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Information in Leichter Sprache
Wie können Sie wählen?
Viele Menschen wollen bei den Berliner Wahlen mitmachen. Wir erklären: Wer darf bei der Wahl mitmachen? Wie können Sie wählen? Und was ist eine Brief·wahl?
Wie können Sie wählen?
Alle Wähler bekommen vor der Wahl ihre Wahl·unterlagen.
In den Wahl·unterlagen steht zum Beispiel:
• Wo ist die Wahl?
• Und wann ist die Wahl?
Mit den Wahl·unterlagen können die Wähler bei der Wahl beweisen:
Am 12. Februar 2023 sind in Berlin 2 Wahlen. Zum Beispiel die Wahl zum Abgeordneten·haus. Zu der Abgeordnetenhaus·wahl haben wir viele Informationen für Sie. (Diese Informationen sind in Leichter Sprache)
Der Stimm·zettel
Die Wahl·entscheidung von einem Wähler heißt auch Stimme.
Die Wähler füllen bei der Landtags·wahl einen Stimm·zettel aus.
Auf einem Stimm·zettel kreuzen die Wähler an:
• Diesen Politiker wähle ich.
• Und diese Partei wähle ich.
Die Wähler machen 2 Kreuze.
Der Stimm·zettel hat nämlich 2 Spalten:
• Die linke Spalte ist für die Erst·stimme.
In dieser Spalte wählen die Wähler einen Politiker.
• Und die rechte Spalte ist für die Zweit·stimme.
In dieser Spalte wählen die Wähler eine Partei.
Wählen im Wahl·lokal
In den Wahl·unterlagen steht auch der Ort von der Wahl.
Dieser Ort heißt: Wahl·lokal.
Die Wahl·lokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Wahl·lokale sind zum Beispiel in Schulen.
In den Wahl·lokalen gibt es Wahl·kabinen.
Eine Wahl·kabine ist ein Sicht·schutz.
So kann kein Mensch die Wähler bei der Wahl sehen.
In den Wahl·lokalen sind Wahl·helfer.
Die Wahl·helfer geben den Wählern Stimm·zettel.
Auf einem Stimm·zettel können die Wähler ankreuzen:
• Diesen Politiker wähle ich.
• Und diese Partei wähle ich.
Die Wahl·entscheidung von den Wählern heißt auch Stimme.
Dann gehen die Wähler mit dem Stimm·zettel in die Wahl·kabine.
Und die Wähler wählen in der Wahl·kabine.
Das heißt:
Die Wähler kreuzen den Stimm·zettel in der Wahl·kabine an.
Dann werfen die Wähler den angekreuzten Stimm·zettel in eine Wahl·urne.
Eine Wahl·urne ist ein Behälter.
In einer Wahl·urne werden alle Stimm·zettel gesammelt.
In eine Wahl·urne darf kein Mensch hinein·sehen.
Und aus der Wahl·urne darf kein Mensch etwas heraus·holen.
Erst nach der Wahl dürfen die Wahl·helfer die Stimm·zettel aus der Wahl·urne heraus·holen.
Dann zählen die Wahl·helfer in allen Wahl·lokalen die Stimmen von den Wählern.
Und dann wissen die Menschen:
So viele Stimmen haben die Politiker bekommen.
Und so viele Stimmen haben die Parteien bekommen.
Die Brief·wahl
An dem Tag von der Wahl haben vielleicht nicht alle Wähler Zeit.
Manche Wähler sind an dem Wahl·tag zum Beispiel im Urlaub.
Oder manche Wähler sind krank.
Diese Wähler können am Wahl·tag nicht zu den Wahl·lokalen gehen.
Aber diese Wähler können trotzdem wählen.
Diese Wähler können nämlich vor dem Wahl·tag eine Brief·wahl machen.
Für eine Brief·wahl müssen die Wähler einen Antrag stellen.
Dieser Antrag ist in den Wahl·unterlagen.
Auf dem Antrag steht:
Ich möchte eine Brief·wahl machen.
Diesen Antrag müssen die Wähler ausfüllen.
Und abschicken.
Dann bekommen die Wähler vor dem Wahl·tag die Unterlagen für die Brief·wahl.
In den Unterlagen für die Brief·wahl sind zum Beispiel die Stimm·zettel.
Auf diesen Stimm·zetteln kreuzen die Wähler an:
• Diesen Politiker wähle ich.
• Und diese Partei wähle ich.
Dann schicken die Wähler die angekreuzten Stimm·zettel in einem Brief zu einem Wahl·büro.
Wahl·büros gibt es in vielen Orten.
In den Wahl·büros sind Wahl·helfer.
Diese Wahl·helfer öffnen die Briefe von der Brief·wahl.
Und diese Wahl·helfer zählen die Stimmen von den Wählern.