Brandenburger Ministerpräsident - Woidke verteidigt Ziel des Brandenburg-Pakets nach Gerichtsurteil

So 23.06.24 | 11:28 Uhr
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Dietmar Woidke (SPD), Ministerpräsident von Brandenburg. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Audio: Antenne Brandenburg | 23.06.2024 | Sabine Loeprick | Bild: dpa/Soeren Stache

Nach dem Urteil zur verfassungswidrigen Regelung des Brandenburg-Hilfspakets hat Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) Konsequenzen angekündigt und zugleich die Hilfen verteidigt. "Wir werden das Urteil auswerten und danach handeln. Es hat unsere Auffassung bestätigt, dass Brandenburg in einer Krisensituation war", teilte Woidke am Sonntag mit. "Deshalb mussten wir schnell handeln." Bei der geplanten Sondersitzung am Donnerstag im Landtag sei Gelegenheit, darüber "zielorientiert zu sprechen".

Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise

Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte die Regelungen von 2022 für das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs am Freitag für nichtig erklärt und einer Klage der AfD-Fraktion stattgegeben. Das Hilfspaket muss aber nicht rückwirkend abgewickelt werden, die bewilligten Hilfen in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro sind nicht in Gefahr. Das Gericht hält das Ausrufen einer Notlage zwar für berechtigt, aber die Begründungen nicht für ausreichend. Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hatte gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen angekündigt, dass Konsequenzen geprüft würden.

Der Regierungschef hält die Hilfen weiter für richtig. "Unser Brandenburg-Paket hat gewirkt und vielen in der Krisenzeit ganz konkret geholfen - und es hilft weiterhin", sagte Woidke. "Den Gemeinden und Kreisen, Krankenhäusern, Unternehmen. Sportvereinen und Jugendeinrichtungen, der Kultur und vielen mehr. Es hat viele Bürgerinnen und Bürger finanziell entlastet." Er betonte: "Deshalb würde ich in einer ähnlichen Situation im Interesse der Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder so handeln - natürlich unter Berücksichtigung der Hinweise des Verfassungsgerichts, für die ich dankbar bin." Die Koalition hatte die Regelungen nach einem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts bereits nachgebessert. Die Verfassungsklage betraf aber die ursprüngliche Regelung.

Sendung: Antenne Brandenburg, 23.06.2024, 12:00 Uhr

54 Kommentare

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  1. 54.

    Lesen Sie einfach Ihre eigenen Formulierungen und Sie finden die Antwort auf diese Frage.
    Der Liberalismus den Sie predigen geht nunmal weitegehend nur mit Verlieren und Gewinnern. Da hilft auch nicht Ihr Gerede von Chancengleichheit. Dazu müssten Sie deutlich mehr Toleranz beim Erkennen von Leistung an den Tag legen. Ihr Tunnelblick auf Ihre eigenen Definitionen von Leistung verhindert das aber.
    Wenn Sie von Anstrengungen reden, erfassen Sie eben nur das was Sie dafür halten und klammern ganz bewusst vieles andere aus. Mehrfach erfolglos versucht Ihnen zu erklären.

  2. 53.

    "Dann ändere ich eben Das Gericht hat die Bewertung bestätigt." Eigentlich auch nicht. Das Gericht hat die vorgebrachten Begründungen für legitim erachtet und deshalb formell als zulässig - wir sind hier in sowas wie einer Revisionsinstanz, wo keine neuen Sachbeweise erhoben werden, sondern nur die Form bewertet wird. Aber dort liegt ja gar nicht der Punkt, deshalb bringt eine neue Runde dort nichts. Der Punkt liegt bei Nr. 155 in der Begründung. Oder sehen Sie das anders?

  3. 52.

    „In Ihrer liberalen Welt gibt es eben Gewinner die auf Kosten der Verlierer gewinnen.“
    Nun ist aber mal wieder gut. Wie haben Sie das ermittelt? Nicht einen einzigen Kommentar dazu gibt es von mir. Aber Etliche wo faire Anstrengungen und Bildung mit Chancengleichheit beworben werden. (Nickdiebe mal außen vor gelassen, die erkennt man leicht an den sinnlosen Formulierungen um Verwirrung zu stiften).

  4. 51.

    Nochmal Wortklauberei.
    Kann man machen aber ich denke in einem internetbasierten anonymen Forum ist das ein sehr schwieriges Mittel um Lösungen zu finden.
    Dann ändere ich eben Das Gericht hat die Bewertung bestätigt. Inhaltlich ändert das für mich sehr wenig, weil das Gericht für diese Bestätigung etwas bewertet hat.
    Wie gesagt Wortspiele die wenig zur Diskussion beitragen.

