Spree-Neiße - Wahlplakate von "Die Partei" dürfen nach Gerichtsbeschluss hängen bleiben

Fr 14.02.25 | 15:49 Uhr
  11
Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Cottbus (Brandenburg) (Quelle: dpa/Patrick Pleul)
Bild: dpa/Patrick Pleul

Die Partei "Die Partei" hat sich in Brandenburg erfolgreich gegen eine Anordnung zur Entfernung von Wahlplakaten zur Wehr gesetzt. Das Verwaltungsgericht Cottbus habe dem Eilantrag der Partei stattgegeben, teilte das Gericht am Freitag mit.

Anordnung rechtswidrig

Die Anordnung des Amtsdirektors von Peitz vom 31. Januar zur Entfernung der Wahlplakate sei rechtswidrig. Es gehe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Plakaten aus. Sie verstießen auch nicht gegen das Strafrecht. (AZ: VG 3 L 76/25)

Die Anordnung des Amtsdirektors von Peitz richtete sich nach Gerichtsangaben gegen Plakate mit drei unterschiedlichen Motiven. Darunter sei ein Plakat mit der Aufschrift "Fickt euch doch alle!" vor dem Hintergrund einer Regenbogenfahne, hieß es. Ein weiteres Plakat zeige einen blutigen Tampon und die Aufschrift "Feminismus, ihr Fotzen!". Das dritte Plakat zeige ein Kleinkind mit einer Waffe und die Aufschrift "Kinder stark machen!".

Anfechtung am Oberverwaltungsgericht möglich

Das Verwaltungsgericht betonte, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten sich Parteien im Kontext der Sichtwerbung durch Wahlplakate auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Dieses Grundrecht werde, soweit es den Inhalt der Meinung betrifft, grundsätzlich allein durch die Strafgesetze eingeschränkt. Eine strafrechtliche Relevanz könne den in Rede stehenden Wahlplakaten auch angesichts der Auslegungsvarianten jedoch nicht beigemessen werden.

Ein Wahlplakat der Partei Die Partei mit der Aufschrift: Kinder stark machen! (Quelle: dpa/Revierfoto)
Bild: dpa/Revierfoto

Der Beschluss vom Donnerstag kann nach Gerichtsangaben mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Sendung:

Nächster Artikel

11 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 10.

    Der Unterschied ist, dass die eine Partei in keiner Form ernst zu nehmen und mit ihren Forderungen nahezu lächerlich ist und gar nicht gewählt werden sollte, weil die Wählerstimme dafür viel zu schade ist - und die andere Partei macht Satire und ist die Partei.

  2. 8.

    Weiß doch jeder dass das Satire ist.

  3. 6.

    Ach ja ... wie war das mit dem Plakat "Hier könnte ein Nazi hängen"?
    "Tenor
    In dem Ermittlungsverfahren gegen A., B. und C. wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten wird festgestellt, dass die am 08.11.2019 erfolgte Beschlagnahme der Plakate mit den Aufschriften "Nazis töten." und "Hier könnte ein Nazi hängen" rechtswidrig war."
    AG Bielefeld, Beschluss vom 19.02.2020 - 9 Gs 5355/19
    Hätte man wissen können und analog zu den inhaltlich deutlich zahmeren bekrittelten Wahlplakaten mal in sich gehen können.

  4. 5.

    Kämen so Menschenverachtende Wahlplakate von der AFD wäre das Urteil ein anderes und jeder Ort hätte diese Plakate abhängen lassen. Nicht nur diese kleine parteilose Gemeinde.

  5. 4.

    Die Begründung dafür, dass Meinungsäußerungen nur dem Strafgesetz, nicht aber dem Jugendschutzgesetz unterliegen, wäre interessant … Zum Ausdruck einer Meinung muss auch nicht Kinder schockierendes Bildmaterial verwendet werden.

  6. 3.

    Herr Sonneborn wird sich über die Wahlhilfe gefreut haben. Ich auch.

  7. 2.

    Unglaublich, man hat den Eindruck dass sich der Amtsdirektor und andere (40% AfD) im deutschen Amerika wähnen. Wir werden ab sofort keine Karpfen aus Peitz kaufen.

  8. 1.

    Da hätte die Amtsdirektion wohl vorher Mal ein Juristen fragen sollen, der auch das Grundgesetz kennt. Aber was soll man schon von einer Gemeinde erwarten, in der weder SPD, Grüne oder FDP vertreten sind und selbst die CDU eine kleine Minderheit ist.