Brandenburger CDU-Chef - Redmann muss nach Alkoholfahrt 8.000 Euro Strafe zahlen

Do 22.08.24 | 16:16 Uhr
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Archivbild: Jan Redmann vor einer Lagerhalle. (Quelle: dpa/Bungert)
Audio: rbb24 Inforadio | 22.08.2024 | Tobias Hausdorf | Bild: dpa/Bungert

Mit 1,28 Promille war der Brandenburger CDU-Landeschef Jan Redmann auf einem E-Scooter erwischt worden. Nun muss der Spitzenkandidat eine Geldstrafe zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben.

Wegen seiner Alkoholfahrt mit einem E-Roller muss der CDU-Landesvorsitzende Jan Redmann eine Strafe von 8.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Potsdam hat nach Angaben eines Sprechers einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den CDU-Spitzenkandidaten verhängt.

Demnach wurde eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro festgesetzt. Insgesamt sind das dann 8.000 Euro. Zudem wird Redmann für weitere sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen.

Jan Redmann habe die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet, teilte die CDU mit. Das Verfahren sei damit abgeschlossen.

Im Juli betrunken auf dem Scooter erwischt

Redmann war im Juli von der Polizei angehalten worden, weil seine Fahrweise auf einem E-Scooter auffällig war. Ein Bluttest ergab 1,28 Promille Alkohol. Die Grenze zum "Fahren unter Alkoholeinfluss" liegt beim Fahren mit einem E-Scooter bei 1,1 Promille.

Bei einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen wird das Vergehen nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Die Höhe der Tagessätze errechnet sich aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen, ein "Strafbefehl", wie er jetzt ergangen ist, ist ein schriftlicher Urteilsvorschlag, damit wird ein länger dauerndes Hauptverfahren umgangen.

Sondersitzung im Landtag

Der CDU-Landeschef Redmann geht trotz der verhängnisvollen Scooter-Fahrt als Spitzenkandidat in die Landtagswahl am 22. September. Im Anschluss an den Vorfall hatte es auch eine Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag gegeben. Dabei wies die Polizei Vorwürfe zurück, sie habe für Redmann die Informationsabläufe verzögert.

Das Innenministerium erstattete derweil Strafanzeige wegen des Verdachts des Geheimnisverrats, weil Informationen über die Kontrolle an die Öffentlichkeit gekommen waren.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 22.08.2024, 19:30 Uhr

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64 Kommentare

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  1. 64.

    Über die MPU wird beim Wiederantrag entschieden, nach erstmaligem Vorfall eher unwahrscheinlich.

  2. 63.

    So unterschiedlich kann eine verantwortungsvolle Selbstwahrnehmung doch sein, hier möchte der eine Jan R. trotz einer Trunkenheitsfahrt weiterhin Ministerpräsident werden und da erklärte die andere Margot K. einst sie "kann und will [...] nicht darüber hinwegsehen, dass das Amt und [ihre] Autorität als Landesbischöfin sowie als Ratsvorsitzende beschädigt sind [...] und mit sofortiger Wirkung von allen [ihren] kirchlichen Ämtern zurücktritt."

  3. 62.

    Woher wissen Sie, dass es wohl Vorsatz war?
    Auch wir /ich waren schon in lauschiger Runde…..einer trinkt nichts, weil Fahrer. Na ok, ein Glas Wein oder Bier ist dann doch ok. 1/2 Glas geht noch, sonst aber nur Wasser. Kennen das nicht die meisten? Wer im Glashaus sitzt……oder sind Sie ein unfehlbarer Mensch, der es anderen abstreitet, auch nur Mensch zu sein? Wäre ich auch gerne. Aber ich bin Mensch mit Fehlern und Schwächen. Auch wenn man in der Politik ist. Auch andere Berufe..Vorbildfunktion?

  4. 61.

    Hallo, am 12. o 13. 07.24 ließen ihn Freunde nach „geselliger Runde“ besoffen mit dem E-Roller wohin? fahren? Von der Polizei in normaler Verkehrskontrolle gestoppt und dann geht es eigentlich los. Als Jurist und Ministerkandidat erhielt er ‚so schnell? „sein Strafverfahren“ beim Amtsgericht Potsdam. Die Verhandlung wurde so terminiert, dass das Verfahren noch vor dem 22.09.24 (Wahltag) rechtskräftig wird. Zufall oder nicht? NEIN, KEIN ZUFALL, nachdenken bitte. VORSCHLAG -> Rücktritt, als Amtsanwärter!!! Er ist doch nicht tragbar, schon gar nicht als Jurist in führender Position. Untragbar! Unmöglich! MfG

  5. 60.

