Länderübergreifendes Verfahren -
Berlin will voraussichtlich 2025 eine Bezahlkarte für Asylbewerber einführen. Der Senat habe den Beitritt zum Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen, teilte die Berliner Senatskanzlei am Dienstag mit. An dem länderübergreifenden Verfahren beteiligen sich den Angaben zufolge 14 der 16 Bundesländer.
Mit der Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber werde der Verwaltungsaufwand reduziert, eine Hinwendung zum Sachleistungsprinzip sei damit nicht verbunden, betonte man beim Berliner Senat. Eine Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundes habe für die Vergabe bundeseinheitliche Mindeststandards vereinbart. Aus Berliner Sicht sei dabei insbesondere die Berücksichtigung von Mindeststandards wie zum Beispiel der Stigmatisierungsfreiheit (Anm. d Redaktion: Beispielsweise durch ein neutrales Design oder der Möglichkeit individueller Betragsgrenzen zur Barauszahlung) von besonderer Bedeutung.
Die Federführung in den Vergabeverfahren hat Hamburg, in Berlin ist Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) zuständig. Über mögliche Kosten könne noch nichts gesagt werden, sagte Senatssprecherin Christine Richter.
Die Bundesländer hatten sich mit der Bundesregierung Mitte Dezember darauf verständigt, an Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Standards auszugeben. Damit soll die Ausgabe von Bargeld an Flüchtlinge und Asylbewerber reduziert werden.
Sendung: Radioeins, 31.01.2024, 07:40 Uhr