Interview | Cyberstalking - "Die Hälfte der bekannten Taten entsteht aus einer Beziehung heraus"

Di 23.04.24 | 07:02 Uhr | Von Linh Tran
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Symbolbild: Auf einem Smartphone ist ein Stalkernachricht zu lesen.(Quelle: dpa/ picture alliance/Jens Büttner)
Bild: dpa/ picture alliance/Jens Büttner

Nächtliche Whatsapp-Nachrichten, online verbreitete Gerüchte oder tatsächliches Auflauern: Stalking betrifft meist Frauen und verlagert sich zunehmend ins Netz. Der IT-Sicherheitsexperte Michael Littger erklärt, was Opfer vor Cyberstalking tun können.

Cyberstalking, das Nachstellen von Personen über digitale Wege, ist ein wachsenden Problem. Was eine Betroffene als Teenagerin diesbezüglich erlebt hat und wie sie heute damit umgeht, lesen Sie hier.

rbb|24: Wenn mir ein Kollege bei Facebook oder Instagram folgt - und ich das nicht möchte, ist das bereits eine Form von Cyberstalking?

Michael Littger: Das kann schon eine Form des Cyberstalkings sein. Es kommt darauf an, wie sich diese Beziehung im realen Leben darstellt. Wenn ich mit dem Kollegen privat nichts teilen und nichts zu tun haben will, aber es werden unter dem Deckmantel der beruflichen Zusammenarbeit immer wieder Botschaften oder Bilder verschickt, die als unpassend oder unangenehm empfunden werden, kann das als Cyberstalking empfunden werden. Diese Grenzüberschreitung wird von der Empfängerseite oft anders wahrgenommen als von der Senderseite. Genau da liegt der Konflikt.

Das Problem bei Cyberstalking ist, dass es sich um ein graduelles Phänomen handelt. Das beginnt in der Regel recht harmlos, indem man zum Beispiel gehäuft E-Mails bekommt. Vielleicht kommt einem das am Anfang komisch vor und es dauert, bis man erkennt: Da tut mir jemand digitale Gewalt an. Da werde ich gegen meinen Willen zum Lesen von Dingen genötigt.

In welchem Verhältnis stehen Opfer und Täter beim Cyberstalking miteinander? Erkennen Sie da Muster?

Die Hälfte der bekannten Taten entsteht aus einer Beziehung heraus. Dass die Absender also einer ehemaligen Partnerin oder einem ehemaligem Partner nachstellen. Die zwischenmenschliche Beziehung ist da also zerrüttet oder unterbrochen und über digitale Wege wird weiter Zugang gesucht. Das ist der klassische Fall. Da sprechen wir wirklich von der Verlängerung einer Beziehungstat in den digitalen Raum. Erschwerend kommt hinzu, dass durch eine Beziehung oft ein Zugang auf geschützte Informationen und Konten besteht. Das Gegenüber kennt zum Beispiel die PIN zum Handy oder Passwörter.

Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Cyberstalking und Cybermobbing?

Beides ist eng verwandt miteinander, denn es geschieht über dieselben Medien. SMS, Social Media bis zu Onlinebestellungen im fremden Namen, um anderen zu schaden. Perfide ist auch das sogenannte "Swatting". Polizei oder Feuerwehr werden gerufen wegen angeblicher Notfälle. Dadurch werden auch die Opfer belästig, schließlich stehen plötzlich Polizei oder Feuerwehr vor der Tür. Beim Cyberstalking ist das Nachstellen allerdings ein zentraler Faktor. Es wird also bewusst versucht, durch Nähe eine Drohkulisse aufzubauen, um Menschen zu terrorisieren.

Es gibt sogenannte "Airtags" oder "Smarttags", mit denen man zum Beispiel Schlüssel wiederfinden kann. Wie verbreitet werden solche Geräte missbraucht, um anderen nachzustellen?

Hier spricht man vom Phänomen der Stalkerware, also wenn technische Möglichkeiten zum missbräuchlichen Nachstellen erwendet werden. Da gibt es inzwischen viele Apps, die alle möglichen Daten und Sensoren eines Mobiltelefons ausspionieren und versenden können. Solche Apps heimlich aufzuspielen ist verboten und strafbewehrt. Leider ist es nicht verboten, solche Apps in Umlauf zu bringen. Die genannten Tags wurden mittlerweile mit einem Schutzmechanismus gegen Missbrauch versehen. Wird ein "Airtag" in einen Rucksack oder eine Tasche gelegt, informiert es die getaggte Person darüber. Da ist eine gewissen Transparenz sichergestellt.

Zudem sollte man überprüfen, ob anderen Mobiltelefonen Zugang auf das eigene eingeräumt wurde. Auf diese Weise sind die eigenen Bewegungen für andere nachvollziehbar.

