Prozess nach 30 Jahren - Mutmaßliche Linksextremisten gestehen Anschlagsplan in Berlin

Mo 17.03.25 | 12:03 Uhr
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Die Angeklagten Peter K. (2.v.l.) und Thomas W. (r) stehen vor dem Prozessbeginn in einem Saal des Berliner Kammergerichts mit ihren Verteidigern Lukas Theune (l) und Benjamin Derin (2.v.r.). (Quelle: dpa/Soeren Stache)
dpa/Soeren Stache
Mutmaßliche Linksextremisten gestehen Anschlagsplan

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Video: rbb24 Abendschau | 17.03.2025 | U. Wichert | Bild: dpa/Soeren Stache

1995 sollen drei Männer einen Anschlag auf einen Gefängnisbau in Berlin geplant haben. Sie flogen auf und flohen für 30 Jahre. Im Prozess haben nun zwei von ihnen die Pläne gestanden. In Aussicht steht für sie ein Leben in Freiheit.

30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag in Berlin läuft der Prozess auf Bewährungsstrafen für zwei mutmaßliche damalige Linksextremisten hinaus.

Der Vorsitzende Richter am Berliner Kammergericht schlug am Beginn des ersten Verhandlungstages am Montag eine sogenannte Verständigung zwischen Anklägern und Angeklagten vor. Danach sei eine Gefängnisstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, für die beiden Angeklagten möglich, wenn sie Geständnisse ablegten.

Rückkehr nach 30 Jahren in Südamerika

Auch die Untersuchungshaft solle dann umgehend beendet werden, sagte der Richter. Die Angeklagten könnten demnach das Gefängnis verlassen. Bundesanwaltschaft und Verteidiger stimmten zu. Die beiden Verteidiger verlasen kurze Geständnisse von Peter K. (65) und Thomas W. (62), die nach 30 Jahren Flucht, Untertauchen und Exil in Südamerika in der vergangenen Woche aus Venezuela nach Deutschland zurückgekehrt waren.

Dem Prozess vorausgegangen waren laut Rechtsanwalt Lukas Theune Gespräche über die jetzt vorgestellte Verständigung. Solche Absprachen im Strafprozess sind in geeigneten Fällen zulässig. Sie sollen vor allem die Arbeitsbelastung der Justiz mindern, bieten aber auch Angeklagten Vorteile.

Urteil im April erwartet

Der Prozess soll nach aktuellem Stand noch weitere drei Verhandlungstage dauern und im April mit dem Urteil enden.

Laut ihrem Geständnis planten Peter K. und Thomas W. und ein inzwischen gestorbener Komplize im April 1995 den Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Dafür füllten sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen. Zum Anschlag kam es nicht: Auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt sollten die Bomben umgeladen werden - doch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife kam dazwischen. Die Männer flüchteten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.03.2025, 13:23 Uhr

Kommentar

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20 Kommentare

  1. 20.

    Vielleicht beschäftigen Sie sich einmal mit dem Straftatbestand der (schweren) Brandstiftung und der Frage, warum bei diesem Tatbestand eine abstrakte Gefahr für Menschenleben ausreicht. Und dann sollten sie sich noch mit § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen beschäftigen. Zur Gesinnungsjustiz noch der Hinweis auf den Prozess gegen Ballweg, der jetzt, nachdem Ballweg monatelang in U-Haft saß, wegen Geringfügigkeit (!!!) eingestellt werden soll und die völlig absurden Prozesse gegen die Rollatoren-Gang „Reichsbürger“, die angeblich einen Umsturz geplant haben.

  2. 19.

    Ja nur - also abgesehen, Sie wünschen sich Gesinnungsjustiz -
    wie möchten Sie bitte bei einer nicht ausgeführten Tat, die nicht stattgefunden hat nachweisen, dass Menschen verletzt werden sollten?
    Das können Sie nur mit Gesinnungsjustiz. Wollen Sie Gesinnungsjustiz?

  3. 18.

