Bundesratsinitiative - Berlin unterstützt Vorstoß für Widerspruchslösung bei Organspenden

Do 30.11.23 | 21:31 Uhr
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Symbolbild: Mann hält Organspendeausweis in seiner Hand (Bild: imago images/Bihlmayerfotografie)
Bild: imago images/Bihlmayerfotografie

Das Land Berlin unterstützt eine Initiative von drei anderen Bundesländern, bei Organspenden in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Dadurch wäre grundsätzlich jeder Mensch automatisch Organspender. Es sei denn, er oder sie hat einer Organentnahme zu Lebzeiten widersprochen - oder die Angehörigen widersprechen der Entnahme nach dem Tod.

Man habe im Gesundheitsausschuss des Bundesrates einem entsprechenden Vorstoß von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zugestimmt, bestätigte eine Sprecherin der Gesundheitsverwaltung auf Nachfrage des rbb.

Zuletzt hatte der Bundestag die Widerspruchslösung abgelehnt

Bislang dürfen in Deutschland Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn der oder die Verstorbene einen Organspendeausweis hat oder die Angehörigen nach dessen Tod zustimmen. Die drei Länder wollen mit ihrer Initiative die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufnimmt.

Zuletzt hatte der Bundestag Anfang 2020 eine Widerspruchslösung klar abgelehnt. Allerdings gibt es schon seit Jahren zu wenige Organspender in Deutschland. Derzeit warten rund 8.500 Menschen auf ein Spenderorgan. Dem stehen laut der Stiftung Organtransplantation in diesem Jahr lediglich 788 Organspenderinnen und -spender gegenüber. Obwohl rund 80 Prozent der Bevölkerung in Umfragen angeben, dass sie für eine Organspende seien, haben nur 20 Prozent einen Spenderausweis.

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36 Kommentare

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  1. 36.

    Es geht dabei um die jeweiligen Grenzen, denn nichts ist ohne sie. Rein technisch hätte diese Gesellschaft Flugzeuge mit zigtausende Passagieren in der Luft, aber sie tut es nicht. - Warum? Weil ab & zu etwas unplanmäßig zu Boden kommt. Dafür will dann niemand zu Recht verantwortlich sein.

    Auch wenn es Sie nerven mag: Eine Möglichkeit ist eine Möglichkeit dadurch, dass sie möglich, aber nicht verpflichtend ist.

    ;-

  2. 35.

    In Sachen Organspende macht es Sinn nicht nur genau hinzuschauen sondern die Vielfältigkeit und unterschiedlichen Wirkungen ausgiebig zu Durchdenken. Schon die jetzige Regelung lässt entscheidendes ausser acht oder wird einfach darüber wegesehen. Ist die jetzige Handhabung im Nachteil gegenüber der angestrebten Widerspruchslösung? Ich finde 'Nein!' sie hat sogar entscheidende Vorteile hinsichtlich einer Organentnahme.
    Schwachpunkt und Entscheider bei beiden Lösungen sind die Angehörigen. Die können die Entnahme unter Voraussetzungen verweigern oder zustimmen. Wenn der Sterbende KEINEN Spenderausweis hat, können sie JETZT eine Entnahme erlauben. Hat Er einen Spenderausweis, dann wird auch gespendet - schon aus diesem Grund besorgt man sich bei Befürwortung den Ausweis. Bei der Widerspruchslösung können die Angehörigen eine Entnahme immer widersprechen. Entweder haben sie den Schwarzen Peter oder den Jolly Joker.

  3. 34.

    Antwort auf "Fritz" vom Freitag, 01.12.2023 | 10:00 Uhr
    "Der Mensch kommt nicht als Ersatzteillager auf die Welt." Sagt wer? Warum sollen denn die medizinischen Möglichkeiten, die über Jahre entwickelt und erforscht wurden, nicht genutzt werden?

  4. 33.

