Bundestagswahl - Neuauszählung in Tempelhof-Schöneberg: Grünen-Politiker bleibt Wahlkreissieger

61 Stimmen lagen nach der Wahl am Sonntag in Tempelhof-Schöneberg zwischen den Kandidaten von Grünen und CDU. Nach Unstimmigkeiten in der Dokumentation wurden die Stimmen in drei Wahlbezirken neu ausgezählt. Mit einem neuen alten Sieger.
Moritz Heuberger ist nach der teilweisen Neuauszählung der Erststimmen zur Bundestagswahl in Tempelhof-Schöneberg als Sieger bestätigt worden. Nach der Wahl am Sonntag hatte Heuberger einen knappen Vorsprung vor dem CDU-Kandidaten Jan-Marco Luczak im Berliner Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg. Drei der etwa 200 dortigen Wahlbezirke wurden seit dem Mittag neu ausgezählt, da es am Sonntagabend Unstimmigkeiten bei der Dokumentation gab.
Erst am Dienstag wurde klar, dass es letztlich nur um insgesamt drei Stimmen gehe - jeweils eine in den drei Wahlbezirken. Das sagte die Bezirkswahlleiterin.
Daher wurde nun neu ausgezählt - aber der Wahlkreissieg von Moritz Heuberger hat Bestand. Ausdrücklich hieß es von der Bezirkswahlleiterin, dass nicht der knappe Vorsprung an sich der Grund für die Auszählung gewesen sei.
Bei der Auszählung am Sonntag kam Heuberger auf 45.632 Erststimmen (24,7 Prozent). Jan-Marco Luczak erreichte 45.571 Stimmen und 24,6 Prozent.
Nicht die einzige Neuauszählung
Auch in weiteren Berliner Wahlkreisen könnten einzelne Stimmbezirke neu gezählt werden müssen. Das stand aber zunächst noch nicht fest. In Marzahn-Hellersdorf waren bereits in der Nacht zum Montag zwei Wahlbezirke neu ausgezählt worden.
Das geschehe öfter nach Wahlen in einzelnen Stimmbezirken, so Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Bei großen Abständen zwischen dem ersten und zweiten Kandidaten fallen kleine Änderungen nicht ins Gewicht. Normalerweise kommt so etwas vor, wenn beim Zählen am Abend etwas schiefgeht, weil Stimmen von Parteien vertauscht werden oder beim Übertragen in Listen Zahlen in falschen Spalten oder Zeilen landen.
Insgesamt zeigte sich Bröchler zufrieden mit dem Ablauf der Wahl in Berlin. Sein Fazit: Der Wahltag sei "unspektakulär" gewesen, mit regem Interesse der Bürgerinnen und Bürger und einer ruhigen Lage in den Wahllokalen.
Hinweis: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, dass ein Stimmzettel komplett ungültig sei, wenn eine der beiden Stimmen (Erst- oder Zweitstimme) ungültig sei. Das beruhte offenbar auf einem falsch wiedergegeben Zitat und stimmt nicht. Richtig ist: Wenn nur eine Stimme auf dem Stimmzettel ungültig ist, wird nur diese eine als ungültig gezählt, die korrekt abgegebene andere bleibt dagegen gültig. [bundeswahlleiterin.de]
Sendung: rbb24 Abendschau, 25.02.2025, 19:30 Uhr