Eilantrag von Betroffenem abgelehnt -
Wenn ein Polizist während seiner Vorbereitungszeit auf den Vollzugsdienst gelegentlich Cannabis konsumiert, kann er deshalb entlassen und für den Polizeidienst ungeeignet erklärt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht bereits am 18. November entschieden, wie das Gericht am Mittwoch mitgeteilt hat.
In einem Eilverfahren entschied das Gericht gegen den Mann, der sich gerichtlich gegen seine Entlassung gewehrt hatte. Ihm wird zur Last gelegt, während seiner Ausbildung in Berlin ab April 2019 gelegentlich Cannabis konsumiert zu haben. Urinproben hätten dies nachgewiesen. Diese seien angeordnet worden, weil der Auszubildende häufig krankheitsbedingt fehlte und vom Sport befreit worden war, so das Gericht.
Gericht sieht keine gesundheitliche Eignung
Der Betroffene hatte einen "punktuellen Gebrauch von Cannabis" eingeräumt und wurde daraufhin wegen fehlender gesundheitlicher Eignung und erheblichen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf entlassen.
Das Verwaltungsgericht hält dieses Vorgehen für zulässig: Der gelegentliche Cannabis-Konsum könne unter anderem zu Konzentrationsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörter motorischer Koordination führen, hieß es. Deshalb dürfe der angehende Polizist weder ein Dienstfahrzeug führen noch Dienst an der Waffe verrichten. Da auch eine erforderliche einjährige Cannabis-Abstinenz nicht nachgewiesen sei, könne der Mann die Aufgaben eines Polizeibeamten im Vollzugsdienst nicht erfüllen, so die Richter.
Zweifel an charakterlicher Eignung
Zudem bestünden "nachvollziehbar auch Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers", da er sich als Polizeibeamter "in besonderer Weise verpflichtet, sich gesetzestreu zu verhalten". Er habe allerdings womöglich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.11.2022, 16:00 Uhr