    Antwort auf "Helmut Krüger " vom Freitag, 01.12.2023 | 20:44 Uhr
    Ach wissen Sie, Herr Krüger, Ihr Drang zum Drama und dieses ewig-umfassende Belehren führt doch zu nichts.
    Manche Dinge sind ganz einfach : wenn mein Leben zu Ende ist, nützen mir meine Organe nichts mehr; wenn sie jemand anderem helfen, soll er / sie gern haben. Darum habe ich seit zig Jahren, nach Aufklärung durch meinen Hausarzt, den Ausweis in meiner Tasche.
    Niemand ist gezwungen, aber JEDE:R möge sich in Situation der Menschen versetzen, die ein Organ brauchen, es könnte das Kind oder Enkelkind sein.
    Lesen Sie den Kommentar #4(?) der jungen Frau, die dankbar ist, ihren Mann und Vater ihres Kindes noch bei sich zu haben.

  5. 32.

    Sie konstatieren eine unstrittige medizinische Entscheidung, für die Ethik nicht maßgeblich wäre.

    Jede von grundlegende Strittigkeit geprägte medizinische Entscheidung ist eine ethische und dieses zu leugnen, grenzt faktisch an einen Totalitarismus.

    Es gibt die Ethik des Selbstbehalts, der Nichtunterbrechung des Sterbeprozesses, der erst mit dem vollständigen Tod eines Menschen an sein Ende gekommen ist und es gibt die Ethik der Hilfsverpflichtung ggü. anderen Menschen, die allerdings wiederum niemals grenzenlos sein kann.

    Eine Anfrage in einem bestimmten Rhythmus, wie das der Einzelne für sich sieht, geht vollkommen in Ordnung. Eine Abgabeverpflichtung, die zudem noch als "Spende" deklariert wird, nicht.

  6. 31.

    Schon mal den Spielfilm "Die Insel" gesehen?

  7. 30.

    Es geht nicht unbedingt um "verseuchte Organe", sondern um sog. "marginale Organe". Oder Organe von alten Leuten. Wenn man aus dem Dt.Ärzteblatt weiß, dass ein Drittel der Spender über 65 Jahre alt ist und das mediane Alter mittlerweile 61 Jahre beträgt, weiß man, man bekommt kein "neues Organ" , sondern ein ziemlich gebrauchtes. Die Frage ist, ob dieses Faktum in der Aufklärung kommuniziert wird.
    Die älteste Organspenderin in Deutschland war übrigens 96 Jahre alt.
    Dt. Ärzteblattv. 17.Mai 2023

  8. 29.

    Ich musste bei einer Angehörigen erleben, wie schnell die Ärzteschaft bei einem schlecht aussehenden CT mit ihrem Urteil ist und sich durch Beobachtungen von Pflegepersonal und Angehörigen nicht beeinflussen lässt. Gar zu schnell werden Diagnosen wie „Hirntod“ und „Wachkoma“ getroffen. Im Falle meiner Angehörigen werde ich unter enormen Druck gesetzt, entgegen dem von ihr früher explizit geäußerten Willen auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten.

  9. 28.

    Antwort auf "Helmut Krüger " vom Freitag, 01.12.2023 | 10:27 Uhr
    "Also muss der Organentnahme wegen in den Sterbeprozess eingegriffen werden." Nein, der Körper wird lediglich warm gehalten"
    "Mithin ist das eine ethische Entscheidung...." nein, es ist eine medizinische Entscheidung, der eine umfangreiche Hirndiagnostik (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm) vorausgeht.
    "Es verkörpert nun eine ethische Sichtweise den Sterbeprozess gewähren zu lassen..... oder aber, ihn wegen der Eröffnung und Umsetzung neuer medizinischer Verfahren, zu unterbrechen..." Der Sterbeprozess wird nicht unterbrochen, wenn der Hirnstamm tot ist, ist es der Mensch.

  10. 27.

    Das braucht man doch gar nicht diskutieren. Land Berlin hat seine Entscheidung getroffen.
    Fraglich ist nur noch: Wo ist das Widerspruchsregister?
    Bevor es nicht am Start ist, bleibt alles beim Altem.
    Datenschutzrechtliche Bedenken werden das bundesweite Register ggf. verhindern bzw. es wird Blaupause für weitere bundesweite Register sein.

