Verwaltungsgericht - Probeunterricht für Berliner Gymnasien ist rechtmäßig

Berliner Schüler mit einem schlechteren Notenschnitt als 2,2 müssen zur Aufnahme am Gymnasium seit diesem Jahr einen Probeunterricht absolvieren. Nur wenige hatten diesen bestanden. Dagegen gingen mehrere Schüler vor - erfolglos.
Der Probeunterricht zur Eignungsfeststellung an Berliner Gymnasien ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht erneut entschieden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wies es zehn Eilanträge gegen den Probeunterricht ab. "Die Ausgestaltung des Probeunterrichts und die jeweils konkreten Bewertungen seien rechtlich nicht zu beanstanden", so eine Gerichtssprecherin.
Als Grund führte das Gericht an, dass der Probeunterricht "eine prognostische, an allgemeingültigen Maßstäben ausgerichtete und zugleich auf den Einzelfall bezogene pädagogische Beurteilung" ermögliche.
Einige Entscheidungen noch offen
Vor Gericht gezogen waren Schüler, die weniger als die geforderten 75 Prozent der erreichbaren Bewertungseinheiten beim Probeunterricht erreichten.
Die Betroffenen können nun jeweils Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz - dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - einlegen. In erster Instanz sind nach Angaben der Gerichtssprecherin nun 14 Eilverfahren entschieden, in 19 Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Zudem liegen den beiden zuständigen Kammern derzeit noch insgesamt 36 Klagen von Betroffenen vor, sodass sich das Gericht noch tiefergehend mit der Thematik befassen wird.
Bereits Ende März hatte das Verwaltungsgericht mehrere Eilanträge gegen den Probeunterricht zurückgewiesen.
Nur 56 von 1.900 Schülern bestehen Probeunterricht
Etwas mehr als 1.900 Schülerinnen und Schüler nahmen am 21. Februar (sowie einem Ersatztermin) erstmals an dem Probeunterricht teil. 56 haben ihn der Bildungsverwaltung zufolge bestanden.
Erforderlich war der Probetag für Sechstklässler, die im Sommer auf ein Gymnasium wollen, aber dafür nicht den nötigen Notendurchschnitt von 2,2 oder besser haben. Ein bestandener Probeunterricht ist für sie die Voraussetzung für die Anmeldung für ein Gymnasium. Anschließend durchlaufen die Schülerinnen und Schüler das reguläre Aufnahmeverfahren.
Die Bildungsgewerkschaft GEW, der Landeselternausschuss und die Berliner Grünen kritisierten den Probetag.
Sendung: rbb 88.8, 10.04.2025, 12:00 Uhr