Berliner Landeswahlausschuss
Der Berliner Landeswahlausschuss hat alle Landeslisten der Wahl zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke vom September 2021 geprüft. Das Ergebnis: Einige Kandidaten - und eine Partei - können nicht mehr gewählt werden.
Der Berliner Landeswahlausschuss hat am Freitag abschließend über die Landeslisten der Parteien für die Wahlwiederholung im Februar entschieden.
Da bei der erneuten Abgeordnetenhauswahl grundsätzlich sämtliche Listen- und Wahlkreisvorschläge der Wahlen von 2021 gelten, musste lediglich über Kandidatinnen und Kandidaten entschieden werden, die nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bei 13 Parteien mit Landeslisten können insgesamt 19 Kandidaten von 2021 nicht mehr gewählt werden, weil sie mittlerweile ihren Hauptwohnsitz nicht mehr in Berlin haben. Dazu zählt unter anderem auch der Spitzenkandidat der Freien Wähler vom vergangenen Jahr, Marcel Luthe.
In fünf Fällen traten Bewerberinnen und Bewerber von ihrer Kandidatur zurück. Da bei der Partei "Tierschutz hier!" alle drei Kandidaten der Landesliste ihren Rücktritt erklärten, wird diese Partei auf den Stimmzetteln nicht mehr vertreten sein.
Bei den Linken hatte vor kurzem die bisherige Abgeordnete Stefanie Fuchs ihren Rücktritt erklärt. Sie ist ebenfalls von ihrer Kandidatur zurückgetreten. Ein Kandidat der Partei "die Basis" ist mittlerweile verstorben.
Für Parteien mit Bezirkslisten hatten die Bezirkswahlausschüsse bis Ende November die Wahlvorschläge aktualisiert. Mit Bezirkslisten treten die Parteien SPD, CDU und FDP an.
Der neue Landeswahlleiter Stephan Bröchler appellierte an die Berlinerinnen und Berliner, sich an der Wiederholungswahl zu beteiligen. "Bitte gehen Sie am 12. Februar wählen! Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt unser Parlament und damit die Demokratie", sagte der Verwaltungswissenschaftler, der erst seit Oktober im Amt ist.
Bröchler äußerte sich zufrieden über die bisherigen Vorbereitungen, machte aber gleichzeitig auf gewisse Hürden aufmerksam, wie die Organisation der Wahllokale, für die die Bezirke zuständig sind. Neben öffentlichen Einrichtungen werden nach seinen Angaben auch private Räumlichkeiten angemietet. Unter anderem liefen Verhandlungen mit den Eigentümern des Velodroms an der Landsberger Allee. "Wichtig ist, dass die Kosten den Bezirken erstattet werden. Deshalb auch die hohe Summe von 39 Millionen Euro, um solche Lokalitäten oder Restaurants anmieten zu können."
Die Wahlen vom 26. September 2021 werden wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Mängel am 12. Februar 2023 wiederholt. Das hatte das Landesverfassungsgericht Mitte November entschieden. Die Unterlagen für die Briefwahl werden ab dem 2. Januar verschickt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 2. Dezember 2022, 16 Uhr
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