Verwaltungsgericht Berlin - Muslimin will Recht einklagen, mit Gesichtsschleier Auto zu fahren

Mi 08.01.25 | 15:52 Uhr
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Symbolbild:Eine Frau mit Niqab fährt auto.(Quelle:imago images/Depositphotos)
Bild: imago images/Depositphotos

Eine Muslimin kämpft in Berlin darum, verschleiert Auto fahren zu dürfen. Weil ihr das durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde bislang verwehrt wird, klagt sie gegen das Land Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin wird sich am kommenden Mittwoch, 15. Januar mit dem Fall befassen, wie eine Sprecherin mitteilte.

Die Klägerin will am Steuer einen Niqab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Sie verlangt darum eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.

Frau in Rheinland-Pfalz scheiterte in ähnlichem Fall

Die Vorsitzende Richterin hat das persönliche Erscheinen der Klägerin zur Verhandlung angeordnet, wie die Gerichtssprecherin sagte. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Der Straßenverkehrsordnung zufolge dürfen diejenigen, die ein Kraftfahrzeug lenken, bei der Fahrt ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Sie müssen erkennbar sein und bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.

Mit der Thematik haben sich bereits mehrere Gerichte in Deutschland beschäftigt. In Rheinland-Pfalz hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zuletzt im August 2024 entschieden, dass der Antrag einer Muslimin auf Befreiung vom Verhüllungsverbot beim Autofahren zu Recht abgelehnt worden ist.

Sendung: rbb 88.8, 08.01.2025, 17:55 Uhr

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16 Kommentare

  1. 15.

    Solange beim Fahren nicht gebetet wird, kann man das schon gelten lassen

  2. 14.

    Wenn das Passbild auch mit Vollschleier gemacht wurde, ist Auto fahren mit Sehschlitz, vollkommen Ok.

  3. 13.

    Im Berliner Innenstadt-Verkehr sehe Ich da keine Probleme

  4. 12.

    Woher wissen Sie das? Hat sie es Ihnen erzählt? Sie will nicht gleichberechtigt leben?

    Schauen Sie lieber hinter die Frau auf den Mann. Dann können Sie auch der Frau und Ihren Rechten helfen.

  5. 11.

    In Saudi-Arabien ist das jedenfalls kein Problem.
    Da dürfen verschleierte Frauen, sogar bei nächtlichen Wüstentouren fahren.
    Natürlich sitzt der Scheich immer nebenan(4 Augen sehen besser, wie 2 Augen).

  6. 10.

    Ich finde Das Glaubens und Religionsfreiheit nicht Alles rechtfertigt

  7. 9.

    Diese Frau WILL aber verschleiert sein. Ich will mir jetzt nicht anmaßen zu sagen das viele es nicht wollen (woher sollte ich das auch wissen) aber es gibt definitiv Hardliner unter den Frauen die es als ihre Pflicht oder Erfüllung ansehen so rumzulaufen. Frauen sind nicht nur Opfer, das sollte angemerkt werden. Beim IS gibt und gab es genug die freiwillig für dieses Leben gekämpft haben.

  8. 7.

    Wer trägt die Kosten für solche
    Gerichtsverfahren.
    Hoffentlich nicht der Steuerzahler.

  9. 6.

    Ich denke, Motorradfahren wäre erlaubt!

  10. 5.

    Mir tun Frauen sehr leid, die von ihren Männern die Erlaubnis für die Fahrt im Auto nur bekommen, wenn sie unter einer Verhüllung unsichtbar bleiben. Eine Frau kommt nicht freiwillig auf den Gedanken, ihr Selbst in dieser Form den anderen zu verweigern. Es ist immer ein Mann, der ihr auferlegt, dieses Recht auf freies Handeln durch Verhüllung zu nehmen. Wir schauen auf die Frau, wollen aber den Mann hinter der Frau leider nicht sehen, obwohl er wahrscheinlich nicht verhüllt ist, aber er nimmt seiner Frau die gleichen Rechte, die er genießt. Welchen Beruf sie wohl ausüben darf?

    Es gibt keine religiösen Verhüllungen, nirgends. Es gibt nur Extreme, die das Frauen abverlangen und da kommt das GG ins Spiel, es geht um Gleichberechtigung,

  11. 4.

    Hier kommt noch dazu, dass das Sichtfeld stark eingeschränkt ist. Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ist hoffentlich wichtiger als Relegionsfreiheit oder die Freiheit eines einzelnen.

  12. 3.

    Mit dem Deutschlandticket kommt man doch überall hin.

  13. 2.

    Aus meiner Sicht kommen hier zwei Aspekte zusammen, die eigentlich keine Überschneidung haben: die Ausübung der Religion wird dieser Frau ja nicht genommen, denn sie kann sich ja kleiden, wie sie will. Damit darf sie dann aber kein Autofahren, denn das Gesetzt lehnt es ab. Fazit: Sie kann selbstverständlich ihre Relgion ausüben, aber im Auto eben nur als Mitfahrerin.
    Es gibt ja auch andere Gründe, warum Menschen nicht autofahren dürfen und auch hier werden keine Grundrechte eingeschränkt, sondern die Anforderungen an das Autofahren werden nicht erfüllt.

  14. 1.

    Absolut richtige Entscheidung…

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