Über 800.000 Euro erhalten - Wegner dementiert Bedingungen eines Unternehmers für Parteispende
Einen knappen Monat ist Berlins neuer Regierender Bürgermeister im Amt und wird derzeit mit dem Verdacht der Einflussnahme durch einen Großspender konfrontiert. Sowohl Wegner als auch der Spender weisen dies zurück.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat den Verdacht einer Beeinflussung durch einen Immobilienunternehmer zurückgewiesen.
Dabei geht es um eine Parteispende in Höhe von über 800.000 Euro, die der Unternehmer Christoph Gröner 2020 an die Berliner CDU gezahlt hatte. Gröner hatte damals in mehreren Interviews gesagt, er habe sich mit Wegner über politische Wünsche verständigt. Davon rückt er inzwischen ab.
Wegner sagte am Sonntag dem Springer-Verlag, es habe nie Bedingungen irgendeiner Art gegeben.
Die Berliner Linken baten die Bundestagsverwaltung, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Parteienfinanzierungsgesetz vorliege.
Widersprüchliche Aussagen von Gröner zu CDU-Spende
Im Mai 2021 sagte Gröner gegenüber Deutschlandfunk Kultur: "Ich habe gesagt: Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nicht abschafft, dann möchte ich auch, dass die CDU den nicht abschafft, aber modifiziert." Darüber hinaus äußerte Gröner die Erwartung, dass behinderte Kinder in Kinderheimen genauso viel Geld für ihre Kleidung erhalten wie nicht-behinderte Kinder. Diese Äußerung wiederholte der Immobilienunternehmer vor wenigen Tagen im "Tagesspiegel" mit dem Zusatz, das sei "sozusagen schriftlich fixiert".
Christoph Gröner erklärte vergangenen Montag gegenüber dem rbb, er werde eidesstattlich erklären, dass er der CDU niemals eine Bedingung gestellt habe. Seine Äußerungen seien als "spaßige Geschichte, als flapsige Bemerkung" gemeint gewesen. Es sei ihm nie darum gegangen, sich mit der Spende persönliche Vorteile zu verschaffen.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner erklärte vergangene Woche gegenüber dem "Tagesspiegel"-Newsletter Checkpoint, er sei nicht beeinflussbar. Entscheidend sei, dass er politische Entscheidungen von einer solchen Spende nicht abhängig mache. Das werde er nie tun.
Die Linke verweist darauf, dass eine derart zweckgebundene Spende gegen das Parteiengesetz verstoßen hätte.
Nach dem Gesetz dürfen Parteien keine Spenden annehmen, die "erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden."
Sendung: rbb|24 Inforadio, 21.05.2023, 16:01 Uhr