    Ja richtig.
    Nur weil Sie "Echt jetzt...?" fühlen und halt dazu so Ihre Stimmung, Ihren Reflex haben,
    müssen bei einem Sprengstoffanschlag, bei dem ein Gebäude zerstört werden sollte, nicht auch gleichzeitig Menschen verletzt werden sollen.
    Worüber Sie sprechen ist, dass bei der Sprengung eines Gebäude die Gefahr besteht, dass Menschen verletzt werden.
    Das ist nur ein ganz anderer Sachverhalt als Menschen verletzen oder sogar töten zu wollen. Der Jurist sacht halt so: Vorsatz.
    Wie zum Beispiel bei einem Bombardement der Russischen Armee auf Ukrainer. Oder einem Artillerieangriff der Ukrainischen Armee auf Russen, Oder wenn man Gaza bombardiert.
    Undsoweiter.
    Dann will man ja Menschen töten.

    Im vorliegenden Fall sind noch nicht einmal Verletze in Kauf genommen worden. Denn es gibt gar keine ausgeführte Tat, an der sich nachweisen liesse, das Mensch verletzt werden konnten.
    Auch wenn Sie in anderer Stimmung, in anderem Gefühl, in anderer Gemütslage sind.

  4. 17.

    Echt jetzt...?? 120kg Sprengstoff und Sie schreiben dass niemand verletzt werden sollte. Oh man.

  5. 16.

    Ein Sprenstoffanschlag, der großen Schaden verursacht hätte, wenn ihn nicht ein zufällig vorbeifahrendes Polizeiauto zum Scheitern gebracht hätte, mit Bewährungsstrafen zu bestrafen ist sehr sehr milde, jedoch in anbetracht des großen Zeitraums dazwischen, angebracht und in Ordnung, falls an der Distanziertheit der (ehemaligen) Terroristen zum Terrorismus keine Zweifel bestehen.

  6. 15.

    "Niemand sollte verletzt oder gar getötet werden."

    Alles ausgebildete Sprengstoffexperten, was? Sie und die anderen Verharmloser und die Täter. Sie können nun mal eine Gefährdung nicht ausschließen. Was also soll diese Mutmaßung?

  7. 14.

    Text: Absprachen sollen die Arbeitsbelastung mindern. Ist das so zu verstehen, nur nicht Totarbeiten und die Mittagspause einhalten? Ich verstehe diese Denkweise nicht!

  8. 13.
    Antwort auf [Ehemaliger SPD-Wähler] vom 17.03.2025 um 14:29

    Hätte nichts dagegen würden Menschen geehrt, die ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis zerstören wollten. Vor 30 Jahren. Als Rechtsterrorismus nur so sprengte, mordete, brandstiftete, dass es eine Freude war. In den Baseballschlägerjahren.
    Machen wir uns nichts vor. Ausnahmsweise.
    Sprengen, töten, morden, bombardieren, Leute erschiessen, ertrinken lassen, einmarschieren, gilt als übliches und legitimes Mittel. Also ist Gewalt offenbar nicht das Problem. Sondern wer sie gegen wen ausübt.
    Geplante Gewalt, hier sogar eingegrenzt auf Sachschaden am präzise definierten Zielobjekt Abschiebegefängnis. Was man als chirurgische militärische Operation bezeichnen kann. Präzision und Genauigkeit, die von kaum einer Armee, Regierung, Kriegspartei in der Welt erreicht wird.
    Unterscheidet in der Regel linke militante Praxis von rechtem Terrorismus. Letzterer tötet reichlich wahllos. Auf allgemeines Terrorisieren aus. So sind sie halt. Die Rechten. Grob, pauschal, rücksichtslos.


  9. 12.

    Niemand sollte verletzt oder gar getötet werden. Nach 30 Jahren überhaupt noch einen Prozess zu starten, finde ich völlig unangemessen. Das Ziel war zudem ein Abschiebegefängnis.

  10. 11.

    Sie beschreiben Fake - es gab keinen Anschlag. Allein die Tatsache, dass sie die dafür ausgehandelte Strafe kassieren ist mindestens fraglich. In einem Land in dem Zwischenzeitlich Rostock Lichtenhagen, die Morde des V-Mann gesteuerten NSU, die Anschläge/Toten in Hanau, der Mord an den CDU Mann Walter Lübcke, die Anschläge/Toten in Halle u.s.w. passierten, lässt das Strafmaß aufhorchen.

  11. 10.

