Bundestagswahl - Tierschutzpartei und Basis legen Einspruch gegen Nicht-Zulassung in Brandenburg ein

Di 28.01.25 | 17:15 Uhr
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Symbolbild: Eine Sitzung des Landeswahlausschusses (Quelle: dpa/Sina Schuldt)
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Audio: Antenne Brandenburg | 28.01.2025 | Christian Riedel | Bild: dpa/Sina Schuldt

Die Tierschutzpartei und die Partei Die Basis haben fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses eingelegt, sie nicht zur Bundestagswahl 2025 in Brandenburg zuzulassen. Sie fordern, mit ihren Landeslisten bei der Wahl antreten zu können.

Der Landeswahlausschuss hatte in der vergangenen Woche entschieden, welche Parteien bei der Wahl antreten können. Vier Parteien, darunter die Basis und Tierschutzpartei, hatten demnach nicht die nötige Anzahl an Unterstützerunterschriften für ihre Landeslisten eingereicht und wurden demnach nicht zugelassen.

Tierschutzpartei moniert Verzögerungen

Die Tierschutzpartei argumentiert, dass sie weitere nötige Unterschriften nur zu spät hätte übermitteln können, auch weil die Meldeämter, die die Unterschriften überprüfen mussten, die nicht schnell genug weitergeleitet hätten.

Zu den Einsprüchen hat der Landeswahlausschuss gegenüber der Bundeswahlleitung bereits eine Stellungnahme abgegeben. Ein Sprecher des Landeswahlleiters sagte rbb24, im Fall der Tierschutzpartei hätte die Partei keine Nachweise dargelegt, welche Ämter konkret verzögert hätten.

Über die Einsprüche entscheidet der Bundeswahlausschuss am Donnerstag, 30. Januar. Der Ausschuss entscheidet über Einsprüche aus allen Bundesländern.

In Brandenburg wurden bisher zwölf Parteien zu Bundestagswahl zugelassen. Drei von ihnen hatten dafür 2.000 Unterstützerunterschriften nachweisen müssen. Die übrigen sind bereits in Parlamenten vertreten und mussten deshalb keine Unterschriften sammeln.

Sendung: Antenne Brandenburg, 28.01.2025, 15 Uhr

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5 Kommentare

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  1. 5.

    Soweit ich informiert bin, werden die Stimmzettel erst zum Druck freigegeben, wenn über die Einsprüche entschieden wurde. Demtentsprechend verzögert sich die Lieferung der Stimmzettel und der Versand von Briefwahlunterlagen.

  2. 3.

    ...wenn "zu viele" diese "Parteien" gewählt hätten, dann hätten sie jetzt nicht Unterschriften sammeln müssen...

  3. 2.

    Haben wohl zu viele gewählt beim letzten Mal, da werden die Stimmen für andere „wichtige“ Parteien gebraucht.
    Lächerlich.

  4. 1.

    Müssen denn die Wahlunterlagen neu gedruckt werden, falls dem Einspruch statt gegeben wird?