Bundestagswahl 2025 | Fragen und Antworten - Was Sie jetzt noch zur Briefwahl in Berlin und Brandenburg wissen sollten

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 musste alles schnell gehen. Darum sind auch die Fristen für die Briefwahl diesmal besonders knapp. Wie ist der Ablauf in Berlin und Brandenburg, wie sicher ist das Verfahren - und wie wird ausgezählt?
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Seit Anfang Februar versenden die Kommunen die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025. Wer per Brief wählen will, muss in der Gemeinde des Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Der Antrag ist persönlich oder schriftlich beim zuständigen Wahlamt möglich - zum Teil können die Unterlagen aber auch online beantragt werden. Ein Telefonat reicht allerdings nicht.
Wer eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann den Vordruck auf der Rückseite nutzen und ausgefüllt zurücksenden. Wahlberechtigte können aber auch persönlich ihre Briefwahlunterlagen abholen, direkt an Ort und Stelle in den Briefwahlstellen oder -büros wählen oder die Unterlagen dort später abgeben.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag sollte auf jeden Fall so früh wie möglich gestellt werden, rät die Bundeswahlleiterin. Auf die Wahlbenachrichtigung muss nicht gewartet werden. Die letzte Möglichkeit ist der Freitag (21. Februar) vor der Wahl bis 15 Uhr. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bei einer plötzlichen Erkrankung zum Beispiel kann der Wahlschein auch am Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden.
Der Antrag konnte und kann grundsätzlich aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind dann erforderlich: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift.
Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Welche Unterlagen bekomme ich?
Zu den Briefwahlunterlagen gehören der Wahlschein, der Stimmzettel mit einem dafür vorgesehenen Umschlag, ein roter, bereits mit einer Anschrift versehener Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt mit Hinweisen für die Briefwahl.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Auf dem Stimmzettel werden wie gewohnt Erst- und Zweitstimme angekreuzt. Der Stimmzettel muss in den Stimmzettelumschlag gesteckt und dieser muss zugeklebt werden. Der Stimmzettelumschlag muss schließlich in den roten Wahlbriefumschlag.
In das rote Kuvert gehört zusätzlich auch der Wahlschein - der muss unbedingt unterschrieben und mit Datum versehen werden (eidesstattliche Erklärung). Dann muss der Umschlag zugeklebt werden. Er kann dann entweder per Post versendet oder bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle direkt abgegeben werden. Wer den Wahlbriefumschlag innerhalb Deutschlands verschickt, benötigt dafür keine Briefmarke.
Welche wichtigen Fristen muss ich beachten?
Für die Briefwahl standen diesmal insgesamt nur zwei statt sechs Wochen zur Verfügung. Die Bundeswahlleitung empfahl, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag (23. Februar) um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Dabei gilt es, die Postlaufzeiten zu berücksichtigen: Die Deutsche Post hat zugesichert, dass Wahlbriefe, die bis zum Donnerstag, 20. Februar vor der letzten Leerung in den Briefkasten geworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig ankommen. Brandenburgs Wahlleiter Josef Nußbaum appellierte an die Briefwähler, wegen der verkürzten Fristen noch mehr Puffer einzuplanen und auf Nummer sicher zu gehen: "Derjenige, der seine Briefwahlunterlagen per Post abschicken muss, sollte das allerspätestens am Dienstag (18. Februar) tun." Allen anderen empfielt er: "Entweder schmeißen Sie die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten der Gemeinde, die angegeben ist, oder Sie machen Briefwahl vor Ort."
Ist die Briefwahl aus dem Ausland möglich?
Auch eine Briefwahl im Ausland ist möglich. Hier sollten Wählerinnen und Wähler aber bedenken, dass sie dafür sorgen müssen, dass der Brief auch rechtzeitig ankommt. Als letzte Möglichkeit gilt auch hier der Wahlsonntag bis 18 Uhr. Eine Frankierung ist erforderlich und muss selbst getragen werden.
Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, die Wahlunterlagen aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten als Serviceleistung die Rücksendung von Wahlbriefen auf dem amtlichen Kurierweg an. Wo dies möglich ist, lässt sich bei den betreffenden Botschaften und Konsulaten erfragen. Doch auch eine Sendung per Kurier kann mehrere Tage dauern.
Reichen die Fristen für Auslandsdeutsche?
Ob Auslandsdeutsche überhaupt ihre Stimme rechtzeitig abgeben können, ist bei der bevorstehenden Wahl fraglich. Bereits Anfang des Jahres teilte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit, dass er diesbezüglich Bedenken habe.
