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Quelle: picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Büttner

Fragen und Antworten

So bekommt man bei Hochwasserschäden Geld von der Versicherung

Mit dem Hochwasser an Elbe und Oder kommt auch die Frage auf, ob und wie durch Wasser beschädigtes Hab und Gut ersetzt werden kann. Die Antworten auf die drängendsten Fragen.

Vielen mag das Oder-Hochwasser 1997 und die Überschwemmungen der Elbe 2002 noch in Erinnerung sein. Mit dem Klimawandel drohen solche Ereignisse noch häufiger aufzutreten. So steigt auch das Hochwasserrisiko. In diesem Zusammenhang rückt der sogenannte Versicherungsschutz gegen Elementarschäden in den Fokus. Der betrifft die Naturgewalten, wie Überschwemmungen, Hagel, Sturm, Erdbeben oder Schnee.

Wer kann Geld wegen Hochwasserschäden bekommen?

Alle, die eine sogenannte Elementarschadenversicherung für ihr Gebäude abgeschlossen haben, können ihrer Versicherung einen Schaden am Gebäude oder Hausrat melden. Diese ist Teil der Wohngebäudeversicherung bzw. bei Hausrat Teil der Hausratversicherung, muss aber explizit vereinbart worden sein, erklärt Maria Hartwig, zuständig für Sachversicherungen bei Stiftung Warentest. Zudem sollte man sich auch gegen grobe Fahrlässigkeit absichern.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin: Gerade bei älteren Verträgen sollte man prüfen, ob wirklich auch Hochwasser und Überschwemmung vom Schutz abgedeckt sind oder lediglich Sturm und Hagel.

Eine Elementarschadenversicherung haben laut GDV 42 Prozent der Brandenburger. Rund 14.000 Adressen in Brandenburg sind durch Hochwasser gefährdet. Das ergab eine Untersuchung aller deutschen Adressen im Frühjahr 2024, die der GDV in Auftrag gab.

In besonders krassen Fällen von Hochwasser kann es sein, dass das Land oder der Bund mit Sonderhilfen für Geschädigte einspringt, so geschehen etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021.

Wovon hängen meine Versicherungsprämien ab?

Die Preisspanne für den Elementarversicherungsschutz kann weit sein, erklärt Maria Hartwig von der Stiftung Warentest. Es gebe Tarife, bei denen man unter 100 Euro pro Jahr zahle, es können aber auch 200 bis 300 Euro sein.

Den Preis für die Versicherung beeinflussen mehrere Faktoren. "Wie groß ist das Haus? Wie hoch ist dessen Wert? Welche Ausstattung hat es?", zählt Maria Hartwig von Stiftung Warentest auf. Zudem kommt noch die Gefahrenklasse ins Spiel.

Alle der rund 22 Millionen Adressen in Deutschland sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherer in vier Gefährdungsklassen eingeteilt: Zu Klasse 1 gehören Adressen, die nach aktueller Datenlage nicht von Hochwasser betroffen sind - das sind in Deutschland rund 92 Prozent. Zur Klasse 2 gehören 6,1 Prozent. Dort gibt es Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren. Klasse 3 beschreibt Lagen mit Hochwasser einmal in zehn bis 100 Jahren (1,1 Prozent) und bei Klasse vier gibt es Überflutungen mindestens einmal in zehn Jahren (0,4 Prozent).

Je höher die Klasse, desto höher der Versicherungsbeitrag. Um die eigene Gefährdungslage zu erfahren, bieten die Versicherer ein Tool an [dieversicherer.de]. Die Gefahrenkarten für Brandenburg sind zudem hier [lfu.brandenburg.de] einsehbar.

Was muss ich VOR dem Schadensfall beachten?

