Medienberichte - Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hat Komplizen offenbar bei Festnahme gewarnt

Mi 13.03.24 | 14:35 Uhr
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Archivbild: Im Innenhof eines Behördenzentrums wird die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber geführt. (Quelle: dpa/Deck)
Audio: rbb 88.8 | 13.03.2024 | Peter Klinke | Bild: dpa/Deck

Zur Festnahme des untergetauchten Ex-RAF-Mitglieds Daniela Klette kommen weitere Details ans Licht. Offenbar konnte Klette vor der Festnahme noch SMS-Nachrichten versenden.

Die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette soll vor ihrer Festnahme am 26. Februar unbemerkt eine Handynachricht an Burkhard Garweg verschickt haben. Das berichten mehrere Medien. Demnach sollen zwei Zivilpolizisten ihr noch erlaubt haben, zur Toilette zu gehen - von dort aus soll sie dann die Nachricht an Garweg geschrieben und danach die SIM-Karte in der Toilette hinuntergespült haben.

Die Warnung von Klette würde erklären, warum Garweg sein Handy seit der Festnahme offenbar nicht mehr benutzte. Nach Informationen des "Spiegels" ist das Telefon seit dem 26. Februar nicht mehr in Betrieb gewesen. Der gesuchte Burkhard Garweg ist flüchtig und hat offenbar eine Fälscherwerkstatt in Berlin betrieben.

30 Jahre im Untergrund

Polizei und Staatsanwaltschaft fahnden derzeit mit neueren Fotos nach Garweg. Die Bilder wurden nach der Festnahme der Ex-Terroristin Daniela Klette Ende Februar in deren Berliner Wohnung entdeckt.

Zusammen mit Garweg und Ernst-Volker Staub war Klette vor mehr als 30 Jahren untergetaucht. Alle drei gehörten der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) an, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete.

Sendung: rbb24 Inforadio, 13.03.2024, 08:40 Uhr

31 Kommentare

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  1. 31.

    Ja, ist es. Wir sind hier nicht in Nordkorea, China oder Russland. Wenn staatlichen Stellen schwere Versäumnisse zu verantworten haben möchte ich als Souverän das wissen.

  2. 30.

    Klar, die sind für Speziallagen nicht so geschult, aber dass man eine Top-Terrorverdächtige, die vor Jahrzehnten mit zwei Komplizen untergetaucht ist nicht unkontrolliert alleine aufs Klo gehen lässt sollte auch einem "normalen Streifenbullen vom Kiez" klar sein. Grundlegende Kenntnisse zum Umgang mit Strafverdächtigen sollten da doch vorhanden sein, oder?

  3. 29.

    Das ist aber wirklich dein Recht......mehr kann und will man dazu nicht sagen.

  4. 28.

    Was hat das mit Sensationsjournalismus zu tun? Als Steuerzahler möchte ich wissen wer mit unseren Steuern wie ausgebildet wird.

  5. 27.

    Auch die Presse sollte sich m.E. ihrer Verantwortung bewußt sein und evtl. von "Sensationsjournalismus" absehen.
    Dies hat nichts mit der Einschränkung der Pressefreiheit zu tun!
    Natürlich ist dieser Vorfall mehr als verantwortungslos und muss untersucht werden.
    Ich vermute eher @Ickebins meinte, dass so einige Veröffentlichungen über "Verfehlungen" nicht unbedingt dem Respekt gegenüber Polizisten usw. förderlich sind.
    Leider werden ja meist alle über einen Kamm geschert.

  6. 25.

    Ich kann mich nur wundern, dass keine Beamtinnen bei dem Einsatz dabei waren, die Daniela Klette auf die Toilette hätten begleiten können. Oder zumindest vorher durchsuchen, um ihr das Telefon wegzunehmen.

    Was lernen Polizisten denn so während ihrer Ausbildung?

  7. 24.

    Auch dieses Szenario wäre ein Versagen der Führung gewesen. Die Sensibilisierung der Kräfte vor Zugriff, gemäß des Anfangsverdachts, des Haftgrundes und der möglichen Gefahr die von der Person ausgeht, war gegeben. Hatte man mal wieder vor der Meinung irgend einer linken Randgruppe Angst, die das in diesem Fall einzig richtige, Einsatz SEK, als überzogen und gewalttätig angeprangert hätte? Und stattdessen die Beamten in Gefahr gebracht?

  8. 22.

    Streifenpolizisten sind nicht in Zivil.
    Das ganze hört sich nicht nach Berliner Polizei an. Es sei denn, die Polizisten hatten keine Informationen zur tatsächlichen Identität der festzunehmenden Person (Haftbefehl lautet auf den Tarnnamen) und der Haftgrund war nicht bekannt.
    Ansonsten wären nicht nur zwei Polizisten erschienen und Frau Klette hätte sich sofort bäuchlings auf den Boden ihrer Wohnung wiedergefunden, da der Verdacht auf unerlaubten Waffenbesitz bestanden hätte, schon allein wegen der begangenen Überfälle. Die Person (Klette) wäre durchsucht worden und vor Betreten durch sie auch das Bad.

