Bundestagswahl -
Die Tierschutzpartei und die Partei Die Basis haben fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses eingelegt, sie nicht zur Bundestagswahl 2025 in Brandenburg zuzulassen. Sie fordern, mit ihren Landeslisten bei der Wahl antreten zu können.
Der Landeswahlausschuss hatte in der vergangenen Woche entschieden, welche Parteien bei der Wahl antreten können. Vier Parteien, darunter die Basis und Tierschutzpartei, hatten demnach nicht die nötige Anzahl an Unterstützerunterschriften für ihre Landeslisten eingereicht und wurden demnach nicht zugelassen.
Tierschutzpartei moniert Verzögerungen
Die Tierschutzpartei argumentiert, dass sie weitere nötige Unterschriften nur zu spät hätte übermitteln können, auch weil die Meldeämter, die die Unterschriften überprüfen mussten, die nicht schnell genug weitergeleitet hätten.
Zu den Einsprüchen hat der Landeswahlausschuss gegenüber der Bundeswahlleitung bereits eine Stellungnahme abgegeben. Ein Sprecher des Landeswahlleiters sagte rbb24, im Fall der Tierschutzpartei hätte die Partei keine Nachweise dargelegt, welche Ämter konkret verzögert hätten.
Über die Einsprüche entscheidet der Bundeswahlausschuss am Donnerstag, 30. Januar. Der Ausschuss entscheidet über Einsprüche aus allen Bundesländern.
In Brandenburg wurden bisher zwölf Parteien zu Bundestagswahl zugelassen. Drei von ihnen hatten dafür 2.000 Unterstützerunterschriften nachweisen müssen. Die übrigen sind bereits in Parlamenten vertreten und mussten deshalb keine Unterschriften sammeln.
Sendung: Antenne Brandenburg, 28.01.2025, 15 Uhr