbeit ruht bis dahin, auch die Ausschüsse tagen nicht. Nur der Haupt- und der Petitionsausschuss können in sehr dringenden Fällen zusammengerufen werden.
Das hängt davon ab, wie lange sich Sondierungen und Koalitionsgespräche hinziehen. Einen festen Termin, zu dem eine neue Regierung stehen muss, gibt es nicht.
Die Sondierungsgespräche wurden im Februar beendet. SPD und CDU planen, ihre Koalitionsgespräche am 9. März zu beginnen und bis zum 1. April einen Vertrag vorzulegen. Anschließend lässt die SPD noch ihre Parteimitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen. Das Ergebnis soll am 23. April vorliegen.
Offiziell endet die Amtszeit der Regierenden Bürgermeisterin mit der Wiederholungswahl nicht, weil sie für die gesamte Legislaturperiode gewählt wurde. Die dauert fünf Jahre, also ausgehend von der letzten regulären Wahl im September 2021 bis 2026.
Allerdings haben sich nach der Wiederholungswahl die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus geändert. Franziska Giffey hat bereits angekündigt, das Amt als Regierende Bürgermeisterin freiwillig abzugeben. So kann im Abgeordnetenhaus ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt werden.
Würde sie das das nicht tun, müsste sie mit einem Misstrauensvotum aus dem Amt gewählt werden. Dafür nötig wäre die Mehrheit der Abgeordneten.
Scheidet die Regierende Bürgermeisterin aus dem Amt aus, tun das automatisch auch alle Senatorinnen und Senatoren. Der oder die neue Regierende ernennt dann die neuen Senatsmitglieder - in der Regel in Abstimmung mit den Koalitionsmitgliedern.
Ähnlich wie bei der Abgeordnetenhauswahl ist es auch bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV): Auch hier geht die Amtszeit der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister und auch der Stadträtinnen und Stadträte offiziell weiter bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode.
Wenn sich die Mehrheitsverhältnisse (in den Bezirksverordnetenversammlungen bilden die Parteien sogenannte Zählgemeinschaften) ändern, gibt es auch hier prinzipiell zwei Möglichkeiten, um eine neue Bezirksspitze zu wählen.
Das geht zum einen, wenn die Bezirksbürgermeister und Stadträte freiwillig zurücktreten. Anders als Senatorinnen und Senatoren auf Landesebene werden die Stadträte nicht vom jeweiligen Bezirksbürgermeister ernannt, sondern einzeln von der BVV gewählt.
Für die zweite Option ist die Hürde höher als auf Landesebene: Bezirksbürgermeister und Stadträte können von der BVV abgewählt werden - allerdings braucht es dafür eine Zweidrittelmehrheit, während im Abgeordnetenhaus die Mehrheit der Abgeordneten für die Abwahl der Regierenden ausreicht.
Mit Informationen von Ute Schuhmacher und Agnes Sundermeyer
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