Landesverfassungsgericht verhandelt - Brandenburger AfD drängt auf Sitz in Verfassungsschutz-Kontrollgremium
Die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert den Verfassungsschutz. In Brandenburg sitzt die AfD, selbst vom Verfassungsschutz beobachtet, bislang nicht in dem Gremium. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob sie sich einklagen kann. Von Torsten Sydow
- Alle AfD-Bewerber für die Kontrollkommission bisher gescheitert
- Fraktion will sich jetzt in das Gremium einklagen
- Verfassungsgesetz legt nicht konkret fest, wer in das Gremium muss
Sie ist eines der kleinsten, aber eines der wichtigsten Gremien des Brandenburger Landtages: die Parlamentarische Kontrollkommission, kurz PKK. Sechs Sitze hat sie, aber nur fünf davon sind besetzt. Einer an jede Fraktion - an fast jede.
Mehrfach hatte die Brandenburger AfD-Fraktion versucht, Kandidaten wählen zu lassen - immer vergeblich. Keiner schaffte den Sprung in das Gremium, das den Verfassungsschutz kontrolliert; alle scheiterten am Widerstand der anderen Fraktionen. Nun versucht es die AfD über das höchste Brandenburger Gericht. Am Mittwoch verhandelt das Landesverfassungsgericht die Klage, möglicherweise fällt auch ein Urteil.
Wer genau in das Gremium muss, ist nicht festgelegt
Die AfD ist mit 23 Abgeordneten die stärkste Oppositionsfraktion im Brandenburger Landtag, alle waren in teils langwierigen Abstimmungen abgelehnt worden. Sämtliche Fraktionsmitglieder waren in den vergangenen Monaten im Hauptausschuss des Landtages angehört worden.
Bei den folgenden Abstimmungen im Landtagsplenum verfehlten letztlich aber alle die notwendige einfache Mehrheit - weil sehr viele Abgeordnete Zweifel an der fachlichen Kompetenz sowie der Verschwiegenheit der AfD-Landtagsabgeordneten für die Parlamentarische Kontrollkommission hatten.
AfD wird selbst vom Verfassungsschutz beobachtet
Im Verfassungsschutzgesetz steht, dass die Opposition in der Parlamentarischen Kontrollkommission angemessen vertreten sein muss. Wer genau es sein muss, ist darin nicht festgelegt. Die Befugnisse der PKK sind weitreichend, ihre Kenntnisse können es auch sein.
So kann die PKK von der Landesregierung alle für ihre Kontrollaufgaben erforderlichen Auskünfte und Akten sowie den Zutritt zur Verfassungsschutzbehörde verlangen. Außerdem kann sie auch Bedienstete zum Sachverhalt befragen. Sie tagt in einem fensterlosen, abhörsicheren Raum im Landtag. Es ist der einzige Raum des Parlamentes, in dem Video- oder Tonaufnahmen nicht gestattet sind.
Mit der Klage vor dem Landesverfassungsgericht will die AfD-Fraktion nun erreichen, dass sie - wie alle anderen Fraktionen - in der PKK vertreten ist. Dabei wird die AfD vom Brandenburger Verfassungsschutz selbst seit Jahren als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet. Auch die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative ist im Fokus der Behörde und wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Gericht hat AfD-Klage schon einmal abgewiesen
Auch in anderen Bundesländern oder auch im Bundestag ist ein Sitz der AfD in allen parlamentarischen Gremien rechtlich zwar möglich, aber keine parlamentarische Selbstverständlichkeit. So scheiterte die AfD im Bundestag beispielsweise bei der Besetzung des Vizepräsidentschafts-Postens. In mehreren Bundesländern, u.a. in Sachsen und Berlin, sind AfD-Abgeordnete aber auch in Gremien vertreten, die den Verfassungsschutz kontrollieren.
Im Jahr 2016 hatte das Brandenburger Landesverfassungsgericht bereits eine Klage der AfD abgewiesen und festgestellt, dass die PKK kein normaler Landtagsausschuss sei. Kandidaten dürften bei der Wahl auf Grund der besonderen Aufgaben der Kommission wegen Vertrauensbedenken abgelehnt werden. Die Verfassung des Landes Brandenburgs, hieß es vom damaligen Gerichtspräsidenten Möller, sehe kein Entsendungsrecht der Fraktionen in das zu besonderer Geheimhaltung verpflichtete Gremium vor.
Sendung: Antenne Brandenburg, 06.09.2023, 07:00 Uhr