  5. 50.

    Sie haben das Urteil aber immer noch nicht verstanden. Es ist nicht ungesetzlich geworden. Der Vorgang in 2022 wurde auf Grund handwerklicher Fehler als nicht verfassungskonform beurteilt. Der Weg als solcher ist aber möglich und das ist auch gut so weil auch wenn Sie es anders sehen ein Land auch wenn es sich ein Verschuldungslimit gesetzt hat, immer einen Notausgang berücksichtigen muss.
    Wenn der Feind oder die Zahlungsunfähigkeit der öffentlichen Hand vor der Tür steht, nützt uns eine mir Super Schuldenbilanz gar nix.
    Ja natürlich muss unser Land effizienter werden, steht doch außer Frage.
    Nützt aber auch nix wenn es zum Zeitpunkt der Not nicht so ist bzw. man gerade dabei ist die Problem zu lösen und ein dritter die "Schwächen" unserer Demokratie gnadenlos auszunutzen weiß.
    Das Experiment die Krankenhäuser und Kommunen ins offene Messer laufen zu lassen, halte ich für sehr gewagt.
    Das Erbe wäre zigfach schlechter als zusätzliche Schulden.

  6. 49.

    Nun reden Sie ja von sich. Das sei Ihnen gegönnt aber bitte nicht mehr von "uns".
    Ihr Leistungsmaßstab ist allerdings auch individuell.
    Zu welchem Preis diese hohe Leistungsfähigkeit erreicht wurde, wird ja nun immer mehr deutlich.
    Umwelt, andere Völker und wir selbst bezahlen dafür.
    In Ihrer liberalen Welt gibt es eben Gewinner die auf Kosten der Verlierer gewinnen. Die von Ihnen gern gepredigte Chancengleichheit ist übrigens nicht Teil davon. Wer schon hat, hat nunmal die besseren Chancen noch mehr zu haben.
    Ich sehe z.B. auch die Leistung die dem Erhalt unserer natürlichen Ressourcen dient als sehr hohe Leistung auch wenn dafür nicht zwingend körperliche Schwerstarbeit notwendig ist. Sie nennen das ja gern Nichtstuer oder Faulenzer.
    Ich nenne das Effizienz, wenn man der Natur wirtschaftliche Leistung überlässt. Die kann das nämlich richtig gut. Ein paar Mrd. Jahre mehr "Erfahrung" als wir Menschen sind schon ein Pfund mit dem wir kaum mithalten können.

  7. 48.

    Die SPD hat aber nicht gegen die kriegsverursachte Notlage geklagt und darum geht es schließlich im Artikel.
    Das hat nunmal die AfD getan mit einem Ergebnis das weder Deutschland noch Brandenburg in irgendeiner Form hilft.
    Nicht das ich das Urteil für falsch halte aber es hilft niemandem in Brandenburg außer der AfD selbst.
    Die SPD hat schließlich erkannt, dass Russland offensichtlich doch nicht der Partner ist den man erhofft hat.
    Somit bleiben nur noch 2 Parteien die so tun als ob sie glauben dass Russland in absehbarem Zeitraum wieder zu einem Partner werden könnte. Dann sollen sie es doch machen und den anderen zeigen wie man einen Krieg beendet.
    Aber wie gesagt beide profitieren von der Notlage. Warum nun ausgerechnet hier im Osten Russland so hoch geschätzt wird, ist mir überhaupt nicht klar. Beliebt waren die zu DDR Zeiten eigentlich nicht besonders.
    Mitleid mit dem Elend der Soldaten ja aber beliebt nein.

  8. 47.

    Das ist alles vom Wähler so gewollt ! Der Wähler ist nämlich nicht dumm. Nur bei einigen fehlt die nötige Intelligenz, und das sind zufälliger Weise ausgerechnet immer die, die anderer Meinung sind.

  9. 46.

    Liberale und "ehrliche Leistung, gerne im Wettstreit zu anderen" ist ein Widerspruch in sich, zumindest bei der FDP.

    Verluste sozialisieren, Gewinne privatisieren passt da schon besser.

  10. 45.

