Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg -
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klage der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) und einer Anwohnerin gegen Abflugrouten für den Flughafen Berlin Brandenburg zurückgewiesen.
Beide hatten gegen die Flugrouten geklagt, die nachts zwischen 22 und 6 Uhr bei Westbetrieb von der Nordbahn über das Gemeindegebiet und das Wohnhaus der Anwohnerin führen. Diese Flugrouten seien nicht zu beanstanden, entschieden die Richter am Dienstag. Insbesondere gebe es keine alternativen Routen, die sich hinsichtlich der Lärmverteilung als eindeutig vorzugswürdig aufdrängen würden, hieß es.
Keine Revision möglich
Auch sei nicht erkennbar, dass die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugrunde gelegten Lärmberechnungen unzureichend sein könnten. Zudem sei nicht zu beanstanden, dass die Behörde ihre Entscheidung für den Geradeausflug darauf gestützt habe, dass es bei einer Nordumfliegung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow zu unzumutbaren Lärmbelastungen in Gebieten komme, die bislang nicht vom Fluglärm betroffen seien.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 29. November 2022, 19:30 Uhr