Bundesgerichtshof -
Ein Berliner muss wegen jahrelangem schwerem sexuellen Missbrauchs von Kindern zehn Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung. Das entsprechende Urteil des Landgerichts vom Januar ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Revision des damals 59-Jährigen, wie am Freitag mitgeteilt wurde.
Richter: Sicherungsverwahrung nach der Gefängnisstrafe erforderlich
Der Mann hatte Söhne seiner Schwester und die einer damals guten Freundin betreut. Das Gericht sah 128 sexuelle Übergriffe in der Zeit von Mai 1999 bis September 2021 als erwiesen an. Bei der Anzahl dieser Taten handele es sich nach Überzeugung des Gerichts um das "absolute Minimum". Die Opfer waren zwischen 6 und 14 Jahre alt.
Die Unterbringung des Mannes in der Sicherungsverwahrung nach der Gefängnisstrafe sei wegen Wiederholungsgefahr erforderlich, so der Richter. Es bestehe bei dem Mann eine pädophile Störung - "ohne Therapie bleibt er gefährlich".
Sendung: rbb24 Inforadio, 01.09.2023, 12:00 Uhr