    Es ist ein Unterschied, ob jemand "besoffen" ist, oder "besoffen" am Straßenverkehr als Führer eines motorbetriebenes Fahrzeuges teilnimmt. Das ist eine Straftat, weil dabei Leben gefährdet ist.

  6. 59.

    Ob ein arbeitsloser Bürger genauso bestraft worden wäre? Ist aber egal. Die Demokratie scheint an ihre Grenzen zu kommen.

  7. 58.

    "Wenn er für eine Ausweitung des Bürgergeldes wäre, und in einer anderen Partei, bekäme die Sache eine ganz andere Richtung." Nein, wie kommen Sie denn darauf? Ob so oder so, von welcher Partei auch immer - keiner hat nach so einem Delikt einen Persilschein verdient. Wie wäre denn Ihre Meinung, wenn er z. B. einer von den Grünen wäre? Genau so nachsichtig? Vermutlich nicht.

  8. 57.

    Die Story um die Trunkenheitsfahrt des Spitzenkandidaten der Brandenburger CDU ruft die ganzen Pharisäer auf den Plan, die uns ihre Haltung zur Demokratie und zu Rechsfragen erzählen müssen. Im unvermeidlichen Chor der Empörten zeigen sie mit ihren Fingerchen auf den Abgeordneten Redmann und empören sich: "zu wenig", "Rücktritt", "schärfere Strafe", "unwählbar" u.v.m. und übertreffen sich gegenseitig mit dem schwingen der Moralkeule.
    Ist das peinlich.

  9. 56.

    Ich möchte auch gern Ministerpräsident werden. Aber wegen eines Fehlverhaltens vor vielen Jahren halte ich mich zurück !

  10. 55.

    Es geht also nicht so sehr um die eigentliche Suff-Fahrt, sondern mehr um die Gesinnung, die nicht passt und um die Art des Einkommens, womit die Strafe bezahlt wird. Wenn er für eine Ausweitung des Bürgergeldes wäre, und in einer anderen Partei, bekäme die Sache eine ganz andere Richtung.

  11. 54.

    Wäre das hier ein Forum, wie manche fälschlich meinen, müßte man diesen Kommentar ganz oben anpinnen und den thread schließen, danke.

  12. 53.

    Sie haben übersehen, dass Herr Redmann Ministerpräsident werden will. Solch hohes Amt strebt hier wohl niemand an, insofern ist Ihre Relativierung falsch am Platz.

  13. 52.

    Damit das nicht passiert, legt man eben keinen Maßstab an und schon gar nicht bei sich selbst. So kann man in Amt und Würden bleiben und den anderen die Leviten lesen.

  14. 51.

    Jemandem der die Abschaffung des Bürgergeldes fordert, weil er darin zu wenig Anreize zum Arbeiten sieht, was darauf schließen lässt, dass ihm jeglicher Bezug gesellschaftlichen Leben abhanden gekommen ist, kann man nun wirklich keinen Heiligenschein aufsetzen, auch einem studierten Juristen nicht. Und nicht jeder, der mal unter Strom selbst gefahren ist, bekommt nicht so viel an vom Steuerzahler Diäten, dass er/sie 8 k€ mit links bezahlen kann.

  15. 48.

    Alles Anti-Alkoholiker und Unschuldslämmer, die hier Steine werfen. Die verlogene Debatte passt sich nahtlos in die ganze unschöne gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre ein. Es gibt nur noch Gut und Böse, wobei die Bösen immer die anderen sind.

  16. 47.

    Mein Gott, hier sind wieder sämliche Moralapostel unseres Landes unterwegs? Von den Komentatoren war offensichtlich noch nie einer besoffen und es hat auch noch nie einer irgendwelche Dummheiten begangen. Nur weil es um einen Politiker geht, ruft man "Kasper hol den großen Löffel und hau drauf". Offensichtlich sind viel Brandenburger unfehlbar. Ich kann diese Them wahrhaftig nicht mehr hören.

  17. 46.

    Das Problem ist wieso sollen demnächst alkoholisierte angst haben ihren Führerschein zu verlieren oder Punkte machen wir es wie Hr. Redmann Zahlen eine Geldbuße nach Verdienst das kann dann mal lächerliche 1000,-€ Kosten Sonderprivileg für alle. Das Gericht sollte bedenken wieso 0,0 Promille von Abgeordneten wie Hr. Redmann durch die Politik beschlossen worden ist.

  18. 45.

    Schweißegal - wer straffällig wurde, kann nicht als "anständig" bezeichnet werden, auch wenn Sie das so empfinden.
    Da ändert auch Ihr Vergleich nichts dran.

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