JVA Berlin-Grünau -
Fast 30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag auf ein Gefängnis in Berlin hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Die damaligen Linksterroristen sollen 1995 geplant haben, die JVA Berlin-Grünau zu sprengen, wie die Behörde in Karlsruhe mitteilte.
Die beiden Deutschen Peter K. und Thomas W. waren mit einem mutmaßlichen Komplizen nach dem Anschlagsversuch im April 1995 geflohen. Der dritte Mann starb inzwischen.
Nachdem Zielfahnder sie in Venezuela aufgespürt hatten, stellte die Bundesanwaltschaft ein Auslieferungsersuchen, das jedoch abgelehnt wurde. Stattdessen gewährte die linke Maduro-Regierung den Deutschen Ende 2021 politisches Asyl.
Einem Reporter der "Süddeutschen Zeitung" sagten Peter K. und Thomas W. im November 2024 in ihrem südamerikanischen Exil, sie wollten in Venezuela bleiben [sueddeutsche.de/Bezahlinhalt]. Nach Informationen der Zeitung ist die Tat in Berlin noch nicht verjährt, weil immer neue Haftbefehle ausgestellt wurden.
Beim Umladen von Propangasflaschen gestört
Der Bundesanwaltschaft zufolge hatten sich die drei Männer vor mehr als 30 Jahren zu der linksextremistischen Gruppe "Das Komitee" zusammengeschlossen. Die Gruppe habe das Ziel gehabt, durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen gesellschaftspolitische Veränderungen herbeizuführen.
Die Justizvollzugsanstalt in Grünau sollte damals zu einem Abschiebegefängnis umgebaut werden. Zur Vorbereitung sollen die Verdächtigen vier Propangasflaschen mit insgesamt mehr als 120 Kilogramm explosivem Material befüllt und mit selbstgebauten Zeitzündern präpariert haben.
Als sie die Gasflaschen auf einem Parkplatz umladen wollten, seien sie von einer zufällig vorbeikommenden Polizeistreife gestört worden und geflüchtet. Die Bundesanwaltschaft wirft den Verdächtigen vor, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Berliner Kammergericht.
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