Bundestagswahl - Wahlausschuss weist Beschwerden aus der Region zu Landeslisten zurück

Fr 31.01.25 | 10:18 Uhr
ARchivbild:Ruth Brand, Bundeswahlleiterin, spricht auf der Sitzung des Bundeswahlausschusses am 30.01.2025.(Quelle:picture alliance/dpa/H.P.Albert)
Video: rbb24 Brandenburg aktuell | 31.01.2025 | Stephanie Teistler | Bild: picture alliance/dpa/H.P.Albert

Der Bundeswahlausschuss hat nahezu alle Beschwerden zu den Landeslisten der Parteien für die Bundestagswahl 2025 im Februar zurückgewiesen. Wie Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Donnerstag mitteilte, wurden insgesamt 37 fristgemäß eingegangene Beschwerden öffentlich behandelt - 27 davon wurden zurückgewiesen und neun weitere als unzulässig verworfen. [bundeswahlleiterin.de]

Einer Beschwerde wurde stattgegeben, hier handelt es sich um eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung von Kandidaturen der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) in Thüringen.

Kurze Frist für Unterstützerunterschriften

In Brandenburg hatten die Tierschutzpartei und die Basis Einspruch gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses eingelegt, sie nicht zur Bundestagswahl zuzulassen. Sie forderten, mit ihren Landeslisten in Brandenburg antreten zu können. Beide Beschwerden wurden zurückgewiesen.

Gleiches gilt für vier Einsprüche in Berlin: Hier hatten ebenfalls Die Basis sowie die Piraten, die Partei der Humanisten (PdH) und die Volksstimmen-Partei-Deutschlands (VPD) Beschwerden eingereicht. Auch die wurden vom Bundeswahlausschuss allesamt abgewiesen.

Die meisten Beschwerden bezogen sich auf die benötigten Unterstützerunterschriften, in Berlin und Brandenburg waren das jeweils 2.000. Die Tierschutzpartei hatte argumentiert, dass sie benötigte Unterschriften nur zu spät hätte übermitteln können, weil die Meldeämter, die die Unterschriften überprüfen mussten, die nicht schnell genug weitergeleitet hätten. Generell hatten die kleineren Parteien moniert, dass sie diesmal wenig Zeit für die Sammlung hatten - statt mehreren Monaten faktisch nur 36 Tage nach der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Dezember 2024.

 

41 Parteien waren zugelassen, 29 treten an

Die Landeswahlausschüsse in den Bundesländern hatten am Freitag, 24. Januar jeweils über die Zurückweisung oder Zulassung der von den Parteien eingereichten Landeslisten entschieden. Gegen diese Entscheidungen konnten Beschwerden beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden, der darüber bis Donnerstag befinden musste. Es gingen sowohl Beschwerden gegen die Zulassung als auch die Nichtzulassung von Listen beziehungsweise Kandidaturen ein.

Über die Landeslisten können die Wahlberechtigten bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar mit ihrer Zweitstimme abstimmen. Zur Wahl zugelassen waren insgesamt 41 Parteien, 29 treten nun mit Landeslisten an, zehn davon bundesweit.

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