Tarfifstreit - Hunderte Flüge wegen Warnstreik am BER ausgefallen

Do 14.03.24 | 21:45 Uhr
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Originalbild: Warnstreik von Verdi am BER Flughafen am 14.03.2024.(Quelle: Carsten Krippahl)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 14.03.2024 | Carsten Krippahl | Bild: Carsten Krippahl

Am Flughafen BER sollen am Freitag wieder regulär Flugzeuge starten und landen. Am Donnerstag kam es durch den Warnstreik des Sicherheitspersonals zu massiven Einschränkungen für Reisende.

Nach dem Warnstreik des Sicherheitspersonals am Flughafen BER soll dort am Freitag wieder ein regulärer Flugbetrieb möglich sein. Das hat die Flughafenleitung am Donnerstag mitgeteilt.

Allerdings könne es durch Umbuchungen wegen des Streiks ein erhöhtes Passagieraufkommen geben, warnt der BER. Fluggäste werden deshalb gebeten, zweieinhalb Stunden vor Abflug im Terminal zu sein. Unabhängig von ihrem Abfluggate können Reisende die Sicherheitskontrollen in beiden Terminals nutzen, heißt es in der Mitteilung weiter.

Durch den Warnstreik entfielen am Donnerstag alle 200 geplanten Abflüge am BER. Von 200 Ankünften konnten laut einem BER-Sprecher 170 durchgeführt werden.

Für Freitag sind nach Angaben der Gewerkschaft Verdi weitere Warnstreiks des Sicherheitspersonals geplant, davon ist der BER aber nicht direkt betroffen.

Verdi will mit den Aktionen die Arbeitgeber im laufenden Tarifkonflikt dazu bringen, ein verbessertes Angebot vorzulegen. Bislang sind fünf Verhandlungsrunden für die etwa 25.000 Beschäftigte bei privaten Sicherheitsdienstleistern ohne Ergebnis geblieben.

Fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis

Verdi hatte am Dienstag zu dem ganztägigen Warnstreik am Donnerstag aufgerufen. Neben dem Flughafen BER waren laut Verdi auch die Airports Karlsruhe/Baden Baden, Köln, Hamburg und Stuttgart betroffen. Damit will die Gewerkschaft den Druck in den laufenden Tarifverhandlungen für die rund 25.000 Beschäftigten der Branche erhöhen.

Bei den Tarifverhandlungen der Luftsicherheit geht es um die Arbeitsbedingungen von rund 25.000 Beschäftigten privater Sicherheitsdienstleister. Sie kontrollieren im Auftrag der Bundespolizei Passagiere, Personal und Gepäck an den Zugängen zum Sicherheitsbereich. Die Arbeitgeber vom Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) haben nach eigenen Angaben 2,70 Euro in drei Stufen angeboten bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Neben dem Inflationsausgleich bedeute dies auch einen Reallohnzuwachs, hatte BDLS-Verhandlungsführer Frank Haindl erklärt. Eine sechste Verhandlung ist für den 20. März verabredet.

In dem Tarifkonflikt sind bislang fünf Verhandlungsrunden ohne Ergebnis geblieben. Verdi fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten eine Stundenlohnerhöhung um 2,80 Euro mit schneller einsetzenden Mehrarbeitszuschlägen ab der ersten Überstunde.

Einschränkungen seit Monaten

Im Luftverkehr in Deutschland ist dies nur eine von mehreren Tarifauseinandersetzungen derzeit. Die meisten betreffen die Lufthansa und ihre Passagiere. Ungelöst ist unter anderem der Konflikt mit Verdi beim Lufthansa-Bodenpersonal und mit der Flugbegleitergewerkschaft Ufo beim Kabinenpersonal.

Immer wieder kam es deshalb in den letzten Monaten am BER und anderen deutschen Flughäfen zu teils massiven Einschränkungen.

Am Mittwochnachmittag wurde bekannt, dass die Gewerkschaft Verdi das Luftsicherheitspersonal auch am Freitag zu Warnstreiks an mehreren deutschen Flughäfen aufgerufen hat. Das teilte der Flughafen Hannover mit. Laut einem Verdi-Sprecher sind neben Hannover noch die Flughäfen Dortmund, Weeze, Dresden, Leipzig und Karlsruhe/Baden-Baden betroffen.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 13.03.24, 19:30 Uhr

47 Kommentare

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  1. 47.

    Alle Flughafenbeschäftigte in einem Flughafen-Unternehmen streiken dann nur einmal...

