Defekte Türen, Verletzungsrisiko für Fahrgäste oder Verspätungen bei den Abfahrten: Hunderte Türstörungen zählt die BVG im Monat, wenn Türen von Bussen und Bahnen mutwillig aufgehalten werden. Ab dem 1. Mai wird dafür ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig.