Teilwiederholung der Bundestagswahl - Parteien werben für hohe Beteiligung an Wahl in den Winterferien

Di 19.12.23 | 15:57 Uhr
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Archivbild: Wählerinnen und Wähler warten am 26.09.2021 im Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist. (Quelle: dpa/Hauke-Christian Dittrich)
Video: rbb24 Abendschau | 18.12.2023 | L. Schwarzer | Im Gespräch: L. Sundermeyer | Bild: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Bundestagswahl von 2021 wird in Berlin teils wiederholt. Es müsse nun für eine hohe Wahlbeteiligung geworben werden, hieß es in ersten Reaktionen. Auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner zeigt Respekt vor der Aufgabe.

  • In 455 von 2.256 Wahlbezirken Berlins muss die Bundestagswahl von 2021 wiederholt werden
  • Termin soll der 11. Februar 2024 sein - der letzte Tag der Winterferien
  • Kai Wegner erwartet "große Kraftanstrengung"
  • Parteien wollen möglichst viele Menschen für Wahl mobilisieren

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die angeordnete Wahlwiederholung als "große Kraftanstrengung" für Berlin. Er habe jedoch volles Vertrauen in Landeswahlleiter Stephan Bröchler, dass die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl reibungslos ablaufen werde, erklärte der CDU-Politiker am Dienstag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er rufe nun alle Berlinerinnen und Berliner in den betroffenen Wahlbezirken dazu auf, zur Wahl zu gehen.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag muss die Bundestagswahl von 2021 wegen zahlreicher Pannen in etwas mehr als einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke wiederholt werden. Dabei sollen sowohl Erst- als auch Zweitstimmen neu abgegeben werden. Es ging damit leicht über einen solchen Bundestagsbeschluss hinaus. Die Teilwiederholung soll am 11. Februar stattfinden.

Auch nach Einschätzung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ist Berlin gut auf die angeordnete teilweise Wiederholung vorbereitet: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechts- und Planungssicherheit", sagte die SPD-Politikerin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Landeswahlleiter Bröchler habe sich bereits im Vorfeld des Urteils gemeinsam mit den Bezirken zusammengesetzt und die Planungen in die Wege geleitet.

"Eine Wiederholungswahl in der Kürze der Zeit auf die Beine zu stellen, ist eine große Herausforderung", so Spranger. Berlin habe bereits bei der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus gezeigt, "dass es ordnungsgemäße Wahlen organisieren kann".

Grüne und FDP halten es allerdings für eine schwierige Aufgabe, möglichst viele Menschen zur Teilnahme zu bewegen. "Bei einer Wiederholung der Wahl mitten in der Legislaturperiode wird es für alle Parteien eine Herausforderung, die Wahlberechtigten zum Urnengang zu mobilisieren", erklärten die Landesvorsitzenden der Grünen, Nina Stahr und Philmon Ghirmai, am Dienstag. "Aber gerade in Zeiten der sich zuspitzenden Krisen und wachsender Zustimmung für Rechtspopulismus gilt es Haltung zu zeigen und wählen zu gehen", hieß es.

"Es ist gut, dass jetzt Rechtsklarheit besteht, auch wenn die Wahlwiederholung 29 Monate nach der Bundestagswahl sicherlich zu Verzerrungen führen wird", betonte der FDP-Landesvorsitzende Christoph Meyer. Wichtig sei jetzt dennoch, dass alle politischen Akteure in Berlin für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung am voraussichtlichen Wahltermin im Februar werben.

Auch die AfD-Landes- und -Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker bewertete das Karlsruher Urteil positiv. "In einer funktionierenden Demokratie müssen Wahlergebnisse frei von jedem Zweifel über ihr Zustandekommen sein", erklärte sie.

Da eine Wahlwiederholung spätestens 60 Tage nach dem Urteilsspruch stattfinden muss, hat Landeswahlleiter Bröchler nach dem Urteil wie erwartet den 11. Februar 2024 als Termin für die Wahlwiederholung festgelegt. Bröchler bezeichnete im Vorfeld dieses Datum gegenüber dem rbb als "nicht das günstigste", da an diesem Tag die Winterferien in Berlin zu Ende gehen. Das sei gerade mit Blick auf die Suche nach Wahlhelfenden schwierig, denn auch von denen "werden einige mit ihren Familien in den Urlaub fahren", so Bröchler.