Ich muss selbst versuchen, meine Schäden zu mindern. Im Fall von Hochwasser kann das etwa heißen: Wenn Tage vorher eine Hochwasser-Warnung für mein Wohngebiet ausgesprochen wurde, räume ich den Keller leer. Denn wenn der vollläuft und mein Hab und Gut dadurch zerstört wird, dann wäre das leicht vermeidbar gewesen. Mein Versicherungsschutz kann dadurch gemindert werden oder sogar entfallen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft verweist darauf, dass ich nur zumutbare Maßnahmen ergreifen muss und ich mich nicht in Gefahr begeben müsse.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz verweist zudem darauf, dass bauliche Schutzmaßnahmen wie etwa Rückstauklappen in der Verantwortung des Hauseigentümers liegen. Diese Klappen sollen verhindern, dass im Hochwasserfall Abwasser aus der Kanalisation zurück ins Haus gedrückt wird. Dies sei bei weitem die häufigste Schadensursache bei Starkregenereignissen, so das Ministerium.

Wie weise ich einen Schaden nach?

Die Brandenburger Verbraucherzentrale [verbraucher-zentrale-brandenburg.de] rät: Ich sollte die Schäden dokumentieren. Einerseits mit Fotos, andererseits sollte ich eine Liste mit beschädigten Gegenständen anlegen. Dazu sollte ich die Einkaufsbelege legen oder zumindest Kaufpreis und -datum schätzen. Im Idealfall sollte ich nichts wegwerfen.

Dann sollte ich den Versicherer kontaktieren. Das geht in der Regel per E-Mail, Fax oder Brief an den Versicherer. Dabei sollte man darauf achten, die Schadensmeldungen zu dokumentieren und jeglichen Schriftverkehr aufzubewahren. Mache ich meine Meldung telefonisch, sollte ich das im Idealfall vor Zeugen tun.

Mit dem Versicherer sollte ich dann das weitere Vorgehen absprechen. Laut Verbraucherzentrale könne man nach einiger Zeit auch Geld verlangen: "Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, können Sie spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen."

Kommt eine Pflicht-Versicherung gegen Elementarschäden?

Eine Versicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen ist bisher freiwillig. Doch das könnte sich ändern. Laut der Vorsitzenden der Grünen-Fraktion im Bundestag, Julia Verlinden, solle noch bis Herbst 2025 der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden wie Hochwasser ausgeweitet werden.

Zuletzt hatten Bund und Länder im Juni über die Absicherung gegen Elementarschäden beraten. Auf eine von den Ländern geforderte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden konnten sie sich aber nicht einigen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sieht eine Pflichtversicherung skeptisch.

Innerhalb der Bundesregierung lehnt die FDP eine Pflicht strikt ab und spricht sich stattdessen dafür aus, dass Versicherer Gebäudebesitzern ein Angebot für eine Versicherung machen müssen - das diese dann annehmen können oder nicht. Dafür spricht sich auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft aus.

Ist freiwilliger Versicherungsschutz gegen Hochwasser fair?

Hier gibt es verschiedene Aspekte. Vorteile der Versicherungspflicht wären etwa, dass aus Sicht der Versicherten das eigene Risiko auf mehrere Schultern verteilt wird. Wenn alle einzahlen müssen, könnten auch die Versicherungsprämien pro Kopf sinken. Auch müsste der Staat seltener einspringen, da die Schäden über die Versicherungen gedeckt würden. In den 2000er- und 2010-Jahren kam es in Berlin und Brandenburg zu Elementarschäden in Millionenhöhe.

Nachteile einer Pflichtversicherung wären, dass möglicherweise viele Menschen zusätzlich für eine Versicherung zahlen müssten, die sie selbst nicht zwingend brauchen, etwa weil aufgrund ihres Wohnorts nur extrem selten von Hochwasser betroffen sein könnten. Das könnte das Wohnen für Eigentümer und Mieter verteuern.

Zudem: Die Prämien könnten in Hochrisikogebieten dennoch hoch sein und Versicherte müssten diese dann zahlen. Das trifft etwa Menschen, die sich vor Jahrzehnten in einem heute gefährdeten Gebiet niedergelassen haben, wobei das Risiko in der Vergangenheit nicht absehbar oder geringer war. Durch den Klimawandel habe sich das Risiko erhöht, sagt Klimawissenschaftler Fred Hattermann im Interview.

Und letztlich greift der Staat damit auch in die Vertragsfreiheit der Bürger ein, was von einigen als Bevormundung empfunden werden könnte.

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