    Ich finde den Vorgang anstössig Abschiebegefängnisse zu bauen, "Abschiebeoffensiven" als Mittel der politischen Krisenbewältigung zu organisieren. Das "Ausländer raus" im "Juden raus"-Land Deutschland als legitime Meinungsäusserung ungestraft zu lassen

    Und das war schon vor 30 Jahren in der Hochzeit der Baseballschlägerjahre so, der Morde an meinen Nachbarinnen und Mitbürgern in Solingen, Mölln, den Progromen in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen. Der faktischen Abschaffung des Asylrechts bereits 1993. Den damals bevorstehenden Massenmorden des NSU von denen niemand glauben wollte, dass sie Rechtsterrorismus sind. Den mindestens 200 Morden die in der Ideologie des "Ausländer raus" in den letzten 30 Jahren niemals und keineswegs angemessen verfolgt und geächtet wurden.

  12. 8.

    Auch wenn die geplante Straftat zu verurteilen ist, gibt es zunächst keinen Schaden. Das erwartbare Strafmaß zum damaligen Zeitpunkt liegt wahrscheinlich deutlich höher als der jetzige Vorschlag. Aber dennoch bei weitem nicht bei lebenslänglich.
    Schon mal etwas von Verjährung gehört? Nach 30 Jahren ist es schwer jemanden zur vollen Strafe zu verurteilen. (Strafgesetzbuch (StGB)§ 78 Verjährungsfrist). Ich heiße die Absicht unter keinen Umständen für gut, aber es gibt eben auch noch zu beachtende Rehtsnormen. Die Täter hatten wohl auch keine Absicht Personenschäden zu verursachen:
    "Die Haftanstalt wurde zu dem Zeitpunkt zu einem Abschiebegefängnis umgebaut. Den Angeklagten sei bei der Tatbegehung bekannt gewesen, dass sich in der Nacht keine Menschen auf der Baustelle aufhielten, heißt es."
    Verwerflich bleibt es dennoch.

  13. 6.

    Diese Justiz ist nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes Terroristen gehören ins Gefängnis + SV und nicht in Absprache mit den Unabhängigen Richtern auf Bewährung Geschickt (also Freispruch).
    Für Schwarzfahren mit den Öffis fährste ein, für Terroranschläge machste halt 30 Jahre Urlaub in der Karibik und bekommst dann einen Freispruch ......lächerlich wofür Bezahlen wir Euch Unabhängige Richter in

  14. 5.

    Nach 30 Jahren sind die allermeisten Gesetzesvergehen verjährt. Außer Mord verjährt nicht. Das ist vor dem Gesetz nun mal so. Weshalb hier nach 30 Jahren noch abgeurteilt wird, ist sicher in den tiefen des Strafrechts und des geplanten Verbrechens zu finden. So ganz frei sind sie ja nicht mit Bewährung.

  15. 4.

    Dürfte damit zusammenhängen, dass es erstens keinen ausgeführten Anschlag gab - weder Sach- noch Personenschäden - und das es nicht wahrscheinlich ist, dass die Typen (in ihrem Alter) so etwas noch einmal machen.

    Allerdings empfinde ich das Urteil auch als etwas zu niedrig - schließlich haben sie Sprengstoff hergestellt und der Anschlag wurde erst bei der versuchten Ausführung durch die Polizei gestoppt.

    Andererseits frage ich mich auch, warum die Typen überhaupt zurückkommen wollten. In den 30 Jahren Exil haben sie sicher nicht in äußerster Armut gelebt sondern etwas gemacht. Irgendwelche zusätzlichen Absprachen und Informationen vielleicht?

  16. 3.

    Interessant wäre es mehr über Hintergründe zu erfahren. Gilt auch hier "Verjährung"?

    Mich interessiert auch aber sehr: was die beiden in Venezuela erlebten, vielleicht könnten sie ein Buch drüber schreiben?

  17. 2.

    Zahl mal keine Steuern, weil man einfach was versäumt, laufe dadurch in die Insolvenz und der Staat schlägt erbarmungslos zu. Mache das, was die Beiden getan haben, haue für 30 Jahre ab und mache dann einen Deal, bekomme Bewährung und laufe weiter frei herum. Was ist das für eine Justiz? Ich verstehe die Richterschaft nicht mehr

  18. 1.

    Ich empfinde den Vorgang als anstößig.
    Nach einem politisch motivierten Sprengstoffanschlag 30 Jahre in Südamerika verbracht und jetzt, wo der ärztliche Versorgungsbedarf altersbedingt größer wird, die Rückkehr ohne spürbare Strafe für solch ein Delikt. Von ehrlicher Reue, welche hier irgendwie in das Urteil einfließen könnte, lese ich nichts. Nee, da ist was falsch