Alle, die eine sogenannte Elementarschadenversicherung für ihr Gebäude abgeschlossen haben, können ihrer Versicherung einen Schaden am Gebäude oder Hausrat melden. Diese ist Teil der Wohngebäudeversicherung bzw. bei Hausrat Teil der Hausratversicherung, muss aber explizit vereinbart worden sein, erklärt Maria Hartwig, zuständig für Sachversicherungen bei Stiftung Warentest. Zudem sollte man sich auch gegen grobe Fahrlässigkeit absichern.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin: Gerade bei älteren Verträgen sollte man prüfen, ob wirklich auch Hochwasser und Überschwemmung vom Schutz abgedeckt sind oder lediglich Sturm und Hagel.
Eine Elementarschadenversicherung haben laut GDV 42 Prozent der Brandenburger. Rund 14.000 Adressen in Brandenburg sind durch Hochwasser gefährdet. Das ergab eine Untersuchung aller deutschen Adressen im Frühjahr 2024, die der GDV in Auftrag gab.
In besonders krassen Fällen von Hochwasser kann es sein, dass das Land oder der Bund mit Sonderhilfen für Geschädigte einspringt, so geschehen etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021.