Die SPD-Landesvorsitzende Franziska Giffey kündigte am Dienstag einen "kurzen, aber intensiven" Wahlkampf an. "Als SPD Berlin haben wir den nun anstehenden Wahlkampf in den vergangenen Wochen bereits vorbereitet", erklärte sie am Dienstag. "Das Ziel aller demokratischen Parteien muss es sein, sich für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung einzusetzen, damit Berlin im Bundestag keine Stimmen verliert", so Giffey, die im schwarz-roten Senat Wirtschaftssenatorin ist. "Deshalb bitten wir alle Berlinerinnen und Berliner, die von der Wiederholung der Wahl betroffen sind: Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr, geben Sie Ihre Stimme einer demokratischen Partei."

Vertreter aller Parteien im Bundestag begrüßten, dass nun Klarheit herrsche. Nur die AfD kommentierte: "Für uns steht fest, dass nur eine vollständige Wiederholung die massiven Mängel des Wahltags beheben kann."

Insbesondere die Linke äußerte sich erleichtert. "Mit dem Urteil ist klar, dass wir im Bundestag bleiben und unsere Aufgabe als soziale Opposition weiter wahrnehmen werden", sagte der frühere Fraktionschef Dietmar Bartsch.

Aus Sicht von SPD-Chefin Saskia Esken stärkt das Urteil das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Bedeutung ihrer Stimme. Es müsse gewährleistet sein, dass so eine Wahl ohne Fehler ablaufe und richtig ausgezählt werde, sagte sie. Die Bundestagsabgeordneten Till Steffen (Grüne) und Patrick Schnieder (CDU) brachten in Karlsruhe eine Reform der Abläufe ins Gespräch. Das zweistufige Verfahren, in dem zunächst der Bundestag und erst danach das Verfassungsgericht eine Wahl prüft, dauere zu lang.

Die CDU kündigte unterdessen an, die Teilwiederholung zu einer Abstimmung über den Kurs der Koalition aus SPD, Grünen und FDP machen zu wollen. "Wir möchten der Ampel-Regierung ein Stoppschild zeigen, dass das so nicht weitergehen kann", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Deutschland könne nicht zwei Jahre in dieser Form weiter regiert werden. "Die Berlinerinnen und Berliner haben jetzt die Chance, dieses auch deutlich zu machen."

Landeswahl wurde bereits wiederholt

Bei der Wahl am 26. September 2021 hatten sich vor vielen Berliner Wahllokalen lange Schlangen gebildet, weil Stimmzettel fehlten, es nur wenige Wahlkabinen gab oder das Wahllokal zwischendurch sogar geschlossen wurde. Manche Wahllokale blieben in der Folge wiederum deutlich länger als 18.00 Uhr geöffnet - und Menschen gaben ihre Stimmen ab, als schon die ersten Prognosen veröffentlicht wurden.

Berlinerinnen und Berliner wählten an dem Tag nicht nur einen neuen Bundestag, sondern auch ein neues Landesparlament - das Abgeordnetenhaus - sowie neue Bezirksverordnetenversammlungen und stimmten außerdem in einem Volksentscheid ab. Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke mussten am 12. Februar 2023 komplett wiederholt werden. Die CDU löste dabei die SPD als stärkste Kraft im Land ab und führt seitdem die Landesregierung.

Sendung: rbb24 spezial, 19.12.23, 20:15 Uhr

29 Kommentare

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  1. 29.

    Leute geht einfach nicht hin,verbringt den Tag besser mit Kaffee und Kuchen. Steuergelder werden verschleudert.
    Diese Wahl bringt keine Veränderung und ist deshalb unnütz.

  2. 28.

    "weil der Ausgang der Wahl nichts verändert. " Eigentlich wird doch nur dort Wiederholt, wo der gestörte Wahlablauf potentiell einen Einfluß auf das Ergebnis haben konnte. Sie könnten also sehr wohl etwas mit Ihrer Stimme ändern.

  3. 27.

    "Es wäre doch unsinnig, wenn Nicht(mehr)Berliner berliner Direktkandidaten wählen dürften, nur weil sie früher mal in Berlin gelebt haben. Und es wäre genauso unsinnig, wenn Neuberliner keine berliner Dirketkandidaten wählen dürften, nur weil sie noch keine 2 Jahre in Berlin leben." Das wäre kein Unsinn, wenn man die Bezeichnung Wiederholung wörtlich nehmen würde - es wäre Unsinn, wäre es eine Neuwahl. Es steht der Aufwand dem entgegen, aber einfach als Unsinn kann man es nicht bezeichnen.