Das Dokumentieren von solchen Angriffen ist sehr wichtig.

Michael Littger, Experte für IT-Sicherheit

Wir leben in einer digitalen Welt. Wie kann man sich vor so etwas schützen?

Der erste Schritt ist, überhaupt zu erkennen, dass man möglicherweise gestalkt wird. Im zweiten Schritt muss man natürlich reagieren. Hier arbeiten wir mit der sogenannten "IBM-Regel": informieren, blockieren und melden.

Mit informieren meine ich, dass Betroffene sich der Situation aktiv stellen sollten. Indem sie das Gegenüber zur Rede stellen und ihm klar machen, dass sie das nicht möchten. Man sollte auch das eigene Umfeld einweihen. So können sich andere darauf einstellen, dass unter Umständen Unwahrheiten über Betroffene verbreitet werden.

Beim Blockieren geht es darum, technische Maßnahmen zu ergreifen. Verhindern, dass Post, E-Mails, SMS oder sonstiges angekommen können. Schließlich sollte gemeldet werden, was einem angetan wird. Den Fall also bei der Polizei zur Anzeige bringen.

Können Betroffene etwas tun, damit es gar nicht erst so weit kommt?

Es gibt einige technische Mittel, die präventiv wirken. Darauf achten, dass Zugänge zu Internetdiensten sicher sind, dass Passwörter und Pincodes sicher und nicht zugänglich sind. Empfehlenswert ist auch, biometrische Verfahren zu nutzen, um den Zugang vor Missbrauch zu schützen wie Face-ID oder Scans vom Fingerabdruck.

Auch verhaltensbedingte Schutzmechanismen sind wichtig. Man sollte zum Beispiel die Datenschutzeinstellungen auf sozialen Medienkanälen nutzen, um nur vertrauensvollen Kontakten gewisse Informationen, Bilder, Kontakte zur Verfügung zu stellen. Über die Datenschutzeinstellungen lässt sich zum Beispiel ausschließen, dass Metadaten in den Fotos enthalten sind. Daraus kann abgelesen werden, wann man wo gewesen ist.

Dabei geht es nicht darum, sich digital zurückzuziehen. Das wäre gewissermaßen ein Sieg für den Täter. Stattdessen geht es darum, bewusst zu entscheiden, was man teilt, und sich darüber klar zu sein, welche Auswirkungen das haben kann. Gemeinnützige Angebote wie der Digitalführerschein helfen zu lernen, mit solchen Situationen souverän umzugehen.

Zur Person

Martin Littger, Deutschland sicher im Netz e.V. (Quelle: Andi Weiland)
Andi Weiland

IT-Sicherheitsexperte, Moderator und Jurist - Michael Littger

Michael Littger ist Geschäftsführer von Deutschland sicher im Netz (DSIN). Das gemeinnützige Bündnis unterstützt Verbraucher:innen und kleinere Unternehmen im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt.

Was benötigen Ermittlungsbehörden, wenn ich Cyberstalking zur Anzeige bringen möchte?

Das Dokumentieren von solchen Angriffen ist sehr wichtig. Sehr wichtig ist, dass die Angriffe nicht gelöscht werden. Man sollte sie abfotografieren oder einen Screenshot machen, um der Polizei erklären zu können: Ich wurde wirklich täglich, stündlich, nächtlich angegriffen mit eben diesem Kommunikationsmedium. Das gilt übrigens auch beim klassischen Telefonanruf, egal ob über Handy oder andere Wege. Es ist wichtig, dass man die Dinge beweissicher macht.

Das Problem ist allerdings oft, dass die Bereitschaft, solche Vorfälle zur Anzeige zu bringen, oft nicht da ist. Zum einen denken viele, dass es von selbst wieder besser wird oder dass es ja gar nicht so schlimm ist. Oder man hat einen Verdacht, wer dahinter stecken könnte. Man möchte die Person aber nicht konfrontieren. Schließlich handelt es sich bei den Tätern oft um Leute aus dem Bekanntenkreis.

Zum anderen vertrauen viele Betroffene der Polizei nicht, dass sie solche Sachverhalte ermittelt. Wir ermuntern allerdings dazu, in jedem Fall aktiv zu werden. Wer mit den Ermittlungsbehörden nicht zufrieden ist, sollten den Austausch mit regionalen Anlaufstellen beispielsweise des Digital-Kompass aufsuchen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Linh Tran für rbb|24.

Sendung: rbb Abendschau 23.04.2024, 19:30 Uhr

Beitrag von Linh Tran

17 Kommentare

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  1. 17.

