Stefan Gelbhaar abgewählt - Grüne in Pankow wählen Julia Schneider zur Direktkandidatin für die Bundestagswahl

Stefan Gelbhaar ist nicht mehr Direktkandidat für Bündnis 90/Die Grünen in Berlin-Pankow. Nach Belästigungsvorwürfen gegen ihn, die er bestreitet, stimmte der Kreisverband erneut ab. Mit deutlichem Vorsprung setzt sich Julia Schneider durch.
Die Pankower Grünen ziehen mit Julia Schneider als Direktkandidatin in den Bundestagswahlkampf. Die 34-Jährige ist aktuell Vize-Fraktionschefin im Berliner Abgeordnetenhaus.
Am Mittwochabend setzte sie sich auf der neuerlichen Wahlversammlung klar gegen den bisherigen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar durch. Auf Schneider entfielen in einer ersten Abstimmung mehr als doppelt so viele Stimmen wie auf Gelbhaar (Schneider: 269 Stimmen, Gelbhaar: 127, Reginald Grünenberg: 7).
In einer abschließenden Abstimmung trat Schneider als einzige Kandidatin für das Direktmandat an, nachdem Gelbhaar und Grünenberg ihre Kandidaturen zurückgezogen hatten. Schneider erhielt dabei gut 85 Prozent der Stimmen. Gelbhaar war Mitte November vergangenen Jahres mit 98,4 Prozent von seinem Kreisverband zum Direktkandidaten seiner Partei gewählt worden.
Bei der Bundestagswahl 2021 haben die Grünen insgesamt 25 Wahlkreise direkt gewonnen. Mit Pankow, Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg (Ost) entfielen drei davon auf Berlin, die einzigen Direktmandate der Grünen im Osten Deutschlands.
Gegen Gelbhaar waren im Dezember Vorwürfe der Belästigung erhoben worden. Er wies diese immer als Lüge und parteiinterne Intrige zurück.
Vergangene Woche hatte der Kreisvorstand Gelbhaar aufgefordert, seine Kandidatur zurückzuziehen. Unterstützt wurde die Forderung von der Landes- und Bundesspitze der Partei.
Ab 20. Januar kann Kandidat nur noch mit triftigem Grund geändert werden
Die Wahl eines Bundestagsdirektkandidaten kann nach dem Bundeswahlgesetz bis zu einem bestimmten Zeitpunkt unproblematisch wiederholt werden. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes vom April 2017 bewertet die Rechtslage so. Parteien können danach ihre Kandidaten ohne nähere Begründung so lang austauschen, bis die Einreichungsfrist für den Kreiswahlvorschlag verstrichen ist.
Diese Frist ist in diesem Jahr der 20. Januar. Danach kann der Kandidat nur noch mit einem triftigen Grund geändert werden. Als triftiger Grund würde nach dem Bundeswahlgesetz dann lediglich der Tod des Kandidaten akzeptiert oder wenn er seine Wählbarkeit verloren hätte. Das wäre möglich, wenn ein Kandidat beispielsweise die deutsche Staatsbürgerschaft verloren hat oder er verurteilt wurde und sich in einer psychatrischen Klinik befindet. Weil im Fall Gelbhaar die Einreichungsfrist noch nicht verstrichen war, durften die Grünen in Pankow die Wahl zur Direktkandidatur ohne Einschränkung wiederholen.
Sendung: rbb24 Abendschau, 09.01.2025, 19:30 Uhr