  4. 26.

    Und trotzdem ist solch ein Kompromiß bei einer Wiederholung nach sol langer Zeit nur mit Bauchschmerzen erträglich.
    Die Umzüge ließen sich aber schon per Briefwahl als Wähler realisieren und es würde verhindern, daß die Gleichheit der Stimmen nicht mehr gewährleistet ist - ich denke, daß für diese Fälle Briefwahl noch ein kleiner Aufwand wäre und förderlich für den demokratischen Prozeß.

  5. 25.

    Also unser Bereich ist nicht betroffen,selbst wenn,würde ich nicht wählen gehen,weil der Ausgang der Wahl nichts verändert.
    Diese Wahlwiederholung ist der größte Schwachsinn.

  6. 24.

    Da die Umzüge zwischen der 1. Wahl und der Wahlwiederholung kein Massenphänomen sind und die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages durch diese Umzüge äußerst gering sind, ist diese Wohnsitzregelung zum Wahlzeitpunkt mit der Demokratie vereinbar. Andere Regelungen würden wiederum andere Probleme bedeuten. Demokratische Prinzipien müssen demokratisch UND praktikabel sein. Demokratische Prinzipien, die sich praktisch nicht (mit vertretbaren Aufwand) umsetzen lassen, können allein nur in der Theorie existieren, sind aber für die demokratuische Praxis unbrauchbar.

  7. 23.

    Björn:
    "Antwort auf [Immanuel] vom 19.12.2023 um 20:57
    "Es geht hierbei um die Wahlentscheidung derjenigen Deutschen, die am Wahltag im Wahlgebiet leben und nicht um das individuelle Wahlrecht, "
    Dann ist die Wiederholung aber nur fürs Album, da es ja nicht um konkrete demokratische Entscheidungen konkreter Staatsbürger geht, sondern eher nur um pro forma. Dafür finde ich das dann aber zu teuer."

    Das ist Unsinn! Das ist eine demokratische Regelung, dass genau diejenigen wahlberechtigt sind, die zum Zeitpunkt der Wahl in dem Wahlgebiet leben. Es wäre doch unsinnig, wenn Nicht(mehr)Berliner berliner Direktkandidaten wählen dürften, nur weil sie früher mal in Berlin gelebt haben. Und es wäre genauso unsinnig, wenn Neuberliner keine berliner Dirketkandidaten wählen dürften, nur weil sie noch keine 2 Jahre in Berlin leben.

  8. 22.

    "Es geht hierbei um die Wahlentscheidung derjenigen Deutschen, die am Wahltag im Wahlgebiet leben und nicht um das individuelle Wahlrecht, " Dann ist die Wiederholung aber nur fürs Album, da es ja nicht um konkrete demokratische Entscheidungen konkreter Staatsbürger geht, sondern eher nur um pro forma. Dafür finde ich das dann aber zu teuer.

  9. 21.

    "Wählen dürfen die Wähler, die aktuell in den betroffenen Wahlbezirken gemeldet sind. Die Wahl ist zu lange her als dass das alte Wählerverzeichnis noch giltig ist." Aber dann ist das vom Charakter her doch ehr eine Neuwahl und keine Widerholung. Selbes Problem würde auch die Kandidatenlisten betreffen. Und natürlich müßten auch die Wahlaussagen der Kandidaten die gleichen sein.

  10. 20.

    Politikverdrossener:
    "In der Hochburg des Grünwählerklientel Prenzlauer Berg, sind alle Wahlbezirke betroffen. Da bin ich gespannt, wie die wokness verwöhnten Wähler jetzt wählen oder ob der Abwärtstrend der Verbots-, Vorschriften- und Bevormundungspartei weiter anhält."

    Verbotspartei? Aber die CSU mit ihrem Gender-VERBOT steht doch in Berlin gar nicht zur Wahl. Die CDU mit ihrem jahrzehntelangem Homo-Ehe-Verbot und Migrationsverbot und vielen anderen Verboten steht dagegen sehr wohl zu Wahl. Und auch die FDP mit ihrem Steuererhöhungsverbot für Bestverdienende und Tempolimitverbot tritt wohl auch wieder an. Und die AfD mit ihren vielen Verbotswünschen (Grenzen dicht, Genderverbot, Verbot von Erinnerungskultur etc.) steht auch zur Wahl.

