Treffen von Bund und Ländern - Nonnemacher fordert Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bund will die Finanzierung der Kliniken modernisieren. Doch die geplanten Regeln bedrohen in Brandenburg Abteilungen und ganze Krankenhäuser. Deswegen erwartet die Gesundheitsministerin vor dem Bund-Länder-Treffen Kompromisse. Von Nico Hecht
Die Krankenhausreform soll eine bessere medizinische Versorgung gewährleisten, bei gleichzeitig weniger finanziellem Druck auf den Kliniken. So hatte es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt. Greifen sollte sie eigentlich schon im kommenden Januar, doch es geht nicht voran: Noch sei nicht einmal Grundsätzliches ausdiskutiert, sagte die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) dem rbb kurz vor dem Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform am Donnerstag.
Nonnemacher: Schon vor der Reform braucht es Gelder
"Wir müssen nochmal über die Finanzierung sprechen", so Nonnemacher - es brauche eine "Anschubfinanzierung". Und es brauche ein "Vorschaltgesetz", durch das der Bund die aktuellen Betriebskosten der existenzbedrohten Krankenhäuser übernehmen müsse. Das ist laut Nonnemacher nötig, damit die Krankenhäuser überhaupt überleben könnten, bis die Finanzierung mit der Reform umgestellt ist. Denn nach Corona, gestiegener Energiekosten und Inflation würden alle Krankenhäuser unter starkem finanziellem Druck stehen.
Das gelte selbst für gut ausgelastete Häuser, wie auch Hans-Ulrich Schmidt, der Geschäftsführer des Ernst-von-Bergmann-Klinikums in Potsdam bestätigt. Es ist das zweitgrößte Krankenhaus in Brandenburg, mit rund 34.000 Patienten pro Jahr. "Zu allen Krisen, steigen auch die Personalkosten mit den jährlich steigenden Löhnen", so Schmidt. Auch dazu sei bisher kein Ausgleich eingeplant. Die Stadt Potsdam plant als Gesellschafter deswegen das Klinikum in den Jahren 2023 bis 2025 mit 50 Millionen Euro extra zu unterstützen.
Sorge um zu strenge Vorgaben
Die Reform an sich sei wichtig, ist Ursula Nonnemacher überzeugt. Denn die bisherige Finanzierung sei auch ohne Krisen nicht mehr tragbar: Die Kliniken bekommen zurzeit noch pauschale Beträge pro Fall bezahlt. Künftig soll stattdessen ein Vorhalteprinzip gelten. Die Kliniken bekommen Geld dafür, dass Ärzte und Technik für bestimmte Behandlungen bereit stehen.
Im Kern der richtige Ansatz, sagt der Geschäftsführer des Krankenhausverbandes Brandenburg Michael Jacob. Gleichzeitig warnt er, dass dabei ganz genau festgelegt werde, wie viele Ärzte und welche Technik vorhanden sein muss. Zum Beispiel für die einzelnen Fachgebiete und Abteilungen wie Neurologie (Erkrankungen des Nervensystems und der Muskulatur) oder Geriatrie (alterstypische Krankheiten ab 65 Jahren und Mehrfacherkrankungen).
Jacob sorge sich, wenn man die genauen Vorgaben nicht erreiche, könnte die ganze entsprechende Station gefährdet sein. Schon wegen des Fachkräftemangels sei es möglich, dass die Anforderungen für Brandenburger Kliniken zu hoch seien. So würden von den 22 Geriatrie-Stationen im Land im Moment nur zwei die geplanten Anforderungen erfüllen. Nach den Reformplänen dürften dann streng genommen auch nur noch diese zwei Krankenhäuser eine solche Station anbieten. "Wenn also das Instrument ganz hart angewendet wird, kann das zu Ergebnissen der Reform führen, die keiner haben will," warnt Jakob. Er glaube, das könne am Ende die Versorgung der Bevölkerung bedrohen.
Kooperationen und Ausnahmen
Deswegen müsste man nun beim Bund-Länder-Treffen über Ausnahmen reden und eine "entgültige Kompromisslinie" finden, sagte Gesundheitsministerin Nonnemacher. Dazu gehöre auch die Möglichkeit zur Kooperationen zwischen Kliniken, um die Anforderungen gemeinsam zu erfüllen. Wenn zum Beispiel für die Geriatrie künftig etwa drei Fachärzte und ein CT-Apparat notwendig sein sollen, dann sollten dafür die Kapazitäten von benachbarten Kliniken zusammenaddiert werden können. Bisher sei das noch nicht Teil der Reform. Außerdem benötige jeder einzelne Umbau, jede Neuorganisation eine Anschubfinanzierung, so Nonnemacher.
Michael Jacob wünscht sich einen Sonderfond als Teil der Reform: Die ostdeutschen Bundesländer hätten in den 1990er Jahren schon einmal eine Transformation des Gesundheitswesens erlebt. Damals habe es einen Sonderfonds für diese Bundesländer gegeben.
Sendung: rbb24 Inforadio, 22.11.2023, 8 Uhr