Brandenburger AfD - Jüterboger Bürgermeister Raue nimmt Bundestagsmandat an

Mi 26.02.25 | 15:47 Uhr
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Bürgermeister Arne Raue im Februar 2025 in Jüterbog. (Quelle: rbb)
Video: Brandenburg Aktuell | 25.02.2025 | Alexander Goligowski | Bild: rbb

Der Bürgermeister von Jüterbog, Arne Raue (AfD), nimmt sein Bundestagsmandat an. Das sagte er am Dienstag dem rbb. Die Stadt in Teltow-Fläming braucht somit eine Nachfolge für das Bürgermeisteramt.

Im Wahlkreis 60 (Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I) hatte Arne Raue am Sonntag bei der Bundestagswahl das Direktmandat gewonnen. Er erzielte 33,6 Prozent der Erststimmen und lag damit vor Sonja Eichwede (SPD, 25,8 Prozent) und Saskia Ludwig (CDU, 19,4 Prozent), die allerdings beide über die Landeslisten ihrer Parteien auch in den Bundestag einziehen.

Raue will Fokus auf innere Sicherheit legen

"Ich habe theoretisch noch drei Jahre Amtszeit, aber wir wissen, beides sind Jobs, die einen stark ausfüllen", sagte Raue zu seinem bevorstehenden Wechsel in die Bundespolitik. "Selbstredend" nehme er das Mandat an. "Wir haben ja Monate dafür gekämpft, in den Bundestag einzuziehen und meinen Wahlkreis ganz weit nach vorne zu bringen", sagte der AfD-Politiker.

Im Bundestag und in seiner Partei wolle er sich für das Thema Innere Sicherheit einsetzen, sagte Raue. Dem Komplex sei er durch sieben Jahre Berufserfahrung im Innenministerium und sieben weitere Jahre bei der Polizei sehr zugetan.

Jüterbog verlasse er mit einem weinenden Auge, sagte Raue, es sei aber nach 13 Jahren Zeit, sich beruflich zu verändern. Die berufliche Neuorientierung habe er sich längerfristig überlegt.

SVV-Vorsitzender Stohn: Hoffnung für Neustart in Jüterbog

Sowohl Bürgermeister bleiben als auch Abgeordneter im Bundestag werden kann Arne Raue nicht. Gemäß des Abgeordnetengesetzes des Bundes ist das Amt des Bürgermeisters, sofern er hauptamtlich Beamter mit Dienstbezügen ist, unvereinbar mit dem Mandat als Abgeordneter des Deutschen Bundestages.

Raues Bürgermeisteramt ruht, sobald das Wahlergebnis festeht und sobald er sein Mandat offiziell angenommen hat. Die Stadt Jüterbog hat dann fünf Monate Zeit für die Wahl einer neuen Bürgermeisterin oder eines neuen Bürgermeisters.

In der Stadtverordnetenversammlung gab es zuletzt Fronten gegen Arne Raue, die Zusammenarbeit gestaltete sich mitunter schwierig. "Für Jüterbog sehe ich die Hoffnung für einen Neustart", sagte der Vorsitzende der Stadtverordneten, Erik Stohn (SPD), der auch Abgeordneter des Landtags Brandenburg ist, dem rbb. "Man merkt die Spaltung und das schlechte Klima in der Stadt", sagte Stohn in Bezug auf Raue. Es brauche für die Zukunft an der Stadtspitze eine Person, die "für alle da ist und nicht die eigene Meinung so extrem in den Vordergrund stellt", sagte Stohn. Viele von Raues Unterstützern schätzen widerum genau diese klare Positionierung zu überregionalen Themen in scharfen Worten.

Seit 2011 ist Raue Stadtchef in Jüterbog

Arne Raue steht vor allem wegen seiner Äußerungen in sozialen Medien immer wieder in der Kritik. Derzeit führt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung gegen das Stadtoberhaupt. Dabei geht es um verbale Angriffe auf Kirchenvertreter in einem Youtube-Video. Die Ermittlungen hierzu dauern weiter an, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch auf Nachfrage von rbb|24.

Raue war im vergangenen November in die AfD eingetreten und seitdem erster hauptamtlicher AfD-Bürgermeister in Brandenburg. Dass er der AfD nahe steht, zeichnete sich durch frühere Aussagen etwa zur Flüchtlings- und Coronapolitik und über geflüchtete Menschen schon vorher ab.

Seit 2011 ist Raue amtierender Bürgermeister der rund 13.000 Einwohner zählenden Stadt im Südwesten von Teltow-Fläming.

Von Michaela Grimm mit Material von Alexander Goligowski

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 25.02.2025, 19:30 Uhr

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43 Kommentare

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  1. 43.

    Ja, das GG schützt die Würde etc.jedes einzelnen Menschen, vor dem Staat.
    Beispielsweise, wenn ein Bürger durch einen Nachbarn in seiner Würde verletzt wird,i dann ist für die Klärung nicht das Verfassungsgericht zuständig.
    Das Grundgesetz ist zum Schutze der Bürger vor einer staatlichen Willkür geschaffen worden, undda zu gehört auch die Meinungsfreiheit.
    Übrigens, wo die Meinungsfreiheit die Grenzen überschreitet, das habe ich im Kommentar #41 beschrieben, ergo, unterstellen Sie mir bitte nichts, was ich nicht geschrieben habe. Danke..

  2. 42.

    Mal angemerkt: Das Grundgesetz schützt die Freiheit, Gleichheit und die Menschenwürde der Menschen in Deutschland. Und wenn nun eine Partei wie die AfD zumindest in Teilen in Verdacht steht, dagegen zu opponieren, wäre das eben ein Verstoß gegen das GG.

