Brandenburg -
Für die Kommunalwahlen in Brandenburg am 9. Juni müssen politische Vereinigungen, die als Partei antreten wollen, das bis zum Abend des Mittwoch, 20. März schriftlich beim Landeswahlleiter anzeigen. Das teilte der Landeswahlleiter am Dienstag in Potsdam mit.
Bei der Wahl werden zahlreiche öffentliche Ämter neu besetzt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der 14 Kreistage, von 413 Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen sowie 1.317 Ortsbeiräten. Außerdem sollen 271 ehrenamtliche sowie sieben hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt werden. Zusätzlich würden 344 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher gesucht.
Entscheidung fällt am 28. März
Die Anzeige einer Kandidatur sei jedoch nur erforderlich, sofern die Parteien bei der letzten Wahl zum Landtag von Brandenburg oder zum Deutschen Bundestag mit keinem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt waren, hieß es. Neben der Beteiligungsanzeige müsse auch die schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Landesvorstandes eingereicht werden.
Der Landeswahlausschuss werde am Donnerstag, 28. März in einer öffentlichen Sitzung entscheiden, welche Vereinigungen alle Vorgaben erfüllen, um als Partei anerkannt zu werden, hieß es weiter. Vereinigungen, denen die Parteieigenschaft nicht zuerkannt wird, könnten sich als politische Vereinigung oder als Wählergruppe an den Kommunalwahlen beteiligen.