Auf Nachfrage von rbb|24 sagte er zur Vorbereitungszeit: "Normalerweise haben wir sechs Wochen zur Verfügung, jetzt haben wir nur 14 Tage." Das Auswärtige Amt unterstütze die Wahlorganisatoren nach allen Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen würden zudem prioritär befördert, so Bröchler. "Aber es braucht natürlich seine Zeit, bis die Unterlagen in Los Angeles, Rio de Janeiro oder, wo sich die Wählerinnen und Wähler gerade aufhalten, ankommen. Die Frist von 14 Tagen, die bleibt, ist tatsächlich sehr knapp."
Bröchler hofft, dass es nach der Wahl eine Debatte über die Frist für frühzeitig anberaumte Bundestagswahlen geben wird. Wird der Bundestag vorzeitig aufgelöst, muss laut Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl durchgeführt werden. "Diese bis zu 60 Tage, die im Gesetz festgelegt sind, stammen aus einer Zeit, als es noch keine Briefwahl gab", so Bröchler gegenüber rbb|24. "Und die Briefwahl ist eben enorm aufwendig." Wer sich im Ausland befinde und von dort wählen werde, solle keine Zeit beim Ausfüllen der Unterlagen verlieren.
Wie sicher ist die Briefwahl?
Nach Informationen der Wahlleiter gibt es zahlreiche Abläufe, um zu gewähren, dass die abgegebenen Stimmen bis zur Auszählung sicher sind. So hat der Brandenburger Landeswahlleiter geantwortet, dass eingehende Wahlbriefe unter anderem täglich gezählt, protokolliert und in einem verschlossenen Raum mit gesichertem Behältnis aufbewahrt werden. Wahlbriefe aus Briefkästen der Verwaltung sind vor unbefugtem Zugriff geschützt und werden regelmäßig geleert. Arbeiten mit den Unterlagen erfolgen nach Angaben der Behörde stets im Vier-Augen-Prinzip, und vor der Übergabe an den Wahlvorstand wird die Vollständigkeit geprüft.
Wie werden die Briefwahlzettel ausgezählt?
Die ungeöffneten Wahlbriefe werden wie oben beschrieben bis zum Wahltag gesammelt und unter Verschluss gehalten. Am Wahltag werden sie an die zuständigen Briefwahlvorstände verteilt. Die roten Wahlbriefe werden in der Regel ab 15 Uhr geöffnet und der Wahlschein auf Gültigkeit geprüft. Verschlossene, unbeanstandete Stimmzettelumschläge und Wahlscheine werden voneinander getrennt und die Stimmzettelumschläge in eine Wahlurne geworfen, sodass nicht nachvollziehbar ist, wer wie gewählt hat. Die fünf bis neun Personen, die einen Briefwahlvorstand bilden, kontrollieren sich gegenseitig.
Nach 18 Uhr werden die Stimmzettel wie die anderen am Wahltag abgegebenen Stimmzettel der Urne entnommen und öffentlich ausgezählt.
Wie groß ist das Interesse an der Briefwahl?
Der Briefwahlanteil steigt seit der Wiedervereinigung stetig an. 2021 schnellte er sprunghaft auf 47,3 Prozent nach oben. Ein Grund war wohl die Pandemie, wegen der viele Bürgerinnen und Bürger lieber nicht persönlich ins Wahllokal wollten. Da dieser Faktor nun wegfällt, rechnen Meinungsforschungsinstitute eher mit einem sinkenden Anteil. Für den Wahlkampf der Parteien bleibt es aber dabei: Sie müssen sich darauf einstellen, dass ein beträchtlicher Teil der Wählerinnen und Wähler schon vor dem 23. Februar die Stimme abgegeben hat.
Zur Bundestagswahl 2025 rechnet Landeswahlleiter Josef Nußbaum für Brandenburg mit einer halben Million Briefwählerinnen und Briefwähler - das wäre etwas weniger als vor vier Jahren während der Corona-Pandemie. Bis Donnerstag, 13. Februar, hätten rund 472.000 Menschen Briefwahlunterlagen beantragt, sagte Nußbaum. "Wir haben noch etwas Luft." Er gehe nach der Erfahrung der vergangenen Wahlen davon aus, "dass wir die 500.000er Grenze erreichen werden". Zur Wahl 2021 gab es fast 544.000 Briefwähler in Brandenburg.
Seit wann gibt es die Briefwahl?
Seit der Bundestagswahl 1957 gibt es die Möglichkeit, von zu Hause aus abzustimmen. Ein halbes Jahrhundert lang konnte man seine Stimme nur dann per Brief abgeben, wenn man dies begründen und die Gründe auch glaubhaft machen konnte. Diese Regelung schaffte der Gesetzgeber 2008 ersatzlos ab. Entsprechend heißt es auf der Website der Bundeswahlleiterin, Wahlberechtigte "können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben".
Sendung: Antenne Branburg, 17.02.2025, Torsten Sydow