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Video: rbb24 spezial | 19.12.2023 | Quelle: Picture Alliance/Bernd von Jutrczenka

Wiederholungswahl am 11. Februar

Wahlbenachrichtigungen werden ab 2. Januar verschickt

Nach dem Karlsruher Urteil ist nun klar, in welchem Umfang Berlin den Bundestag noch einmal wählen muss. Bei der Vorbereitung auf die Wiederholungswahl im Februar 2024 ist jetzt Tempo gefragt. Durch die Weihnachtsferien ist wenig Zeit.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin starten nun die konkreten Vorbereitungen für den Wahlgang am 11. Februar.

Bereits ab 2. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten verschickt, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Unterlagen enthalten Informationen zum Wahllokal und zur Möglichkeit einer Briefwahl.

Bröchler geht davon aus, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl rund 550.000 Berlinerinnen und Berliner abstimmen können. Das wäre etwas mehr als ein Fünftel der Zahl der Wahlberechtigten bei der von Pannen und Fehlern geprägten Wahl am 26. September 2021.

Bundesverfassungsgericht

Bundestagswahl wird am 11. Februar in 455 Berliner Wahlbezirken wiederholt

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Die Wiederholungswahl findet am 11. Februar statt.

Änderungen durch neuen Parteinamen und einen Todesfall

Bröchler und seine Kollegen in den Berliner Bezirken sind schon seit geraumer Zeit damit beschäftigt, den neuerlichen Wahlgang vorzubereiten. Das Urteil der Verfassungsrichter vom Dienstag gibt ihnen nun Klarheit, etwa im Hinblick auf die erforderliche Zahl der Stimmzettel, Wahllokale und Wahlhelfer: Demnach muss die Bundestagswahl in 455 der 2.256 Berliner Wahlbezirke sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken wiederholt werden.

Wie Bröchler erläuterte, beraten am Mittwoch in Berlin die zwölf Kreiswahlausschüsse und der Landeswahlausschuss über praktische Fragen. Eine betrifft die Stimmzettel. Prinzipiell ist es so, dass bei der teilweisen Wiederholungswahl dieselben Parteien und Kandidaten antreten wie 2021. Allerdings muss auf den Stimmzetteln etwa eine Namensänderung der früheren Partei NPD berücksichtigt werden, die nun "Die Heimat" heißt. Zudem ist mindestens ein Bewerber von 2021 inzwischen gestorben. Er wird vom Wahlzettel gestrichen.

Teilwiederholung der Bundestagswahl

Parteien werben für hohe Beteiligung an Wahl in den Winterferien

Die Bundestagswahl von 2021 wird in Berlin teils wiederholt. Es müsse nun für eine hohe Wahlbeteiligung geworben werden, hieß es in ersten Reaktionen. Auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner zeigt Respekt vor der Aufgabe.

Nur rund 3.000 Wahlhelfende werden gebraucht

Nach bisherigen Rückmeldungen aus den Bezirken geht Bröchler davon aus, dass es bei der Rekrutierung freiwilliger Wahlhelfer keine Probleme gibt. Darüber wolle er am Donnerstag in einer Runde mit Vertretern der Bezirke sprechen.

Angesichts der Zahl der nun in Rede stehenden Wahlbezirke ist davon auszugehen, dass um die 3.000 oder etwas mehr Wahlhelferinnen und -helfer gebraucht werden. Zum Vergleich: Bei der kompletten Wiederholung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 12. Februar dieses Jahres waren rund 42.000 Wahlhelfer im Einsatz.

Sendung: rbb24 Abendschau, 20.12.2023, 19:30 Uhr

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