    Au Mann, wat faseln Sie denn hier unentwgt? Lesen Sie den Artikel und fragen Sie Dr. Googel, was "Stalking" ist!
    Die Frau wird von ihrem Partner obsessiv überwacht, weil der unter Kontrollsucht leidet. Nee, falsch, der Mann leidet nicht, die Frau leidet darunter, weil sie permanent kontrolliert wird und trennt sich deshalb. Die Trennung kann der NArzisst nicht akzeptieren und wird zum Stalker - mitunter sogar zum Mörder: Wenn ich die Frau nicht haben kann, darf sie auch kein anderer haben! Das nennt die Wissenschaft dann Femizid.
    Und wie Ursula S. schon schrieb: § 238 SrtGB! Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis oder sind Sie ein Stalker, der Ausreden sucht?

  2. 16.

    Viele Fragen, wenige Antworten. Gerichtsurteile sind nicht immer auch moralisch gerecht. Sie können sich nur nach gesetzlich schon gesetzte Rahmen richten, die oft ungenügend und sehr Lückenhaft sind/ es auch nur sein können. Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater müssen dann später versuchen, die von Begin an fehlende Komunikation zu therapieren Das ist ein zu langer Umweg. "An dieser Stelle müssen nun aber die genannten Fachleute weiteres schreiben!"

  3. 15.

    Es kann für manche Menschen ganz schön schwierig sein zu akzeptieren, dass sich der Partner bzw. die Partnerin von einem getrennt hat. Viele Menschen tun sich auch mit dem loslassen schwer. Wer bestimmt denn, wie lange kommuniziert werden kann bzw. muss und an welcher Stelle man einfach nicht mehr weiterkommt? Wenn eine/r von beiden denkt, jetzt ist genug kommuniziert und Konsequenzen daraus zieht, muss der andere Part das wohl akzeptieren. Sonst kann das Argument der Kommunikation als Weg zum Lösen der Probleme bis zum St. Nimmerleinstag benutzt werden. Die Frage ist auch: geht es wirklich um Kinder, Haus, Besitztümer oder was auch immer oder geht es vielmehr darum, den Kontakt zu der/dem Ex auf Biegen und Brechen unbedingt aufrecht erhalten zu wollen?

    Gerichte und Anwälte sind alles andere als "Basta", denn Sie kommen oftmals an der Stelle ins Spiel, wenn es nicht mehr anders geht, wenn nämlich das Lösen der Probleme gescheitert ist. Dann müssen oder können sie helfen.

  4. 14.

    Stalking ist keine Privatsache, sondern ganz klar eine Straftat.

    2007 wurde die "Nachstellung" ("Stalking") ins Strafgesetzbuch aufgenommen (§ 238 StGB). Es geht hierbei um das wiederholte Verfolgen, penetrante Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren Willen (!), wofür Geld- und Freiheitsstrafen drohen.

    Wenn also der oder die "Ex" oder sonst jemand klar und eindeutig erklärt hat, keinerlei Kontakt (mehr) haben zu wollen, hat der andere Teil das ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.

  5. 13.

    Anwälte und Gerichte sind letztlich nichts anderes, als "Basta!" Das kann Probleme auf verschiedene Art unterdrücken, nie lösen. Ich beschrieb den Weg zur Lösung der Probleme; Den Weh zur Komunikation.

  6. 12.

    Das wird dann alles über die Anwälte geklärt werden.

    NEIN heißt NEIN !!!!

  7. 11.

    Wenn das so einfach wäre! Da kommen aber oft noch unzählige Probleme dazwischen wie zb. die gemeinsamen Kinder, Haus, Hof und Betriebe! Da funktioniert so ein einfaches "basta" nicht!

  8. 10.

    ... Und wenn ich keinen Kontakt will, hat der Gegenüber dies zu akzeptieren, basta.
    Da muss der Andere seine Wünsche oder Vorstellungen einfach zurück stecken.
    Zur Info, es gibt genügend Unterlassungsurteile, wo das Gericht dem Bedrängtem recht gibt.

  9. 8.

    Wenn Frau nicht möchte, dass Sie Kontakt zu ihr aufnehmen, dann müssen Sie das akzeptieren. Wenn Sie das nicht tun, respektieren Sie die Entscheidung der Frau nicht. Warum Sie da derart viel Umschreiben wollen, ist unklar. Auch Frauen haben Rechte und unterliegen nicht der männlichen Kontrolle. Respekt vor der Entscheidung der Frau ist doch nicht zu viel verlangt.

  10. 7.

    Keine Trennun ist wie die Andere und so sind auch die Gründe/ Probleme dafür sehr verschieden. Es gibt kein Wort wie "Stalking" das die fehlende Komunikation zwischen Menschen erstzen/ verhindern könnte. Auch strafrechlich kann später nichts gewürdigt werden, wenn die zur fehlenden Komunikation führenden Probleme nicht auf den Tisch gelegt werden. An dieser Stelle sollten nicht Juristen darüber entscheiden, was gute und was schlechte Gefühle zwischen den Menschen sind, obwohl es beide sehr wohl gibt! Hier sind Juristen nur Lückenbüßer! Wie auch immer es möglich gemacht wird; Kommunikation ist der einzig richtige Weg doch, sie macht die Juristen zurecht auch überflüssig!