  11. 26.

    In der Tat bedeutet Hirntot nicht den kompletten Tod des gesamten Organismus. Dann hätten Organspende ja gar keinen Sinn. Und in der Tat ist es auch kritisch zu sehen, dass die Organe ohne Narkose und Anästhesie entnommen werden. Dazu tritt noch die Gefahr, dass der Hirntod durch allzu transplantationsfreudige Ärzte vorschnell diagnostiziert wird. Vor diesem Hintergrund sollte es bei der bisherigen Entscheidungsregelung bleiben, zumal ja eine Reihe von europäischen Staaten an der noch strengeren erweiterten Zustimmungsregelung festhält.

  12. 25.

    Die Frage bei der Widerspruchslösung lautet:
    Wieviel mühe geben sich Pfleger? beim durchsuchen "Deiner" Sachen?
    -> Kann mir gut vorstellen, das man den Widerspruch dann mal öfters, absichtlich, oder unabsichtlich übersieht!

    Darüber hinaus, ist mir das zu unbestimmt, wen ich mit einer Spende potentiell rette. -> Also angenommen, ich würde damit das Leben von Höcke verlängern, der im Anschluss progrome veranstaltet…
    -> Sorry Leute, aber ich würde nicht "jede(n)" retten wollen!

    Außerdem wird mit dieser "Spende" im Anschluss "Kohle" gemacht, und auch das würde ich nicht wollen, sofern ich davon zu Lebzeiten nichts abbekomme!.

    Ich bin daher (wenn ich schon Jäger, Umweltsünder, bekennende Faschisten, etc nicht ausschließen kann, weil eine "Gesinnungskontrolle" kaum möglich ist), für eine Bezahllösung, bzw Bonuslösung, auch wenn diese den fatalen Beigeschmack hat, das dann überwiegend "arme" Menschen spenden, um über die Runden zu kommen. (Wie Mexikaner Blut/plasma in den USA!)

  13. 24.

    Ich danke Ihnen für Ihre persönliche Sichtweise. - Diese Art, die Dinge zu betrachten, scheinen in einer Gesellschaft, die alles und wirklich alles technisiert, auch den Menschen, ziemlich unterzugehen:

    "Der Andere ist ein Lebender, der gerade stirbt. Sterben ist aber Leben."

    Ein Organ, dass einem gerade Gestorbenen entnommen wird, ist sinnlos. Also muss der Organentnahme wegen in den Sterbeprozess eingegriffen werden. Es verkörpert nun eine ethische Sichtweise, den Sterbeprozess gewähren zu lassen oder aber, ihn wegen der Eröffnung und Umsetzung neuer medizinischer Verfahren, zu unterbrechen, die es zuvor ja nicht gab.

    Mithin ist das eine ethische Entscheidung, die darum nur freiwillig sein kann: aus eigenen Stücken so herum oder anders herum. Angefragt werden sollte allerdings schon, denn vor DIESER Entscheidung sollte sich niemand drücken.

  14. 23.

    Eine Antwort auch auf Ihren Beitrag finden Sie in einer Antwort auf den Beitrag Nr. 5.

    Kernpunkt dabei: Ein Organ kann nicht gleichgesetzt werden mit einem austauschbaren technischen Ersatzteil; genau dieses Bild herrscht allerdings in Teilen der Gesellschaft vor, auch bei Ihnen, wie es scheint. Der menschl. Körper nimmt von dieser Warte aus in etlichen Fällen Organe an, in anderen Fällen lehnt der Körper Organe ab. Ich für mich habe entschieden, kein Organ zu spenden und auch keines anzunehmen.

