Jahresbericht - Landesrechnungshof hält Berliner Klima-Sondervermögen für unzulässig
Es geht um fünf Milliarden Euro, mit denen der Senat Berlin klimaneutral machen will: Mit diesem "Sondervermögen" soll beispielweise auch eine Magnetschwebebahn finanziert werden. Der Landesrechnungshof sieht keine ausreichende Begründung für das Geld.
- Klima-Sondervermögen laut Landesrechnungshof nicht zulässig
- Magnetschwebebahn dürfte demnach nicht damit finanziert werden
- Kritik auch an Hauptstadtzulage für Landesbedienstete
Das vom Berliner Senat geplante Klima-Sondervermögen ist nach Einschätzung des Landesrechnungshofs unzulässig. In ihrem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht erklären die Prüfer, dass für das Aussetzen der Schuldenbremse eine aktuelle Notsituation festgestellt werden müsse - diese sieht der Rechnungshof nicht ausreichend begründet.
Mit mehr als fünf Milliarden Euro will der Senat Berlin klimaneutral machen. Dafür sollen zusätzliche Schulden aufgenommen werden, die im regulären Haushalt nicht auftauchen.
Absage für geplante Magnetschwebebahn aus Klima-Mitteln
Das Klima-Sondervermögen soll nach den Plänen des Senats in die Sanierung von Gebäuden, den Umbau von Kraftwerken, in einen klimafreundlichen Verkehr und die Transformation der Wirtschaft fließen.
Zuletzt hatte sich die schwarz-rote Koalition auf den Bau einer Magnetschwebebahn-Teststrecke verständigt. Auch dieses Projekt soll aus dem Klima-Sondervermögen finanziert werden.
Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Karin Klingen, sagte im rbb, dass solche langfristigen Projekte nicht über das Klima-Sondervermögen bezahlt werden dürften. "Ich rate, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst zu nehmen", erklärte Klingen. "Danach können langfristige Investitionen wie eine Magnetschwebebahn nicht finanziert werden, sondern nur Maßnahmen, um eine konkrete Notsituation in einem Jahr zu bekämpfen".
Kritik auch an Hauptstadtzulage
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds der Bundesregierung gab es zunächst Befürchtungen, dass auch die Senatspläne einkassiert werden könnten. Die Berliner Finanzverwaltung teilte anschließend jedoch mit, dass die Karlsruher Entscheidung nicht auf das geplante Sondervermögen in Berlin übertragbar sei.
Der Landesrechnungshof hält außerdem die Hauptstadtzulage für Landesbedienstete für wirkungslos. Das Ziel, dadurch mehr Personal für die Berliner Verwaltung zu gewinnen, sei nicht erreicht worden, kritisieren die Prüfer.
Die Zahl der unbesetzten Stellen habe sich nach Einführung der Zulage kaum verändert. Seit drei Jahren bekommen Angestellte beim Land monatlich 150 Euro extra.
Sendung: rbb24 Abendschau, 23.11.2023, 19:30 Uhr