Berlin -

Ein Mensch klagt in Berlin gegen eine Fluglinie auf Schadenersatz, weil bei der Ticketbuchung keine geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit zur Auswahl stand. Die Klage wird am Mittwoch vor dem Landgericht II verhandelt, wie das Gericht am Montag bestätigte. Zuvor hatte der Bundesverband Trans in einer Mitteilung auf den Fall hingewiesen.
Demnach wollte der Mensch mit einer "nicht-binären Geschlechtsidentität" im Oktober 2021 einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Gran Canaria buchen. Voraussetzung für die Internet-Buchung des Flugtickets sei gewesen, eine Anrede aus den Optionen "Herr", "Frau" oder "Fräulein" auszuwählen. Eine geschlechtsneutrale Anrede sei nicht verfügbar gewesen.
Die Fluglinie habe es abgelehnt, den Streit außergerichtlich zu klären, so der Bundesverband. Daher habe der Mensch im Juli 2023 Klage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz [berlin.de] wegen einer Diskriminierung erhoben und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro gefordert. Außerdem solle die Fluglinie die Eingabemaske ändern.