    Ich empfinde Ihre Sicht als reichlich verengt: Vor der Herzverpflanzung Christian Barnards hätte kein Mensch auch nur daran gedacht, sich ein Herz oder andere Organe ein- u. verpflanzen zu lassen. Mit jeder neuen techn. Möglichkeit wächst der Kreis der Nachfragenden, potenziell ggf. über alles hinaus, wobei die geschürten Erwartungen dabei niemals befriedigt werden können. Deshalb der Hase- u. Igel-Wettlauf.

  15. 22.

    Das hätte seine Logik und das wäre eine Lösung. Zudem glaube ich - incl. meiner eigener Person - dass Menschen, die für sich genommen nicht Organe spenden wollen, umgekehrt auch nicht Organe erhalten wollen. So habe ich es auch in einer Patientenverfügung hinterlegt. Es beruht einfach auf einem Menschenbild, dass Organe nicht gleichgesetzt werden können mit austauschbaren (techn.) Ersatzteilen; dieses Bild ist aber gesellschaftlich rudimentär vorhanden.

    Danke für Ihren Eintrag.

  16. 21.

    Der Mensch kommt nicht als Ersatzteillager auf die Welt.

  17. 20.

    ja toll und damit sollen die Leute, die wie Sie ja schreben, eventuell ein (berechtigtes, weil persönlich) problem damit haben sich mit dem eigenen Tot auseinander zusetzen, dazu gezwungen werden, sich dann doch, obwohl sie ja eben ein Problem damit haben, auseinanderzusetzen. Man ignoriert also deren berechtigte Probleme.

    Bzw. was hier eher der Fall ist bei der ganzen diskusion, man setzt darauf dass die menschen im allgemeinen "faul" sind und damit auch zu faul zu widersprechen.

  18. 19.

    Antwort auf "can-we-have-your-liver?" vom Donnerstag, 30.11.2023 | 23:26 Uhr
    "Ferner sterben Menschen nicht daran, dass zu wenige Organe gespendet werden, sondern weil es Betroffenen gesundheitlich enorm schlecht geht." Diese Menschen könnten weiter leben, wenn genug Organe gespendet wurden.
    Das "Anschreiben durch die Krankenkassen...." wurde genau so an der Trägheit der Menschen scheitern, wie die simple Zustimmung durch Verwendung der Spenderkarte, das ginge nur mit einer Fristsetzung"... wenn die Rückmeldung bis zum... nicht erfolgt ist, wird sie als Zustimmung gewertet. Und dann fangen andere zu plärren an.

  19. 18.

    Kommentator 1 hat aber recht wenn er schreibt, dass eine Spende nur eine Spende ist wenn sie freiwillig erfolgt. Ansonsten ist es Zwang und keine Spende.

  20. 17.

    Antwort auf "AnGi" vom Donnerstag, 30.11.2023 | 22:24 Uhr
    "...bin ich außerdem dafür, dass nur die Leute ein neues Organ =neues Leben erhalten, die selbst Organspender m.Ausweis in der Tasche sind. Wer selbst nicht helfen will, bekommt keine!" Prinzipiell bin ich Ihrer Meinung, aber es gibt Menschen, die würden spenden, dürfen aber, z. B. aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht. So ein Ausschluss ist wohl nicht realisierbar, zumal es im Notfall auch schnell gehen muss.

  21. 16.

    Sehr schön! Ich hoffe, dass es sich endlich durchsetzt und wir im europäischen Vergleich nicht weiter hinterhinken.

  22. 15.

    Es heißt nicht um sonst Spende , also freiwillig!
    Dann könnte man ja jede freiwillige Spende zum Zwang machen !
    Und wer halt ein Organ benötigt hat halt Pech gehabt , der muss warten oder den Planeten verlassen!
    Lieber würde ich sterben als mir ein verseuchtes Organ einsetzen zu lassen .

  23. 14.

    Ich finde die Unterstützung des Berliner Senats für eine Widerspuchslösung sehr gut. In vielen anderen europäischen Ländern ist sie längst üblich. Abertausend Menschen warten dringend auf ein Spenderorgan, und die Ungewissheit für die Patienten und ihre Angehörigen ist enorm belastend. Ich glaube, dass es viel mehr Menschen gibt, die im Grunde kein Problem mit der Organspende haben, sondern eher damit, sich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen. Die Widerspruchlösung fordert jede(n), sich aktiv darüber Gedanken zu machen und das Thema auch mal mit Angehörigen und Freunden zu besprechen. Im Ernstfall ist es dann nämlich zu spät dafür.

