Oberhavel - Hin und Her um Tempo-30-Zone in Glienicke/Nordbahn

Mi 08.01.25 | 12:21 Uhr
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Symbolbild:Ein Tempo-50-Schild in Nahaufnahme.(Quelle:picture alliance/Sulupress/T.Sukrow)
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Audio: Antenne Brandenburg | 08.01.2025 | Bürgermeister Hans Günter Oberlack | Bild: picture alliance/Sulupress/T.Sukrow

Auf der Hattwichstraße in Glienicke/Nordbahn gilt seit 2022 Tempo 30. Nun muss die Geschwindigkeitsreduzierung wieder zurückgenommen werden - ein Anwohner hatte geklagt. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam und nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben entschieden, dass in der Hattwichstraße in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (Oberhavel) künftig wieder Tempo 50 gilt. Das teilte der Landkreis Oberhavel am Dienstag auf seiner Webseite mit.

Beschluss der Glienicker Gemeindevertretung fehlt

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel hatte 2022 auf Antrag der Gemeinde Tempo 30 für die Straße angeordnet. Sie führt im nördlichen Teil des Ortszentrums durch ein Wohngebiet. Zuvor durfte in der Straße - benannt nach Mediziner Emil Hattwich - 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden.

Ein Anwohner klagte dagegen und beantragte, dass die Geschwindigkeitsreduzierung bis zur gerichtlichen Klärung zurückgenommen wird. Diesem Antrag gaben die Gerichte nun "aus formellen Gründen" statt. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Antrag der Gemeinde für eine verkehrsberuhigte Tempo-30-Zone allein nicht ausreichend sei. Es müsse ein Beschluss der Glienicker Gemeindevertretung vorliegen. Es liegt aber lediglich eine einstimmige Empfehlung des Ausschusses für technische Infrastruktur und Gewerbe vor, hieß es. Die allein genügt laut Oberverwaltungsgericht nicht.

Tempo-30-Schilder müssen wieder entfernt werden

Daher muss jetzt die Fahrbahnbeschriftung unkenntlich gemacht werden. Darüber hinaus müssen die Tempo-30-Schilder wieder entfernt werden. "Für mich ist das Ärgerliche, dass wir jetzt Schilder demontieren müssen, die wir möglicherweise in geraumer Zeit wieder aufbauen müssen, wenn in der Hauptsache anders entschieden wird", sagte Bürgermeister Hans Günter Oberlack (FDP) dem rbb auf Nachfrage.

Denn: Es ging in dem Verfahren nur um die formelle Einrichtung der Tempo-30-Zone. Über das Tempolimit selbst wird in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden. Das Ergebnis steht noch aus. Bis zur Entscheidung gilt in der Hattwichstraße wieder Tempo 50.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.01.2024, 12:30 Uhr

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41 Kommentare

  1. 41.

    Was ist denn der Maßstab für „viel zu hoch“ ?
    Bauchgefühl, Unfallschwerpunkt oder was wollen sie nehmen ?
    Nach Gutdünken kann man keine Geschwindigkeitsbegrenzung vornehmen… da gab es ja schon diverse Urteile die Tempo 30 Anordnungen gekippt haben.

  2. 40.

    Dann schalten Sie mal Ihren Menschenverstand ein und vielleicht verstehen Sie, dass es ein Regelwerk für ein zivilisiertes Zusammenleben braucht, dass quasi den kleinsten gemeinsamen Nenner aller an der Gesetzgebung beteiligten Kräfte abbildet. Wenn Sie dies als Bibel verstehen, ist es Ihr Problem.

    "Auf Kopfsteinplaster fährt ihr E-Auto genauso leise/laut wie ein Verbrenner, was bei der Hattwichstraße zutrifft. "
    Mag sein oder auch nicht. käme auf einen Versuch an. Sie kennen mein Spaßauto nicht ;-)
    Im konkreten Fall der Hattwichstr. würde ich wohl auch eher zu einer 30er Begrenzung tendieren. Jedoch steht das hier nicht zur Debatte und war auch nicht Thema des im Artikel beschriebenen Prozesses.

  3. 39.

    Was ist mit Tempolimits die viel zu hoch sind?

    Beispielsweise 100 erlaubt auf nicht ausgebaute Landstraßen.

  4. 38.

    Lieber "zu langsam" (45) als zu schnell (51+)!

  5. 37.

    Beim langsamer fahren, dürfen Sie, den Verkehr aber auch nicht aufhalten/behindern - das ist dann auch strafbar.

  6. 36.

    Die Polizei halten tatsächlich Fahrer an, die geringfügig langsamer als der maximal erlaubte Geschwindigkeit fahren.

    Selbst erlebt!
    ..
    Oft genug ist es möglich mit der maximal erlaubte Geschwindigkeit zu fahren. Aber etwas langsamer (minus 10%?) ist besser, sicherer, verbraucht weniger Energie, sehr zu empfehlen. Wenn ich mit 45 fahre wo 50 erlaubt sind kann ich meistens nicht legal überholt werden (Plus 5 kmh nur). Mehr Sicherheit für alle!

  7. 35.

