Bundestagswahl 2025 - So werden Sie in Berlin und Brandenburg Wahlhelfer

Mi 18.12.24 | 15:12 Uhr
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Archivbild: Wahlhelfer arbeiten während der Auszählung der Briefwahlstimmen in der Max-Schmeling-Halle. (Quelle: dpa/Gollnow)
Bild: dpa/Gollnow

Ohne sie wird es nicht gehen: Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden in Berlin und Brandenburg Tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Ein Ehrenamt - für das es aber auch Geld gibt. Ein Überblick über Aufgaben und Voraussetzungen.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit bis zur Bundestagswahl: Die Kommunen in Brandenburg stecken bereits mitten in den Vorbereitungen für die Wahl, in den Bezirken Berlins ist die Lage nicht anders. Es ist auch nicht leicht, genügend freiwillige Wahlhelfer für den 23. Februar zu finden.

"Wir brauchen noch dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Bundestagswahl", sagte Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) erst jüngst in der Stadtverordnetenversammlung. Auch in Berlin werden Zehntausende Freiwillige gebraucht, die im Wahllokal die Arbeit machen.

Fakt ist: Ohne Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kann die Wahl zum Bundestag nicht stattfinden, weil bei der Stimmabgabe auch im digitalen Zeitalter noch sehr viele menschliche Hände nötig sind.

Was muss man tun, um Wahlhelfer werden zu können?

Wer helfen will, muss jetzt pro-aktiv werden. In Berlin können Interessierte online eine Bereitschaftserklärung abgeben [Berlin.de], das zuständige Bezirksamt meldet sich dann zurück. In Brandenburg können sich Interessenten an ihre Gemeinde wenden. Die Kontaktdaten der jeweiligen Gemeinde sind hier [service.brandenburg.de] zu finden. In Berlin werden 30.000, in Brandenburg 27.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Durchführung der Bundestagswahl benötigt.

Bis wann kann man sich noch als Wahlhelfer anmelden?

Eine konkrete Deaadline gibt es nicht. Da Wahlhelferinnen und Wahlhelfer noch vor dem Wahltag geschult werden müssen und diese ein paar Wochen vorher beginnen, also ab Ende Januar, sollten Interessierte sich jetzt anmelden. "Da es jedoch auch immer wieder kurzfristige Erkrankungsfälle geben kann, können sich Wahlhelfende sicherlich auch noch spontan bei ihrer Wahlbehörde melden", heißt es aus dem Innenministerium in Brandenburg dazu.

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?

An sich gibt es keine allzugroßen Hürden. Wahlhelfer kann werden, wer selbst wahlberechtigt ist, also deutscher Staatsangehöriger und mindestens 18 Jahre alt ist. Wahlhelfer werden normalerweise aus ihren Gemeinden berufen - und nach Möglichkeit aus dem Kreis der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks. So soll sichergestellt sein, dass die Ehrenamtlichen in der Regel da eingesetzt werden, wo sie auch wohnen.

Was muss ein Wahlhelfer konkret machen?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zum Bundestag. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Insbesondere bei der Auszählung der Stimmzettel sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nötig.

In einem Wahllokal gibt es auch immer einen Wahlvorstand. Dieser besteht aus fünf bis neun Personen, dazu gehören ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin, eine Stellvertretung, ein Schriftführer oder eine Schriftführerin, und zwei bis sechs Beisitzerinnen und Beisitzer.

Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher trägt unter anderem die Verantwortung für die Tätigkeit des Wahlvorstandes und legt die Aufgaben für die einzelnen Wahlvorstandsmitglieder fest. Eine Schriftführerin oder ein Schriftführer betreut das Wählerverzeichnis und prüft dabei die Wahlberechtigung der Wählenden und vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Beisitzerinnen und Beisitzer geben unter anderem die Stimmzettel aus, sammeln abgegebene Wahlscheine ein und zählen Stimmzettel mit aus.

Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen mindestens fünf Wahlvorstandsmitglieder im Wahllokal anwesend sein.

Gibt es für den Einsatz Geld?

Ja. Es gibt eine Aufwandsentschädigung, die sich "Erfrischungsgeld" nennt. In Berlin ist das sogenannte Erfrischungsgeld für Wahlhelfende zentral geregelt. Wer bei der Wahl in einem Wahllokal als Ehrenamtlicher hilft, bekommt als Vorstand oder Schriftführer 120 Euro, als Beisitzer 100 Euro. Für den Dienst im Briefwahllokal gibt es 100 Euro beziehungsweise 80 Euro. Zusätzlich gibt es Geld für die vorherige Teilnahme an einer Schulung (40 Euro Präsenz, 25 Euro Online).

In Brandenburg ist das Erfrischungsgeld für Wahlhelfende Sache der Kommunen, heißt es vom Landeswahlleiter: Diese reichen die Bundeszuschüsse von 35 Euro für Vorsitzende und 25 Euro für andere Helfende direkt weiter und stocken sie teilweise noch selbst auf. Das Erfrischungsgeld kann also in den verschiedenen Wahlkreisen unterschiedlich ausfallen. Das zeigt auch ein Blick nach Eisenhüttenstadt (Oder-Spree): Die Stadt hat dieses Jahr das Erfrischungsgeld von 50 auf 100 Euro verdoppelt.

Wie viele Stunden sind die Wahlhelfer im Einsatz?

In Brandenburg müssen sich die Wahlhelfer gegen 7:30 Uhr im Wahlraum einfinden, um die Wahlhandlung ab 8 Uhr vorzubereiten und Pausenzeiten sowie mögliche Früh-/Spätschichten abzustimmen. Das teilte die Landeswahlleitung Brandenburg auf Anfrage von rbb|24 mit. Wer in Berlin im Einsatz ist, dürfte sich auf ähnliche Arbeitszeiten einstellen, da die Wahllokale in ganz Deutschland um 8 Uhr öffnen und 18 Uhr schließen.

Die Wahlleiter der Gemeinden Wriezen und Bad Freienwalde (Märkisch-Oderland) gaben zuletzt bekannt, dass auch in Schichten gearbeitet werden kann. So müsse eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer am Tag der Wahl nicht durchgängig vor Ort sein.

Kriegen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer automatisch Sonderurlaub?

Jein. Der Arbeitgeber kann im eigenen Ermessen eine Dienst- oder Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gewähren. Es ist auch möglich, dass eine solche Befreiung ohnehin gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt ist. Es kommt im Einzelnen also auf die Arbeitsstelle an und sollte mit dem Vorgesetzten geklärt werden.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten für ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer normalerweise einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.

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6 Kommentare

  1. 6.

    Ick denke man bekommt 120,-Euro pro Tag? Wieso jetzt nur 26E? Dafür mach ichs nicht!

  2. 5.

    >"Muss ich das Erfrischungsgeld versteuern"
    Nein. Also bei uns hier gibts sage und schreibe 26 EUR. Wäre knapp unter Höchststeuersatz. ;-)
    >"bekommt man es bar für die Bar?"
    Ja. Für welche Art Erfrischung Sie das ausgeben, ist ihnen überlassen. Sie können es auch für ein erfrischendes Bad im Hallenbad ausgeben. ;-)
    Ich kann diesmal nicht. Ab März wären bei vielen anderen auch mehr Termine frei statt Februar.

  3. 3.

    Ich verstehe nicht warum so intensiv nach Wahlhelfern
    gesucht wird
    Sind denn Beamte nicht Staatsdiener ?
    In Berlin gibt es mehr als genug Beamte(Lehrer auch)

  4. 1.

    Ich würde mich auch gern erquicken!
    Muss ich das Erfrischungsgeld versteuern, bekommt man es bar für die Bar?

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