    P.S. Beamtenpensionen sind immer dann, für den Steuerzahler, günstig (auch bei höheren Prozentzahlen), wenn er niedrigere Gehälter, ohne Rentenbeiträge der Beschäftigten UND (!) Arbeitgeber, 45 Jahre lang gespart hat. Niemand, auch Beamte, wird jemals irgendetwas zahlen und das Netto absenken. Das wird dann aufgestockt werden müssen. Vom Steuerzahler.

    Wer glaubt, eine Nettogehaltsabsenkung, beim Großteil der schlechter bezahlten (Landes)Beamten, in Talkshows fordern zu können, wird die dann teurere Realität durch Steuererhöhungen spüren.

  2. 46.

    Kollektive Magenverstimmung, Montagschnupfen schon am Mittwoch, Dienst nach Vorschrift ... Ich glaube die Möglichkeiten wären mannigfaltig, Beamte wird man auch so schnell nicht wieder los und die Pensionslasten dürften auf lange Sicht den jetztigen "Schaden" übersteigen. Ich frage mich angesichts der branchenübergreifenden "Streikdemie" eher ob hier Ländle vll. doch insgesamt etwas mehr im Argen liegt.

  3. 45.

    Die vermeintliche Wunderwaffe Verbeamtung kann schnell zum Bumerang werden: Dienst zu 100% nach Vorschrift - da kiekt Ihr...

  4. 44.

    Na klar geht das… das geht seit Jahrzehnten schon.
    Man bekommt hier Schnappatmung weil es mal ein Jahr gibt in dem mehr gestreikt wird als in den Jahren zuvor.
    Es gibt eine Entscheidung zum Eilantrag und die gilt, bis zu einem Urteil… ein Eilantrag wird entschieden mit bedacht auf das zukünftig zu erwartende Urteil. Sie können daher davon ausgehen, das endgültige Urteil wird nicht anders ausfallen.
    Und in den nächsten Jahren wird auch mal gestreikt werden… und damit hat man schon eine Rahmenbedingung geschaffen, was erlaubt ist.
    Politiker werden sich vermutlich nicht an größere Beschränkungen des Streikrechts herantrauen da durch bereits gefällte Urteile der Weg klar ist.
    Mehr als bla bla wird nicht passieren, auch die Politik weiß .. jede größere Beschränkung landet vor dem Bundesverfassungsgericht und da zu verlieren macht keinem Spaß.

  5. 43.

    Gibt es erst einmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, ist dies unanfechtbar.
    Wenn etwas als verhältnismäßig beurteilt wurde, kann es nicht später als unverhältnismäßig eingestuft werden, nur weil man meint die Zeiten sind andere.
    Wäre dem so, bräuchte man keine Urteile, weil man eh so oft vor Gericht zieht bis einem das Urteil gefällt… und das würden dann beide Seiten so machen.
    Da können sie argumentieren wie sie wollen… juckt keinen.

  6. 42.

    Was gehen Deutschland die anderen Länder an ? Hier spielt die Musik, hier stehen die Räder still und hier entstehen der Wirtschaft und der Gemeinschaft Schäden in exorbitanter Millionenhöhe. Der grünen Wirtschaftsminister erklärte heute, dass Deutschland sich das nicht leisten kann, angefangen bei der immer kürzeren Arbeitszeit !

  7. 41.

    Es geht nicht um das Streikrecht, sondern um den rechtlichen Rahmen, der u.a. die Allgemeinheit vor dem Missbrauch bei der Ausübung des Rechtes schützen soll. Was ist daran so schwer zu begreifen ? Selbst die Politik hat das nun auch erkannt.
    Im Falle der Bahn, könnte die GDL die Forderungen immer höher schrauben, die zum Schluss auch erfüllt werden müssten, egal wie absurd diese sind. Dann müssten auch wieder Gerichte festlegen, was korrekt ist. Das ist aber nicht der Sinn.

  8. 40.

    Anhebung Mindestlohn, Maut Erhöhung, CO2 Preissteigerung usw. sind nicht von der EZB veranlasst.

  9. 39.

    "... zu ordentliche Arbeitsbedingungen angemessen zu entlohnen ..."
    Können Sie dies genauer definieren?

    Sicherheitsmitarbeiter ca. 20 Euro/Stunde - nach Verdi-Forderung 22,80 Euro/Stunde

  10. 38.

    Für die Inflation ist die EZB verantwortlich, und die ist nicht Weisungsgebunden. Gleichzeitig geben die Unternehmen sinkende Rohstoffpreise nicht an die Verbraucher weiter, sondern steigern lieber ihren Profit. Auch die Löhne werden nicht freiwillig erhöht. Folglich bleibt den Beschäftigten nichts anderes übrig, als ihre Forderungen notfalls mit Streiks durchzusetzen.

