Verfassungsänderung - Wahlalter für Berliner Landesparlament wird auf 16 Jahre gesenkt
Jugendliche können in Berlin bald politisch mitbestimmen. Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sollen Menschen ab 16 wahlberechtigt sein. Dazu wurde die Verfassung geändert.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat beschlossen, das Wahlalter bei Abstimmungen auf Landesebene von 18 auf 16 Jahre zu senken. Das entsprechende Gesetz zur Änderung der Verfassung wurde am Donnerstagabend im Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit verabschiedet.
So werde die Demokratie gestärkt und jüngeren Leuten mehr politische Mitbestimmung
ermöglicht, argumentieren die Befürworter von CDU, SPD, Grünen und Linken.
Hinter dem Schritt stehen CDU, SPD, Grüne und Linke. So werde die Demokratie gestärkt und jüngeren Leuten mehr politische Mitbestimmung ermöglicht, argumentieren die Befürworter.
"Die Jugend muss die politischen Konsequenzen am längsten tragen. Jetzt werden sie an den Entscheidungen auch beteiligt", sagte die Grünen-Politikerin Klara Schedlich, die nach Angaben ihrer Fraktion mit 23 Jahren die jüngste Abgeordnete im Landesparlament ist. "Wir haben heute einen Grund zum Feiern, alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus." Die AfD lehnte das Vorhaben ab.
50.000 mehr Wahlberechtigte
Nach Angaben des Vereins "Mehr Demokratie" ist Berlin das siebte Bundesland, in dem Menschen ab 16 auf Landesebene wählen dürfen. Zum ersten Mal wird das voraussichtlich 2026 bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus der Fall sein.
Mit 16- und 17-jährigen deutschen Staatsbürgern würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für das Landesparlament und damit auch für Volksentscheide laut Senat von zuletzt rund 2,44 Millionen um rund 50.000 erhöhen - also um etwa zwei Prozent.
Bislang können 16- und 17-Jährige bereits bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten, abstimmen. Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gilt das auch für Europawahlen, erstmals 2024.
Kandidatur für Abgeordnetenhaus erst ab 18
Laut Verfassung waren bisher für das Landesparlament alle Deutschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. In das Parlament wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
An letzterem Punkt, dem sogenannten passiven Wahlrecht, soll sich nichts ändern: Kandidieren für das Landesparlament dürfen also auch in Zukunft erst Menschen ab 18.
Sendung: rbb24 Abendschau, 14.12.2023, 19:30 Uhr
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