    Aber Sie sehen, wie auch "Ehemaliger SPD-Wähler", die Arbeit des BfV scheinbar als Unterdrückungs-Tool der Regierung an, um die Meinungsfreiheit einzuschränken. Oder was genau wollen Sie mitteilen, Fini?

  3. 41.

    Sie wissen sicher, dass das GG den Bürger vor Übergriffigkeit des Staates schützen soll.
    Das Instrument des Verfassungsschutzes, welches den jeweiligen Innenministerien unterliegt, das soll lediglich Aufrufe zum Umsturz der FdGo oder Aufrufe zu Gewalt gegen Personengruppen beobachten und erfassen.
    Es war nicht zu Einschränkung der Meinungsfreiheials erschaffen worden, oder gar als Handlanger zur Webung für die jeweils Regierende gadacht..

  4. 40.

    Ja klar, wenn einem die Erkenntnisse und Berichte des BfV nicht passen, diffamiert man es einfach als Handlanger und Vollstreckungsgehilfe der diktatorischen Mächtigen, um die Opposition zu unterdrücken. Im Übrigen begann die Untersuchungsphase hinsichtlich der fdGO bzw. GG Treue der AfD unter Innenminister Seehofer, der bekanntlich eine völlig andere politische Ausrichtung als Feaser hat.

  5. 39.

    Der Herr weiss nicht einmal um die Unvereinbarkeit beider Ämter. Was wird man da erst für einen Tiefgang erwarten können in der Bundespolitik?

  6. 37.

    Da zeigt sich das wahre Gesicht dieses Hetzers. Er ist, trotz vieler Proteste der Jüterboger, nicht zurücktreten und ging zur AfD, mit dem Ziel, als Abgeordneter von unseren Steuern in Saus und Braus zu leben! Abstoßend.

  7. 36.

    Wer ist denn für Sie wir? Wen vereinnahmen Sie für Ihre Aussage. Wenn ein Bürgermeister wiedergewählt wurde, zeigt das, dass die Wähler seine Arbeit, nicht seine Parteizugehörigkeit, honoriert haben. Also hören Sie auf, irgendwelche Parolen nachzuplappern!

  8. 34.

    Kompetent und nah an den Problemen der Bürger. Ein Gewinn für den Bundestag.

  9. 33.

    Also laut der Bundeszentrale für politische Bildung, da erfüllt noch nicht einmal Höcke diese Kriterien!
    Übrigens zwischen einem Faschisten und eiem Nationalsozialisten liegen Welten.

  10. 32.

    Einfach mal die Aussagen von verschiedenen AfD-Politikern recherchieren, da werden Sie fündig! Aussagen, die per Definition nazistisch sind.

  11. 31.

    Das ist für mich untragbar. nachdem, was ich alles über diesen AfDler erfuhr!

  12. 30.

    Der Kommune wird nun auf höheren Kosten des Bundes ein Problemfall abgenommen - wenn das Land dies beispielsweise auch bei den Altschulden getan hätte wäre uns manch Elend wie jenes erspart geblieben.

  13. 29.

    Nur mal eine Frage, wer besimmt wer von der AfD ein Nazi ist, doch nicht die Antifa und co,, so weit ist der hiesige Rechtsstaat und die Demokratie noch nicht gesunken, oder doch?.

  14. 28.

    Sehr zutreffender Befund. Aber wirkt auch immer weniger, wie die Ergebnisse im Osten zeigen. Die von dem Wahlverlierer Haldenwang, ExChef des Inlandsgeheimdienstes, erdachten Textbausteine müssten überarbeitet werden. In letzter Zeit habe ich dazu nur eine berufslose grüne Studienabbrecherin gehört, die mit einem Stimmenanteil von drei Prozent über die Landesliste gewählt wurde.

  15. 27.

    Man sehe sich nur kurz die „geistreichen“ und „gepflegten“ Beiträge auf Herrn Raues privatem YT Kanal - mit gerade mal 121 Followern - an. So jemand jetzt im Bundestag zu wissen ist äußerst bedrückend und kann nicht gut sein für das Land.

  16. 26.

    Blaue Märchenstunde.

    Fragt sich wer hier wen nachplappert. Warum hat man Erkenntnisse des BfV VOR der Wahl zurückgehalten?

    "Aus Sicherheitskreisen hieß es in der vergangenen Woche, aufgrund der vorgezogenen Neuwahl werde die angekündigte Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz erst nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr abgeschlossen werden, [...]

    Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde aber fortgesetzt."

  17. 25.

    Sie widersprechen sich mit Ihren nachgeplapperten Phrasen leider selbst. Rechtsradikal und Demokratie abschaffen wollen, passt sachlich schlicht nicht zusammen. Radikale Ansichten bewegen sich gemäß Definition nämlich auf dem Boden des Grundgesetzes und bislang hat kein Gericht festgestellt, dass die AfD Ziele darüber hinaus verfolgt und somit extremistisch wäre. Ob ein dem jeweiligen Innenministerium diese Einordnung vornimmt, ist dafür irrelevant, zumal die jeweiligen Regierungen auf Landes- und Bundesebene den daraus sich zwingend ergebenden Schritt eines Verbotsantrags nicht gehen. Träfen die Vorwürfe tatsächlich gesichert zu, wäre es grob fahrlässig, die Partei nicht zu verbieten. Man hat aber eben nur Auslegungen, die vor dem BVerfG keinen Bestand hätten. Der Schwebezustand nützt den etablierten Parteien deutlich mehr und ein Scheitern des Antrags wäre für sie katastrophal.