Die juristischen Hürden, die bei einer Offenhaltung von Tegel genommen werden müssten, wären außerordentlich hoch.
Es gibt einen Bescheid aus dem Jahr 2004, nach dem der Flughafen Tegel ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme des BER geschlossen werden muss. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2006 festgesetzt, dass der Flughafen BBI, später BER, nur genehmigt werden kann, wenn im Gegenzug die beiden Innenstadtflughäfen Tegel und Tempelhof geschlossen werden.
Tegel-Befürworter wiederum berufen sich auf Gutachten (unter anderem des Deutschen Bundestages), wonach eine Offenhaltung des Altflughafens möglich wäre, wenn der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg zustimmen. Sie sehen keine Koppelung an den Planfeststellungsbeschluss des BER. Damit sehen sie auch keine Gefahr, dass mit einer Offenhaltung von Tegel die Genehmigungsgrundlage angegriffen werden könnte. Was einst politisch entschieden wurde, könne heute auch politisch zurückgenommen oder anders entschieden werden, so die Argumentation.
Die Tegel-Gegner sehen den Schließungsbeschluss dagegen als unwiderruflich an und jeder Versuch, ihn aufzuweichen, würde aus ihrer Sicht die Rechtsgrundlagen des BER gefährden.
Zudem ist offen, ob ein dauerhafter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel ein neues Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren auslösen könnte. Sollte dies der Fall sein, entstehen weitere Klagemöglichkeiten.