    Ich hatte genau das geschrieben… Glätte, Nebel usw.
    „ „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (Zitat)“
    Im §3 Absatz 2 StVO gibt es sogar einen Hinweis für Langsamfahrer
    Und sie haben einen Führerschein ?

  8. 34.

    Und Sie haben einen Führerschein? Tempo 50 heißt es dürfen max 50 KM/H gefahren werden. Sie dürfen jederzeit langsamer fahren und es gibt natürlich kein Bußgeld. Zumindest im Stadtverkehr. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verkehrsituation es erfordert oder eine Gefährdung sehen, können Sie selbstverständlich langsam fahren.

  9. 31.

    Auf den gesunden Menschenverstand, würde Ich mich Heutzutage, Nicht mehr verlassen !!!
    Da helfen leider nur noch Geschwindigkeitsbegrenzungen Und Kontrollen.
    Und 50 Kmh auf Kopfsteinpflaster - schon ziemlich heftig ???

  10. 30.

    Stimmt 100 Prozentig !!!!!!
    Die Leute, die hinten wohnen, wollen mit 50, 60, oder 70 Sachen, an den anderen Leuten, vorbei düsen.
    Wahrscheinlich, hat der am letzten Ende auch geklagt, das die Straße zur glatten Rennpiste ausgebaut wird und die Anwohner dafür bezahlen müssen.
    Habe, bei mir in der Straße, auch so einen Fall.
    Hund, Oma und Kinder, sind da nicht mehr sicher.

  11. 29.

    ICh wusste gar nicht, dass die StVO sowas ist wie die Bibel. Also Menschenverstand sagt, das 30 in einer Wohngegend sinnvoller ist als 50. Auf Kopfsteinplaster fährt ihr E-Auto genauso leise/laut wie ein Verbrenner, was bei der Hattwichstraße zutrifft.

  12. 28.

    Sagen sie doch mal Daten…
    Wie lange gibt es die Straße mit Tempo 50, wie lange gibt es das Seniorenheim und wieviel ist mit Senioren schon passiert ?
    Alles andere sind Vermutungen eine Annahme es könnte durchaus möglich sein wenn….
    Aber auch was dies betrifft gibt es keine einheitliche Regelung… kurz vor Alt-Mariendorf gibt es Tempo 30 bis 17 Ur wegen Seniorenheim… etwas weiter Richtung Stadtgrenze ist der Rosenhof Seniorenheim… da braucht es kein Tempo 30.
    Also alles wie gehabt … einfach mal Tempo 30 machen irgendein Grund findet sich schon.

  13. 27.

    Der Anwohner hat nur geklagt zum eigenen Vorteil. Die Straße hat ja eine Sackgasse vor dem Kreisverkehr. Ich wette er wohnt da. D.h. bei ihm fährt wieso keiner vorbei, aber er selber will bei den anderen mit 50 vorbei fahren.

  14. 26.

    Das Verkehrssystem in Brandenburg/Bundesrepublik ist wahrscheinlich, nicht mehr fähig zur Veränderung.
    Nur noch private Autos Autos Autos.
    Viele Bahnstrecken/Bahnhöfe wurden stillgelegt und werden einfach nicht reaktiviert.
    Überlastete Bahnstrecken im Land, gerade im Berliner Umland werden einfach nicht ausgebaut.
    Kein Geld - für Nichts mehr !!!

  15. 25.

    19. oder 20. Jahrhundert lässt grüßen.
    Die Deutsche Mobilität von Morgen, ist schnell, laut, dreckig und stinkt zum Himmel.
    Wenn mal eine einzelne Bahnstrecke Im Land, reaktiviert werden soll, wird wahrscheinlich auch wieder, von 1, 2, oder 3 Leuten geklagt.
    Da stellt sich in good old Germany, langsam die Frage:
    Will man Nicht - oder - Kann man Nicht, anders ???

  16. 24.

    Sehr gefährlich für die Einwohner des Nahe gelegenen Seniorenheimes, die täglich diese Straße queren ohne Ampel und Zebrastreifen. Mit eingeschränkter Wahrnehmung und geringeren Sinnesreizen nur eine Frage der Zeit, bis was passiert!

  17. 23.

    Ein Staat voller Bürokratie, Beamter, Auflagen, Gesetze.
    Arbeiten war gestern - Bürokratie und Steuern eintreiben, ist das Heute.

  18. 22.

    "Auch wenn 50 erlaubt sind, muß nicht 50 gefahren werden. "
    das stimmt zweifelsfrei. Wichtig ist die Ergänzung: es darf aber 50 gefahren werden. so wie es die StVO für innerorts vorsieht.

    "Ich empfehle 30, höchstens!"
    Ein Gesetz spricht jedoch keine Empfehlung aus.

    Und nur als Randbemerkung:
    Wer 30 mit Blick auf die Lärmbelastung empfiehlt, der sollte grundsätzlich immer und jedem Menschen E-Autos statt Verbrenner empfehlen. Mein E-Auto fährt mit 50 ganz sicher wesentlich leiser als mein Spaßmobil mit 30. Verkehrssicherheit ist nochmal ein anderes, komplexeres Thema.

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