  24. 13.

    Wer sich bereit erklärt zu spenden, hätte auch Anspruch. Wer nicht spenden möchte, bekommt im Ernstfall auch kein Organ. ...so arbeitet jede Versicherung ...total simpel

  25. 12.

    Antwort auf "AnGi" vom Donnerstag, 30.11.2023 | 22:24 Uhr
    "...bin ich außerdem dafür, dass nur die Leute ein neues Organ =neues Leben erhalten, die selbst Organspender m.Ausweis in der Tasche sind. Wer selbst nicht helfen will, bekommt keine!" Prinzipiell bin ich Ihrer Meinung, aber es gibt Menschen, die würden spenden, dürfen aber, z. B. aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht. So ein Ausschluss ist wohl nicht realisierbar, zumal es im Notfall auch schnell gehen muss.

  26. 11.

    Organspende? Nein! Ich habe mich dagegen entschieden. Ich spende keine Organe und möchte keine fremden Organe in mir haben. Dokumentiert im Organspendeausweis und einer Patientenverfügung. So gibt es Klarheit, für mich und den Angehörigen.

  27. 10.

    Man hat ja fast den Eindruck, dass in den Krankhäusern nicht wirtschaftlich genug transplantiert werden kann und man mit einem Organspendezwang für einen gewissen Nachschub sorgen will. Ich finde das übergriffig. Die Menschen haben nun mal kein Recht auf ein Ersatzorgan und so manch einer sollte sich mal mit einem Rabbi darüber unterhalten, warum man Menschen jüdischen Glaubens von einer Organspende abrät.

  28. 9.

    Hirntod ist nicht Tod. Die Organe werden lebenden Menschen entnommen. Genauer gesagt, sterbenden Menschen. Oft sogar, ohne Narkose und ohne die Verabreichung von Schmerzmitteln, um die Organe zu schonen.
    Es geht hier um lebende Menschen, denen wir Mitgefühl und Respekt schenken sollten. Sie gegeneinander "aufzurechnen" ist falsch und unmenschlich. Darum bich ich gegen ! die "Widerspruchs-Lösung".
    Nur, aktiv "ja" zu sagen, oder aktiv "nein" zu sagen, das ist eine eigene Entscheidung.
    .

  29. 8.

    Tote sind als Organ-Spender nicht geeignet. Hirn-Tod ist nicht Tod.
    Herz-Tod ist Tod.
    Hier geht es also um zwei Lebende.
    Der Eine ist ein Lebender mit der Hoffnung auf ein "Spenderorgan".
    Der Andere ist ein Lebender, der gerade stirbt. Sterben ist aber Leben.
    Da ist es das Mindeste, dass der Sterbende selbst entscheiden konnte / kann, ob er seine Organe weg gibt.
    Es ist falsch, automatisch als "Organspender" eingestuft zu werden und dann aktiv gegen diese Einstufung vorgehen zu müssen..

  30. 7.

    Was ist eine Widerstandslösung? Dieser Begriff aus der Elektrotechnik ergibt hier überhaupt keinen Sinn ;)

  31. 6.

    Das ist formal nur ein geringer Unterschied zur sog. doppelten Widerspruchslösung. Denn auch hier wird in der Entscheidungssituation zunächst in die Handlungsfreiheit der Bürger*innen eingegriffen, noch bevor sich diese dazu äußern. Das ist harter Paternalismus wie zuvor auch. Das ist klar abzulehnen und widerspricht Medizinethik. Hier im Artikel nicht der Fall, aber häufig werden diverse Nachbarländer mit höheren Zahlen angegeben - meist uneingeordnet und nicht prozentual ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt. Ferner sterben Menschen nicht daran, dass zu wenige Organe gespendet werden, sondern weil es Betroffenen gesundheitlich enorm schlecht geht.

