Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme - Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Potsdamer Oberbürgermeister Schubert ein
Der Potsdamer Oberbürgermeister Schubert hat kostenlose Tickets für Sportveranstaltungen angenommen. Deshalb ermittelt jetzt die Korruptions-Staatsanwaltschaft gegen ihn. Der SPD-Politiker verteidigt sich aber.
Wegen kostenloser-VIP-Tickets und Einladungen zu Sportveranstaltungen hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) eingeleitet. Das teilte Oberstaatsanwalt Gunther Rauche von der Korruptionsabteilung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin dem rbb am Montag auf Nachfrage mit.
Es besteht demnach der Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme, wie im Korruptionsparagraphen 331 Strafgesetzbuch definiert. Es werde geprüft, ob Schubert Einladungen zu mehreren Sportveranstaltungen für ihn und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. "Wir stehen ganz am Anfang", sagte Oberstaatsanwalt Rauche zum Ermittlungsverfahren.
Die Behörde hat Untersuchungen zu dem Fall von Amts wegen und nicht nach einer Anzeige aufgenommen, hieß es weiter. "Es geht um Einladungen, die nicht mehr der Repräsentation dienten", sagte Rauche. Dies sei beispielsweise vorstellbar, wenn ein Politiker bei einer Veranstaltung lediglich zuschaue und nicht etwa ein Grußwort halte.
Schubert wehrt sich gegen Vorwürfe
Schubert hat nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn den Vorwurf der Korruption zurückgewiesen. In einer Stellungnahme teilte er am Montag mit: "Ich bin nicht korrupt." Beim Besuch der Sportveranstaltungen sei er seinen Repräsentationspflichten nachgekommen: "Mit meinen Besuchen ging es ausschließlich darum, die Sportvereine der Landeshauptstadt Potsdam zu unterstützen und dadurch deutlich zu machen, wie wichtig die Vereine für das Selbstbild der Sportstadt Potsdam sind."
Er habe es hinzunehmen, dass nun strafrechtlich untersucht werde, was bisher akzeptiert gewesen sei. Das Ermittlungsverfahren werde Gelegenheit geben, die Anwürfe zu klären, so Schubert in seiner Stellungnahme. "Bis dies geschehen ist, gilt auch für mich die Unschuldsvermutung." Schubert sprach von "monatelangen und zum Teil anonymen Angriffen, die auch vor der Diskreditierung der Familie nicht haltmachten".
Bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 10. April hatte Schubert deutlich gemacht, dass er sich im Recht sieht. Im Februar hatte er beim Innenministerium auch die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.
Schubert verweist darauf, dass er die Einladungen bisher auf Grundlage von Arbeitsmaterialien zu einer Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung von 2016 angenommen habe. Darin werde auch die Möglichkeit der Begleitung geregelt: "Und das ist in dem Fall meine Ehepartnerin."
Nach diesen Regeln gilt für Repräsentationsveranstaltungen der Grundsatz, dass die Stadt "durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten nach außen vertreten wird". Die Teilnahme anderer Bediensteter bedürfe der Zustimmung oder Übertragung im Einzelfall, heißt es darin. Die Teilnahme einer eingeladenen privaten Begleitung ist "grundsätzlich nicht wünschenswert und sollte vorsichtig bewertet werden".
In einer Dienstanweisung von Schubert selbst von 2019 heißt es aber: "Die Annahme von Einladungen für Familienangehörige ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die/der Vorgesetzte."
Sendung: Antenne Brandneburg, 29.04.2024, 12:00 Uhr