Amtsgericht Oranienburg - Zwei Männer wegen Brandstiftungen in Wäldern zu Haftstrafen verurteilt

Mo 28.08.23 | 16:53 Uhr | Von Lisa Steger
Symbolbild: Feuerwehrleute löschen einen Waldbrand in Brandenburg. (Quelle: dpa/Julian Stähle)
Audio: Antenne Brandenburg | 28.08.2023 | Lisa Steger | Bild: dpa/Julian Stähle

Immer wieder hatten zwei junge Männer im vergangenen Jahr Waldbrände im Raum Oranienburg gelegt. Es sei eine schwere Brandstiftungsserie gewesen, so die Richterin am Amtsgericht - und verurteilte die Männer zu jahrelangen Haftstrafen. Von Lisa Steger

Zwei 24 Jahre alte Männer müssen wegen Brandstiftungen im Raum Oranienburg (Oberhavel) für vier beziehungsweise zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte sie am Montag, weil sie im Mai und Juni letzten Jahres in Oranienburg und anderen Oberhavel-Gemeinden 13 Feuer im Wald gelegt hatten.

Das Gericht geht davon aus, dass einer der Männer die 13 Taten beging und der andere ihn bei sieben dieser Taten unterstützte, wie die Richterin in ihrer Urteilsbegründung erklärte. Es sei eine schwere Brandstiftungsserie gewesen, keine minderschweren Fälle, betonte sie.

150.000 Euro Sachschaden

Zuvor hatten sich die beiden Angeklagten entschuldigt. Er habe sich Arbeit gesucht und werde nie wieder strafbar werden, versprach der eine. Der andere, mutmaßlich der Anführer, riet anderen jungen Leuten unter Tränen, sich von Drogen fernzuhalten. Im Gefängnis sei er clean geworden, es gehe ihm besser, er wolle bei der Aufforstung helfen, so der 24-Jährige.

Zwei Monate lang hatten die beiden Männer die Feuerwehren im Kreis Oberhavel in Atem gehalten. Neben Oranienburg kam es auch in Lehnitz, Nassenheide und Teerofen zu Brandstiftungen. Die Anklage beziffert den Sachschaden auf rund 150.000 Euro.

Berufung möglich

Immer wieder hatten sich die beiden dem Gericht zufolge abends getroffen, um durch den Wald zu radeln, zusammen zu trinken und zu kiffen. Anschließend legte einer von ihnen Feuer, um, wie es der andere ausdrückte, "action" zu haben, der andere stand Schmiere.

Ein Gutachter hatte dem Anführer bescheinigt, voll schuldfähig sei sein. Trotz seines Drogenkonsums habe er gewusst, was er tat. Die Brände habe er gelegt, um einen Kick zu erleben, um Aufregung zu erzeugen. Die Schuldfähigkeit des anderen Angeklagten stand nicht in Frage.

Mehrfach waren die beiden Männer in der Nähe von Tatorten gesichtet worden. Überführt wurden sie, nachdem einer von ihnen bei der Polizei gestanden hatte. Gegen das Urteil ist Berufung zum Landgericht möglich.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.08.2023, 17:30 Uhr

Beitrag von Lisa Steger

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