"Letzte Generation" - Klima-Aktivistin legt nach Urteil Verfassungsbeschwerde ein

Mi 02.10.24 | 11:52 Uhr
Symbolbild: Klimaaktivisten haben ihre Hände am 03.11.2022 vor dem Berliner Hauptbahnhof am Asphalt festgeklebt. (Quelle: rbb24/Caroline Winkler)
Bild: rbb24/Caroline Winkler

Eine weitere Berliner Aktivistin der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" zieht nach ihrer Verurteilung wegen einer Straßenblockade vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Frau habe vor einigen Tagen Verfassungsbeschwerde eingelegt, teilte der Rechtshilfe-Verein "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft", der die Frau unterstützt, am Mittwoch mit.

Die Frau hatte im September 2023 an einer Sitzblockade in Berlin teilgenommen. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen Nötigung, das Landgericht bestätigte das Urteil, die höchste Berliner Instanz, das Kammergericht, lehnte eine Revision ab. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang der Beschwerde am Mittwoch zunächst noch nicht.

Demonstrationsfreiheit für Aktionen der "Letzten Generation" gefordert

Die Frau und ihre Anwälte und Unterstützer argumentieren nun, die Bestrafung von Sitzblockaden durch die bisherige Rechtsprechung schränke die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Demonstrationsfreiheit unverhältnismäßig ein. Eine Strafbarkeit der Blockaden sei keineswegs zwingend, weil sie eine zentrale Rolle als gewaltfreie Störungen des Alltags für den Hinweis auf drohende Gefahren spielten.

Ziviler Ungehorsam sei dafür ein entscheidendes Mittel, so der Verein. Bereits Mitte August hatte eine andere Berliner Klimaaktivistin eine Verfassungsbeschwerde in einem ähnlichen Fall eingereicht.

Klima-Aktivist im August in Berlin verurteilt

Ende August wurde zudem bekannt, dass ein Mitglied der "Letzten Generation" vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde.

Verurteilt wurde der 65-Jährige demnach wegen der Teilnahme an mehreren Protesten für mehr Klimaschutz in den Jahren 2022 und 2023. Der Schuldspruch laute auf Nötigung beziehungsweise versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sagte die Gerichtssprecherin.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.10.2024, 11:04 Uhr

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