    Libertärer Paternalismus ist angemessen: Man kann als Politik ja betonen u. belohnen, was man für sinnvoll hält, aber die Entscheidung überlässt man den Menschen schon selbst. Nicht erst als Ausnahme und nicht erst auf Antrag. Leute über die Krankenkassen anschreiben und den Willen eruieren, anstatt autoritär vorwegzunehmen.

  32. 5.

    Ich kann Ihre Sicht durchaus nachvollziehen.
    Die Trägheit vieler Bürger würde sicher zu einem rasantem Anstieg an Spender führen, sie führt aktuell leider zu einer sehr niedrigen Zahl da viele sich einfach nicht drum kümmern obwohl sie spenden würden.

    Für mich wäre ein Kompromiss denkbar. Wer bereit ist der Allgemeinheit zu spenden und dies in einem offiziellen Register eintragen lässt der wird im Falle das er selbst ein Organ braucht auf den Wartelisten vor nicht Spender gesetzt.

  33. 4.

    Mein Mann (34) hatte das große Glück eine Spenderleber nach langer chronischer Lebererkrankung vor 2 Jahren zu bekommen. Er lebt nun fast gesund und kann gemeinsam mit mir unsere 2 kleinen Kinder aufwachsen sehen. Es ist das größte Glück so eine Chance zu bekommen. Meine Gedanken sind bei den verzweifelt wartenden Patienten und Angehörigen.
    Ich kann nicht nachvollziehen wie die fast EU-weite Widerspruchslösung in DE (nach doppelt-diagnostiziertem Hirntod!) nachwievor soviel Gegenwind auslöst.

  34. 3.

    Ich finde es doch schön wie viele eine Widerstandslösung kritisieren und keine Organe spenden würden, dann aber im Fall der Fälle wohl doch eins nehmen würden, wenn sie's bräuchten. Und diese Lösung ist immer noch eine sehr freiheitliche, wenn du's nicht willst, musst du nicht.
    Naja, aber top, dass Berlin diese Position vertritt, hoffentlich kommt die Widerstandslösung bald.

  35. 2.

    Hallo Helmut Krüger, so konfus kann nur jemand diskutieren, der diesem Thema nie wirklich nahe kam. Ich kann Ihnen empfehlen, gehen Sie in Krankenhäuser, schauen Sie auf den Intensivstationen, wieviel Patient/innen dort dringlichst auf ein Organ warten. Abgesehen davon, das jeder Tote prinzipiell spenden kann, bin ich außerdem dafür, dass nur die Leute ein neues Organ =neues Leben erhalten, die selbst Organspender m.Ausweis in der Tasche sind. Wer selbst nicht helfen will, bekommt keine!

  36. 1.

    Gleich, wie jeder Mensch eine Organentnahme und -spende für sich selber sieht: Es ist keine Haarspalterei zu sagen, dass eine Spende dadurch eine Spende ist, dass sie freilich erfolgt, nicht aber vorausgesetzt wird und nur entlang eines Widerspruchs dann nicht vollzogen wird.

    Die so bezeichnete Widerspruchslösung läuft praktisch und faktisch auf eine Organabgabeverpflichtung hinaus, der (nur) mit Hilfe eines dokumentierten Widerspruches entkommen werden kann. Ich empfinde dies ehrlichgesagt als reichlich paradox: Nicht umsonst ist damals die Fraktionsdisziplin, treffender der jeweilige Fraktionszwang, in dieser Frage ausgesetzt und die Entscheidung damit dem persönlichen Gewissen anheimgegeben worden - quer zu allen vorfestgelegten Fraktionslinien. Warum nun dahinter zurückbleiben?

    MIt zunehmenden Möglichkeiten der Medizin werden sämtliche Körperteile des Menschen ein potenzielles Verpflanzungsmaterial. Ein Hase-und-Igel-Kreislauf, es sei denn, er wird aufgelöst.

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