Berlin und Brandenburg
Bundestag, Abgeordnetenhaus, BVV, Volksentscheid - am Sonntag wird gewählt. Bis wann der Brief mit dem Wahlzettel bei der Post sein sollte, wer im Fall mit in die Wahlkabine darf und die Antworten auf weitere Fragen, finden Sie hier.
Was kann ich machen, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?
Alle Wahlberechtigten können auch ohne Wahlbenachrichtigung die Stimme abgeben. Es reicht aus, den Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer unsicher ist, ob er im Wählerverzeichnis steht, fragt in der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder Bezirksverwaltung nach.
Das zuständige Wahllokal können Wahlberechtigte über die Wahllokalsuche [www.wahlen-berlin.de] des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg finden.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich umgehend beim zuständigen Bezirkswahlamt melden. Bis Samstag 12:00 Uhr könne noch ein Ersatz ausgestellt werden, sagte die Landeswahlleiterin Petra Michaelis. Betroffene müssten glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sei. Im Wahllokal kann nur dann unter Vorlage des Wahlscheins gewählt werden, wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig zur Post bringen konnte? Kann ich sie auch einfach vorbeibringen?
Der Wahlbrief kann in Berlin und Brandenburg auch persönlich bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag in den Briefkasten der zuständigen Wahlbehörde eingeworfen werden. Die Adresse befindet sich auf dem roten Wahlbriefumschlag.
Berliner Briefwähler sollten ihre Stimmzettel von Freitag an nicht mehr mit der Post schicken, sondern selbst zum Bezirkswahlamt bringen. Nur so ist gewährleisten, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen können. Das teilte die Landeswahlleiterin mit.
Darf man im Wahllokal wählen auch wenn man Briefwahlunterlagen beantragt hat?
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann im Wahllokal wählen gehen. Voraussetzung ist, dass die Briefwahlunterlagen (insbesondere der Wahlschein) ins Wahllokal mitgebracht werden. Die wählende Person übergibt dem Wahlvorstand den Wahlschein und erhält hierfür einen Stimmzettel. Der Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen wird vernichtet.
Kann man sein Kind oder seinen Hund mit in die Wahlkabine nehmen?
Gegen das Mitbringen von Kindern in das Wahllokal ist nichts einzuwenden. Jedoch erfolgt der Gang in die Wahlkabine allein. Allerdings gibt es keine Einwände gegen die Mitnahme in die Wahlkabine von Kindern etwa bis zum Alter von drei Jahren. Bei der Mitnahme von Hunden muss man die örtlichen Gegebenheiten des Wahllokals beachten.
Kann ich im Wahllokal wählen, wenn ich Corona-Symptome habe oder in Quarantäne bin?
Nein, nach der Dritten Corona-Verordnung ist jede Person in Brandenburg und Berlin mit typischen Corona-Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion verpflichtet auf physische Kontakte zu anderen Personen zu verzichten.
Personen, die erkranken oder in Quarantäne sind, können bis zum Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag ist die Antragstellung noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr in der zuständigen Behörde möglich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die hierzu bevollmächtigte Person kann die Briefwahlunterlagen auch bei der Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbehörde abholen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief stehenden Adresse abzugeben.
Was kann ich machen, wenn ich aus Versehen mein Kreuz an falscher Stelle gemacht habe?
Wer die Stimmabgabe korrigieren möchte, bekommt vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Der alte Stimmzettel, auf dem das "falsche" Kreuz gesetzt wurde, wird im Beisein der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers zerrissen.
Muss man im Wahllokal Maske tragen und was passiert wenn das jemand nicht macht?
In Wahlgebäuden und Wahlräumen in Brandenburg muss grundsätzlich von allen Personen eine medizinische Maske getragen werden. Wenn Stimmberechtigte und Wahlbeobachter trotz bestehender Maskenpflicht keine Maske mit sich führen, werden sie aufgefordert, sich einen Mund-Nasen-Schutz zu beschaffen. Alternativ kann ihnen ein Mund-Nasen-Schutz angeboten werden. Im Allgemeinen sind Ersatzmasken im Wahllokal vorhanden. Auch in Berlin gilt in den Wahlräumen sowie in den Gebäuden, in denen sie untergebracht sind die Pflicht zum Tragen einer OP- oder FFP2-Maske.
Eine Person die das Tragen einer Maske verweigert, kann laut der Dritten Corona-Verordnung in Brandenburg und Berlin in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz vom Wahlvorstand des Wahllokals verwiesen werden.
Wenn Stimmberechtigte aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können und daher nach den infektionsschutzrechtlichen Regelungen von der Maskenpflicht befreit sind und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen können, können sie auch ohne Maske wählen. Der Wahlvorstand trifft in einem solchen Fall unmittelbare Maßnahmen zum Schutz der anderen Personen im Wahlraum (Zugangsregulierung, Abstand, Lüften, Desinfektion).
Muss ich einen eigenen Stift mitbringen?
Nein. Aber ein eigener Stift entlaste die Wahlorganisation ungemein, so die Berliner Landeswahlleiterin. Denn die Stifte, die vom Wahlbüro gestellt werden, müssten jedes Mal neu desinfiziert werden.
Ich komme erst kurz vor 18:00 Uhr am Wahllokal an und dort ist noch eine lange Schlange. Kann ich trotzdem wählen?
In einem solchen Fall kann ein Mitglied des Wahlvorstandes sich um 18:00 Uhr an die letzte Stelle der Schlange stellen und so deren Ende markieren. Damit signalisiert er: Alle Wahlberechtigten, die vor ihm stehen, waren rechtzeitig da - und dürfen dann noch in Ruhe ihre Stimme abgeben.
Wenn ich am Tag der Wahlen unverschuldet nicht in meinem Wahlkreis sein kann, kann ich auch woanders wählen?
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und somit einen Wahlschein hat, kann unter Vorlage dieses Wahlscheins in jedem Wahllokal des Wahlkreises wählen, für den der Wahlschein ausgestellt ist. Die Wahl in einem anderen Wahlkreis ist nicht möglich. Wer keinen Wahlschein hat, kann nur in dem Wahllokal wählen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.
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