Verwaltungsgericht Berlin -
Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu dürfen. Weil ihr das durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am kommenden Mittwoch, 15. Januar mit dem Fall befassen, wie eine Sprecherin mitteilte.
Die Klägerin will am Steuer einen Niqab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Sie verlangt darum eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.
Frau in Rheinland-Pfalz scheiterte in ähnlichem Fall
Die Vorsitzende Richterin hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, wie die Gerichtssprecherin sagte. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.
Der Straßenverkehrsordnung zufolge dürfen diejenigen, die ein Kraftfahrzeug lenken, bei der Fahrt ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Sie müssen erkennbar sein und bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.
Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zuletzt im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist.
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