NS-Verfolgung - Stiftung Preußischer Kulturbesitz gibt Gemälde von jüdischem Kunsthändler zurück

Mo 21.10.24 | 22:26 Uhr
Alte Nationalgalerie und Kolonnaden spiegeln sich in der Spree (Bild: imago images / imageBROKER / Andreas Vitting)
Bild: imago images / imageBROKER / Andreas Vitting

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin hat fünf Kunstwerke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Franz Zatzenstein-Matthiesen zurückgegeben. Ein weiteres Gemälde aus dem Besitz des Galeristen bleibt im Besitz der Berliner Gemäldegalerie, wie die Stiftung mitteilte. An die Nachfahren gehe unter anderem ein Werk des flämischen Malers Anton van Dyck (1599-1641).

Die Werke gelten als Kulturgüter, die im Zusammenhang mit der NS-Verfolgung entzogen wurden. Nach einer Hausdurchsuchung durch die Gestapo floh Zatzenstein-Matthiesen den Angaben zufolge im Jahr 1933 in die Schweiz und führte die Galerie von dort aus zunächst weiter.

Restschulden durch Einzug von Gemälden beglichen

Der Kunsthändler hatte in den 1920er Jahren einen Kredit für seine Galerie aufgenommen, konnte bis 1932 aber nur einen Teil der Schulden zurückzahlen. Die Restschulden seien zwei Jahre später durch die Übereignung von elf Gemälden aus dem Warenbestand der Galerie getilgt worden. Sie gingen über den Preußischen Staat an die Staatlichen Museen zu Berlin. "Sechs von ihnen wurden im Zuge der Recherchen in der Gemäldegalerie identifiziert, die übrigen sind entweder Kriegsverlust oder wurden bereits in den 1930er Jahren weiterveräußert."

Die Schulden hätte Zatzenstein-Matthiesen nach Angaben der Stiftung auch ohne die Verfolgung tilgen müssen. Allerdings wäre die Tilgung wahrscheinlich anders erfolgt, wenn der jüdische Kunsthändler nicht hätte fliehen müssen.

Sendung: radio3, 21.10.2024, 18:30 Uhr

Kommentar

Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.

Kommentar verfassen
*Pflichtfelder

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Kommentare, bei denen die E-Mail-Adresse in den Feldern Name, Wohnort oder Text geschrieben wurde, nicht freigegeben. Mit Nutzung der Kommentarfunktion stimmen Sie unserer Netiquette sowie unserer Datenschutzerklärung (Link am Ende der Seite) zu. Wir behalten uns vor, Kommentare, die nicht zu einer konstruktiven Diskussion beitragen, nicht freizugeben oder zu löschen. Wir geben keine Auskunft über gelöschte oder nicht freigegebene Kommentare. Mit der Abgabe eines Kommentars erklären Sie sich mit diesen Regeln und den Kommentarrichtlinien des rbb einverstanden.

Nächster Artikel