Prozess in Berlin - Anklage beantragt Bewährungsstrafe wegen Anschlagsplänen vor 30 Jahren

Mo 07.04.25 | 16:28 Uhr
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Die Angeklagten Peter K. (2.v.l.) und Thomas W. (r) stehen vor dem Prozessbeginn in einem Saal des Berliner Kammergerichts mit ihren Verteidigern Lukas Theune (l) und Benjamin Derin (2.v.r., verdeckt). (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Bild: dpa/Soeren Stache

Im Prozess um einen gescheiterten linksextremen Sprengstoffanschlag in Berlin vor rund 30 Jahren hat die Bundesanwaltschaft Bewährungsstrafen beantragt. Beide Angeklagte sollen wegen der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die beantragten Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren sollen für die Angeklagten Peter K. (65) und Thomas W. (62) zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem beantragte die Bundesanwaltschaft, die Haftbefehle gegen sie aufzuheben. Das Gericht will sein Urteil am Dienstag sprechen.

Aus Venezuela zurückgekehrt

Die beiden Männer waren für den Prozess vor dem Berliner Kammergericht nach Deutschland zurückgekehrt, nachdem sie jahrzehntelang im Ausland untergetaucht waren. Wenige Tage vor dem Prozess kehrten die Männer aus Venezuela nach Deutschland zurück. Sie wurden am Berliner Flughafen festgenommen und kamen bis zum Prozessbeginn in Haft. Beide legten über ihre Anwälte Geständnisse ab.

Vorausgegangen war eine sogenannte Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten. Danach ist im Fall von Geständnissen eine Freiheitsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt worden. Die Untersuchungshaft war bereits am ersten Prozesstag für die beiden Männer ausgesetzt worden.

Verteidigung beantragt Einstellung des Verfahrens

Die Verteidigung beantragte jeweils, das Verfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen. Hintergrund ist, dass die Anklage den Männern nicht den geplanten Anschlag vorwirft, sondern eine Verabredung zur Tat. Damit ist die Tat nicht nach 20 Jahren verjährt - was die Verteidigung kritisiert. Für den Fall, dass die Richter dieser Argumentation nicht folgen, beantragte der Anwalt von Thomas W. eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.

Laut Geständnis planten Peter K. und Thomas W. sowie ein inzwischen gestorbener Komplize als Gruppe unter dem Namen "Das K.O.M.I.T.T.E.E." im April 1995 den Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau.

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13 Kommentare

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  1. 13.

    Ist zu erwarten, dass das hier zum Treffpunkt linker Sympatisanten wird, die unisono feststellen, dass "Die Herren haben schon genug gelitten und sind sehr reumütig!" Dem wurde entsprochen. Mehr als ein "Du, Du" ist nicht heraus gekommen.
    Sind es die, die dann bei Übergriffe einer anderen politischen Richtung gleich hysterisch reagieren?
    Letztlich sind das nur Kriminelle, sollen wegen der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt werden müssen.
    Man stelle sich nur vor, rechtsradikale Verbrecher hätten versucht, mit über 100kg einen im Bau befindlichen Knast zu sprengen.

  2. 12.

    Das ist Deutschland. Du planst einen Bombenanschlag und kommst mit Bewährung davon. Aber wehe, du zahlst deinen Rundfunkbeitrag nicht...

  3. 11.

    "Ist zu erwarten, dass das hier zum Treffpunkt linker Sympatisanten wird, die unisono feststellen, dass "Die Herren haben schon genug gelitten und sind sehr reumütig!" "

    Ja definitiv. Siehe nachfolgende Beiträge. Man spart ja auch an weiteren Ausreden. Man sieht sich bei der Verharmlosung sogar noch im Recht. Aufrechte Bürger halt.

  4. 10.

    Gleich wieder ab nach Venezuela ,.. kein Bürgergeld in Deutschland … schon frech, dass sie nur Bewährungsstrafen erhalten …

  5. 9.

    Zwei Jahre auf Bewährung und schön Bürgergeld/ Sozialhilfe bis zum Rest des Lebens, jetzt wo man zurück in Deutschland ist. Hat sich die späte Rückkehr voll gelohnt.

  6. 8.

    Theoretische Opfer eines geplanten Bombenanschlags auf eine Baustelle nachts? Es hätte theoretisch eine Polizeistreife treffen können- aber nur theoretisch. Und da der Plan nie ausgeführt wurde konnte es nicht einmal theoretische Opfer geben. Da sich die Täter stellten, gab es einen Strafnachlass.

  7. 7.

    Nö. Das erwarte ich von einem Rechtsstaat, der Straftaten verfolgt und ahndet. In diesem Fall halte ich das Verfahren und das Ergebnis angemessen. Das hat nichts mit links oder rechts zu tun.

  8. 6.

    Es gibt keine Opferfamilien, auch keine eventuellen.

    "Zum Anschlag kam es nicht: Auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt sollten die Bomben umgeladen werden - doch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife kam dazwischen. Die Männer flüchteten."
    So rbb24 in einem zurückliegenden Beitrag.

    Insofern gab es sehr wohl Planungen für eine verwerfliche Tat, doch keine Ausführung. Der Gegensatz zu Rechtsextremisten liegt darin, dass das Motiv dort aus einer Menschenfeindlichkeit an sich besteht, unabhängig des Handelns anderer Menschen, hier aber eine bestimmte staatliche Absicht vereitelt werden sollte.

  9. 5.

    Genug ist es vielleicht nur dann, wenn man die eventuellen Opferfamilien außer Acht lässt. Was aus meiner Sicht unmoralisch ist.

  10. 4.

    Okay, kann man so sehen!
    Aber sind wir mal ehrlich (zu uns selbst!), solch ein Brimborium für eine Bewährungsstrafe???
    Dieser ganze Aufwand lohnt sich doch nun wirklich nicht!
    Ein AfD'ler würde wieder sagen, - "Fr. Faeser will jetzt zeigen, das sie (und ihr Ministerium) auch gegen Linke Extremisten vorgeht, die sie viele Jahre wohl übersehen hat vor lauter Rechtsextremisten um die sie sich kümmern musste.........!"
    Alles lächerlich und durchschaubar.............., eine reine Geldvernichtungsmaschine ohne jede Bedeutung!

  11. 3.

    "... Freiheitsstrafe zwischen 22 Monaten und zwei Jahren ..."
    Eine Aufgabe für die Pisa-Studie?

    sorry, musste raus ;-)

  12. 2.

    Ist zu erwarten, dass das hier zum Treffpunkt linker Sympatisanten wird, die unisono feststellen, dass "Die Herren haben schon genug gelitten und sind sehr reumütig!"
    Sind es die, die dann bei Übergriffe einer anderen politischen Richtung gleich hysterisch reagieren?
    Letztlich sind das nur Kriminelle, sollen wegen der Verabredung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verurteilt werden müssen.

  13. 1.

    Das ist aus meiner Sicht richtig und logisch. Die Herren haben schon genug gelitten und sind sehr reumütig!