Fall aus Fürstenwalde -
Eltern können in Brandenburg für ihr Kind in einer Kita kein erbsenfreies Mittagessen gesetzlich beanspruchen: Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschieden. Es lehnte einen entsprechenden Eilantrag von zwei Eltern ab. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wollten die Eltern, dass ihr Kind in einer Kita in Fürstenwalde (Oder-Spree) mit "erbsenfreien Mahlzeiten" versorgt wird, da es unter einer Lebensmittelunverträglichkeit in Bezug auf Erbsen leide.
Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien der Kinder seien zwar in einer Kita zu berücksichtigen, teilte das Gericht mit. Eine erbsenfreie Sonderkost sei aber nicht möglich, weil es keine lebensmittelrechtliche Kennzeichnungspflicht für Erbsen gebe.
Keine Kennzeichnungspflicht für Erbsen
Deswegen sei eine Versorgung des Kindes mit erbsenfreien Sonderkost nicht möglich. Die Kita sei grundsätzlich bereit gewesen, Unverträglichkeiten oder Allergien der Kinder zu berücksichtigen. Doch der Caterer, der die Kita mit Essen versorgt, könne mangels der entsprechenden Kennzeichnungspflicht kein "erbsenfreies" Essen garantieren.
Hintergrund sei, dass verarbeitete Erbsen bei der Herstellung vieler Gerichte als Zusatzstoff oder Aroma verwendet werden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Den Eltern des Kindes stehe aber die Möglichkeit offen, dem Kind ein allergenfreies Mittagessen zuzubereiten und in die Kita mitzugeben.
Die Eltern haben nun die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss zu erheben.
Sendung: rbb24 Inforadio, 02.06.2023, 8:00 Uhr