Landgericht Berlin -
Eine polizeibekannte arabischstämmige Großfamilie muss eine Villa im Berliner Stadtteil Buckow räumen. Das Landgericht Berlin wies eine entsprechende Berufung der Familie ab, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte.
Zudem folgten die Richter mit ihrem Beschluss damit einem Urteil des Amtsgerichts Neukölln (Az: 10 C 485/21) aus dem vergangenen April. Es sei "vorläufig vollstreckbar", das heißt, dass eine Zwangsvollstreckung bereits betrieben werden kann. Eine Räumungsfrist werde nicht gewährt, so die Sprecherin.
Insgesamt 77 Clan-Immobilien beschlagnahmt
Die Villa samt Grundstücken gehört zu 77 Immobilien der Familie Remmo, die die Berliner Staatsanwaltschaft 2018 beschlagnahmt hat. Diese wurden nach Überzeugung der Behörde nicht mit legalem Geld gekauft. Seit der Beschlagnahmung gehört die Immobilie dem Land Berlin, der Bezirk Neukölln ist als Kommune dafür zuständig. Zunächst hatte sich dadurch nichts am Mietverhältnis geändert. Später kündigte der Bezirk jedoch der Familie und setzte eine Räumungsfrist bis Ende Oktober 2021. Da die Familie blieb, zog der Bezirk vor Gericht - mit Erfolg.
Nach dem Urteil des Amtsgerichts vom 6. April hat der Bezirk einen Anspruch auf die Räumung. Als Grund dafür nannte es ausstehende Mietzahlungen. Das Amtsgericht habe die Familie zu Recht zur Räumung verurteilt, "weil das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis durch Kündigung fristlos beendet worden ist", teilte das Landgericht weiter mit.
Der Beschluss, der bereits am vergangenen Donnerstag gefasst wurde, sei noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats könnten Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingereicht werden.