  9. 21.

    Ob es wirklich förderlich ist , jede Panne von Polizei o.ä. öffentlich zu machen bezweifle ich. Durch jede Form der Pressefreiheit machen wir Deutschland nur weltweit lächerlich.
    Das zu beobachten erfahren wir Tag täglich, wo jeder macht was er will. Ob Gewalt an Schulen , ÖPNV , alles aufzuzählen bedarf Seiten.

  10. 19.

    Im Bericht ist von Beamten in Zivil die Rede. Von wem waren die? LKA Berlin, LKA Niedersachsen, Ziviltrupp einer geschlossen Einheit, eines Abschnitts? Oder doch unifomierte Kräfte? Wer hat den Einsatz geleitet? Warum wurden erst nach dem Zugriff Spezialkräfte hinzugezogen? Warum wurde der Zugriff nicht gleich von diesen ausgeführt? Wer hat das entschieden? Das ganze ist fast einen Untersuchungsaussuß wert.

  11. 18.

    "... nicht ausgebildete 'Streifenpolizisten' ..." Ich denke, Dieter meint, ein SEK hätte zum Einsatz kommen müssen.
    Streifenpolizisten sind für Terrorismus und Strafverfolgung weder ausgebildet, noch ausgerüstet.

  12. 17.

    Immer diese Vorverurteilung „mutmaßlich“! Es gibt ja noch kein juristisches Urteil. Medial ist Daniela ja schon verurteilt.

  13. 15.

    Polizei: Sie sind verhaftet!

    Klette: Ich schreibe nur noch schnell eine SMS.

    Polizei: An wen denn?

    KLette: Das geht euch garnichts an.

    Polizei: Ok!

  14. 14.

    Laut NTV sollen lediglich 2 Streifenpolizisten Klette in der Wohnung „überwältigt“ haben.

    Das deutet dann auf Berliner Polizei hin.

  15. 13.

    Das hört sich leider wirklich nach typisch "Berliner Polizei" an. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen, einfach nur den Kopf schütteln.

  16. 12.

    Der Zugriff erfolgte durch nicht ausgebildete Streifenpolizisten im Rahmen eines Amtshilfeersuchens der Niedersachsen.

  17. 11.

    Ehrlich gesagt frage ich mich, wie blöd man sein muss? Waren die Cops bei einer Top-RAF-Terroristin nicht darauf vorbereitet, dass sie türmen oder ihre Genossen warnen könnte? Warum ist sie nicht zu Boden gebracht, mit Handschellen handlungseingeschränkt gemacht und durchsucht worden, bevor man ihr den Toilettengang gestattete??? Wenn weiter so dilettantisch vorgegangen wird, werden Staub und Garweg nie gefasst.

  18. 10.

    Klingt mir nach Berliner Polizei, die dies erlaubt hat.

  19. 8.

    Diese PolizistInnen waren immer Musterschüler, die nieee gespickt haben und schon gar nicht dem Lehrer während der Klassenarbeit folgende Worte sagten: ich muss soooo dringend aufs Klo, bitte.... Und dann mit dem alten Nokia eine SMS geschrieben und so...

    Irgendwie fällt mir immer wieder dieser Spruch mit "Profis" ...

  20. 7.

    Wie sagt man so schön im Volksmund dümmer als die Polizei erlaubt!Warum wurde bei so einwr gefährlichen Aktion keine erfahrene Beamtin eingesetzt die den Toilettengang begleiten hätte müssen.Klette hätte eine Bombe zünden können,für den Moment waren alle Hausbewohner in Lebensgefahr!

  21. 5.

    Autsch - dis tut ja weh! Vielleicht sollten bei zukünftigen Festnahmen auch Beamtinnen dabei sein, so dass festzunehmende Straftäterinnen ohne den Vorwurf sexueller Belästigung auf Waffen etc. durchsucht werden können.

  22. 4.

    Peinlich, peinlich!

  23. 3.

    Ist bekannt, wer den Zugriff durchgeführt hat? Denn soweit bekannt, lag das Verfahren beim LKA Niedersachsen.

  24. 2.

    Einerwg. Schwerer Straftaten, unter Einsatz von Schusswaffen, gesuchten Person wird erlaubt, sich unkontrolliert in einem nicht überprüfen Raum aufzuhalten. Ganz grosses Kino. Da haben die Herrn Beamten mehr Glück als Verstand gehabt, das Pistole und Schnellffeuergewehr so gut verbaut waren, dass ein schneller Zugriff der Straftäterin nicht möglich war. Einsatzbedingte Nachschulung dringendst nötig.

  25. 1.

    Wenn das stimmt, muss die Frage erlaubt sein, ob die Zivilpolizisten noch in der Ausbildung waren.

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