  11. 37.

    Schauen Sie mal in andere Länder, z.B. Frankreich. Im Vergleich wird in Deutschland wenig gestreikt.

  12. 36.

    Wichtige und sensible Bereiche gehören in Staatshand und die Beschäftigten verbeamtet.

  13. 35.

    Wenn die Beschäftigten kein Streikrecht haben, wird das Lohnniveau allgemein sinken. Da bringt ein Arbeitsplatzwechsel nichts.

  14. 34.

    Ohne Streikrecht dürften die Unternehmen generell dazu tendieren, ihre Mitarbeiter bei schlechten Arbeitsbedingungen unzureichend zu bezahlen. Hatten wir ja alles früher schon. Daher keine Einschränkung des Streikrechts! Wenn die Bahn für die Daseinsvorsorge so wichtig ist, dann in eine Behörde verwandeln und die Beschäftigten verbeamten.

  15. 33.

    In Deutschland leitet sich das Streikrecht aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit ab. Was dabei erlaubt ist, entscheiden Richter. Die wurden durch die Nullerjahre immer arbeitnehmerfreundlicher. Die Zeiten haben sich aber geändert. Darauf muss reagiert werden. Vor allem, wenn, wie bei der Bahn, kritische Infrastruktur bestreikt wird. Wer denkt an die Alten, Kinder, Mütter, Kranke usw. die auf die Bahn angewiesen sind ?

  16. 32.

    Es kann nicht sein, dass immer Gerichte letztendlich die Entscheidungen treffen müssen, weil die definierten Rahmenbedingungen fehlen. Gerade in wichtigen und sensiblen Bereichen der Infrastruktur , wo Druck besonders gut auszuüben ist und es in Richtung Erpressung geht. Es nutzt auch nichts, wenn endgültige Urteile erst Monate nach Beendigung von Streiks kommen. Da ist der Schaden schon da.

  17. 31.

    Ich würde als Unterbezahlter schlicht und ergreifend formlos kündigen. Schon aus Gemeinheit ! Bei dem Fachkräftemangel ist es doch ein leichtes einen besseren Job zu bekommen. Dann muss ich auch nicht unbeteiligte und unschuldige mit in den Streit einbeziehen. Heute kam die Meldung, dass nach einer Gallup-Umfrage, 19 % der Befragten keine emotionale Bindung zum Arbeitgeber haben. Hochgerechnet sind das 7,3 Millionen die innerlich gekündigt haben. Sich mit dem Arbeitgeber zu identifizieren ist auch völlig aus der Berufsethik verloren gegangen. Nur noch der schnöde Mammon zählt ! Mal sehen, wo das noch alles hinführt ? Auf jeden Fall nicht zum Positiven für dieses Land.

  18. 30.

    Sie machen es sich zu einfach. Das System funktioniert anders. Die Regierung macht eine Politik die zur Inflation führt. Daraufhin fordern die Mitarbeiter zu Recht mehr Geld und der oder die Unternehmen sollen es zahlen. Dabei sind die Unternehmen genauso negativ betroffen wie die Mitarbeiter. Ob die Unternehmen dann noch wettbewerbsfähig sind interessiert die Gewerkschaften nicht. Sie kritisieren also die Falschen. Die Kritik muessen sie an die Politik richten

  19. 29.

    Doch, es bleibt den Mitarbeitern auch eine andere Wahl - sie können jederzeit den Job kündigen und anderswo anfangen, wo sie nicht so geknechtet werden. Dann würden wenigstens nicht so viele Menschen unter den Maßnahmen leiden. Also so ganz alternativlos ist der Streik für den Mitarbeiter dann doch nicht ... nur Mut zum Wechsel.

  20. 28.

    „ Das Politikversagen beim Streikrecht, bei dem es keine klar definierten Grenzen gibt,“
    Klar gibt es Grenzen beim Streikrecht…. Nur die reichen ihnen nicht. Blöd nur das die Politik am Ende den Gerichten untergeordnet ist und somit der Gesetzgeber klare Grenzen hat.
    Es gibt Urteile… 1971 Grundsatzentscheidung Bundesarbeitsgericht
    1978… Bundesgerichtshof (Fluglotsenentscheidung)
    1991…. Bundesverfassungsgericht Einschränkungen des Arbeitskampfes

    Und gerade bei der Bahn gab es vor ein paar Tagen Urteil zweier Instanzen. Ist halt schwer Urteile zu akzeptieren, wenn sie einem nicht in den Kram passen… gelle

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