  11. 6.

    "Diesen fand ich sehr erschreckend, weil darin jedes natürliche Interesse an einer/m Ex kriminalisiert wurde!. So einfach kann man es sich nicht machen, weil/ wenn es um ehrliche Gefühle zwischen zwei Menschen geht!"

    Ich habe diesen Vortrag nicht gesehen, aber ich denke wirklich, dass genau das bei einer Trennung zum Problem werden kann, wenn es um Gefühle zwischen zwei Menschen geht. Wenn der eine von beiden aber keine Gefühle mehr hat, möchte er oder sie u.U. auch erstmal keinen Kontakt mehr. Das wäre dann von dem anderen Teil zu akzeptieren. Ich denke wirklich, an dieser Stelle fangen viele Probleme nach einer Trennung an. Die Vorstellungen können dort sehr unterschiedlich sein. Ich habe selbst Beziehungen scheitern sehen, wo einer der beiden erstmal keinen Kontakt mehr haben wollte und das auf völliges Unverständnis stieß. Das kann total problematisch werden, wenn einer den anderen unbedingt noch sehen will, dieser oder diese aber nicht. Kennen Sie so etwas nicht?

  12. 5.

    ... ich rede über den Vortrag von Herrn "IT-Sicherheitsexperte Michael Littger" im RBB am 23.04.2024! ... Diesen fand ich sehr erschreckend, weil darin jedes natürliche Interesse an einer/m Ex kriminalisiert wurde!. So einfach kann man es sich nicht machen, weil/ wenn es um ehrliche Gefühle zwischen zwei Menschen geht!

  13. 4.

    Versuchen Sie jetzt hier zu relativieren? Zwischen Interesse zu zeigen, ob es Ex-Partnerin gutgeht und nicht loslassen können oder wollen und Stalking zu betreiben liegen Welten. Also warum relativieren Sie diese Art von Verhalten? Jeder kennt den Unterschied und worüber Sie reden, darum geht es hier nicht. Und im übrigen, wenn die Ex-Parnerin oder der Ex-Partner erstmal gar keinen Kontakt mehr haben möchte, warum auch immer, muss man das wohl zähneknirschend akzeptieren, auch wenn es wehtut. Manche Menschen brauchen Abstand.

  14. 3.

    Man muss doch auch mal die Kirche im Dorf lassen! Ganz klar gibt es solche Fälle, wo es einfach viel zu weit geht - Wer da ganz frei von jeder Schuld ist, der werfe den ersten Stein - doch es gibt auch noch ein ganz natürliches Interesse daran, ob es einer "Ex" gut geht oder, ob Sie Hilfe braucht. Nach evtl. vielen gemeinsamen Lebensjahren wäre es schon merkwürdig, gäbe es dieses ehrliche Interesse nicht! Einfach alles und jeden Kontakt in den Schmutz zu ziehen, das mag für einen selbsternannten "IT-Sicherheitsexperten wir Herrn Michael Littger" gut sein, weil Dieser dann etwas zu erzählen hat und Er sich dann als "Experte" aufspielen kann, das hat dann aber mit der Wirklichkeit rein garnichts mehr zu tun! Nach dem Beitrag von Herrn "IT-Sicherheitsexperte Michael Littger" im RBB am 23.04.2024 war ja nur noch erschreckend! Seinen Worten nach darf ja dann keiner mehr ein geringstes Interesse zeigen, ohne das dieses Interesse nicht sofort kriminalisiert werden könnte. (Typisch Jurist)

  15. 2.

    In der heutigen Zeit ist es vielleicht wichtiger, weniger von sich preiszugeben, nicht überall präsent und sichtbar und erreichbar zu sein, gerade als Privatperson. Das neue luxuriöse Leben ohne digitale Offenheit ist der neue Reichtum. Wer sich schützt in diesen Zeiten, ist klar im Vorteil. Stalkern wird damit eine Möglichkeit genommen, Menschen in ihrer Schutzlosigkeit online zu treffen. Swatting kann ja nur geschehen, weil sich Menschen schutzlos präsentieren. Das Netz gibt gerade jenen ein Paradies an Möglichkeiten, von denen die arglosen Menschen gar keine Ahnung haben.
    Da jeder freiwillig vieles von sich preisgibt, ist vielleicht ein Umdenken erforderlich, um die Privatsphäre wieder schützen zu können.

  16. 1.

    Ist ist wirklich traurig so etwas schreiben zu müssen, aber wie armselig ein Mensch sein kann, zeigt sich manchmal anscheinend erst nach einer Trennung in seiner ganzen Stärke.

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