    Eine Partei, die nicht zu Geboten und Verboten, also nicht zur Verabschiedung von Gesetzen bereit ist, ist nicht regierungsfähig!

  11. 19.

    Björn:
    "Sollten eigentlich nicht nur die wählen dürfen, welche damals auch wählen waren ? Alles andere wäre doch keine richtige Wiederholung, sondern hat eher den Charakter einer Neuwahl."

    Die Wahl wird wiederholt, und zum System der Wahl gehört, dass alle Deutschen wahlberechtigt sind, die in den entsprechenden Wahlgebieten wohnen. Wer zwischenzeitlich verstorben ist, seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben hat oder weggezogen ist, wohnt nicht mehr in diesem Gebiet und kann nicht mehr wählen. Wer inzwischen volljährig geworden ist, die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat oder hierher gezogen ist, der darf wählen. Es geht hierbei um die Wahlentscheidung derjenigen Deutschen, die am Wahltag im Wahlgebiet leben und nicht um das individuelle Wahlrecht, dass jemand auch dann noch seine Stimme für diesen Wahlbezirk abgeben darf, obwohl er dort gar nicht mehr wohnt oder seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben hat oder verstorben ist.

  12. 18.

    Dazu gerne bitte hier nachschauen:

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/12/bundestagswahl-wiederholung-berlin-2024-wahlbezirke-wahllokale-karte.html

  13. 17.

    Diese Antwort ist eher falsch. Ich wette das 90% aller Bundestagsabgeordneten völlig unbekannt sind und auch noch nie in einer Talkshow waren. Wahrscheinlich sind das auch eher die, die nach der Zeit als Abgeordneter wieder arbeiten könnten. Eher schlecht sieht es für Gallionsfiguren wie Kevin Kühnert und Ricarda Lang aus. Ohne gelernten Beruf, ohne Abschluss dürfte es aber für Gelegenheitsjobs ausreichen. Vorausgesetzt man stellt so jemanden ein. Vielleicht kämpfen sie deshalb für ein extra hohes Bürgergeld. Man weiß ja nie für was es später gut ist ......

  14. 16.

    "Nicht auszudenken wenn diese MdB's den Bundestag hätten verlassen und sich Arbeit suchen müsssten"

    Bücher schreiben, in Talkshows sitzen, Vereine gründen - Frau Wagenknecht zeigt doch, dass die "Arbeit" für einen Politiker schnell gefunden ist.

  15. 15.

    Wozu am 11.2.14 wählen gehen.
    1. Ändert an den Konstellationen im Bundestag eh nichts.
    2. Egal was Politiker vor der Wahl versprechen, sie wollen sich eh nicht dran erinnern.
    Besten Beispiel für 2. so x die "Grünen" durch inzwischen unsozial SPD jnd durch CDU klingelt immer mehr mit Rechtsradikalen. Die FDP ist ohnehin als Partei der Besserverdiener nur für Reiche und für die Ausbeutung von rund 75% der Bevölkerung.
    Also entweder radikal wählen oder garnicht.

  16. 14.

    "Müssen wir dennoch wieder wählen?" Es besteht keine Wahlpflicht in Deutschland. Wenn Ihnen aber Ihre Stimme wichtig ist, sollten Sie die Möglichkeit einer erneuten Stimmabgabe wahrnehmen.

  17. 13.

    Wählen dürfen die Wähler, die aktuell in den betroffenen Wahlbezirken gemeldet sind. Die Wahl ist zu lange her als dass das alte Wählerverzeichnis noch giltig ist.

  18. 12.

    Blöd halt, dass es genau deshalb auch die Möglichkeit der Briefwahl gibt. Wenn Sie sich aber schon keine eigenen Nick ausdenken können ...

  19. 11.

    Unser Wahlbezirk, das Wahllokal ist betroffen. Wir haben aber damals Briefwahl gemacht. Müssen wir dennoch wieder wählen?

  20. 10.

    Ich bin wirklich gespannt darauf, wie hoch die Wahlbeteiligung werden wird.

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