    Mir geht es um ehrliche Leistung, gerne im Wettstreit zu anderen. Letzter sein gefällt mir nicht. Noch schlimmer als jetzt schon wird es, wenn ungesetzlich über das vertretbare Maß hinaus Verbrauchsschulden auf Kosten der Jugend gemacht werden. So fährt man ein Land gegen die Wand.
    Die ständige unlautere Suche nach Geldeinnahmequellen, weil es niemals reicht, geht mir langsam auf den Zeiger. Jetzt ist es ungesetzlich geworden. Notlageerfindungen mit Scheinargumenten für Krankenhäuser u.Ä? Das stinkt doch zum Himmel. Es endet IMMER so: Inflation, Geldentwertung! IMMER! Einen „Woidschken“ Mittelweg ist eine Illusion.

  11. 44.

    Der eigentliche Knackpunkt ist wohl 155:
    "Die Überlegungen, die zur Rechtfertigung der außergewöhnlichen Notsituation und deren Auswirkungen auf die staatliche Finanzlage herangezogen werden, müssen sich in der Begründung des Plans, der dem die Kreditermächtigung enthaltenden Haushaltsgesetz zugrunde liegt, widerspiegeln und eine Abgrenzung zu allgemeinpolitischen Maßnahmen erlauben." Die gegebene Begründung der Notlage damals und die Maßnahmen zur Behebung dieser passen nicht zusammen bzw. sind nicht von allgemeinpolitischen Maßnahmen unterscheidbar.

  12. 43.

    Haben Sie auch mal 142ff gelesen zur zur Diagnose der außergewöhnlichen Notsituation und zu ihren Ursachen?

  13. 42.

    "Doch das hat das Gericht bewertet. Nochmal lesen!" Nochmal im Urteil nachgelsen. Das Gericht hat selbst nicht bewertet, es hat die Bewertung von damals im Landtag übernommen und als richtig befunden, eigene Gutachter und Experten zur Reevaluierung der damals gegeben Begründung wurden nicht vom Gericht bestellt.

  14. 41.

    "Ich hätte es gut gefunden wenn die AfD die Ursache der Notlage aktiv bekämpft hätte und ihre Beziehungen nach Russland ausgenutzt hätte, um Schaden zumindest von Deutschland abzuwenden." Da wäre die SPD aber mehr prädestiniert mit ihren langen engen Beziehungen zu Rußland bis hinauf ins Bundespräsidialamt.

  15. 40.

    Sie definieren "gut gegangen" an Ihren eigenen mutmaßlich materiellen Maßstäben. Kann man machen aber dann sollten Sie nicht "uns oder wir" verwenden.
    Gut gegangen ist für jeden eben etwas anderes. Die Probleme die unser Land jetzt hat, sind nicht erst in den letzten 2 oder 3 Jahren sondern in den letzten Jahrzehnten auch mit liberaler Beteiligung entstanden. Und auch nicht auf Brandenbrug einzugrenzen sondern bestehen deutschlandweit.
    Einigen oder sogar vielen ging es gut mit dem liberalen Kurs. Einigen wenigen ganz besonders gut. Und das waren/sind nicht zwingend die Leistungsträger.
    Jede nachfolgende Generation hat allerdings die Folgen dieses individuellen materiellen Wohlstandsstrebens auf Kosten der Allgemeinheit auszubaden.

  16. 39.

    Doch das hat das Gericht bewertet. Nochmal lesen! Ihre Wortklaubereien müssten Sie schon genauer erklären und nicht nur in den Raum stellen.
    Fakt bleibt.
    Die Afd hat gegen die Notlage geklagt und dieser Teil wurde zurückgewiesen. Warum die AfD die Notlage an sich anfechten wollte, dürfte klar sein.
    Das Urteil wird nun leider von einigen hier ganz anders interpretiert.
    Bevor wir Hr. Woidke uneindeutige Aussagen unterstellen, sollten einige Bürger ihre Lesekompetenz nochmal prüfen.

    Ich hätte es gut gefunden wenn die AfD die Ursache der Notlage aktiv bekämpft hätte und ihre Beziehungen nach Russland ausgenutzt hätte, um Schaden zumindest von Deutschland abzuwenden. So patriotisch sind sie aber offensichtlich nicht, weil wenn es Deutschland schlecht geht, hilft das diesen Leuten.
    Das man "nebenher" der Eu und der Ukraine eine guten Dienst hätte leisten können dürfte denen egal sein.

  17. 38.

    Warum denn die Umwege, die Beschlüsse des LVerfG Brandenburg sind alle öffentlich einsehbar:
    https://verfassungsgericht.brandenburg.de/verfgbbg/de/entscheidungen/entscheidungssuche/detail-entscheidung/~21-06-2024-vfgbbg-2223_4345

    In Absatz 136(a) wird ja die Notsituation bestätigt und natürlich wird die von der ständigen Rechtssprechung des BVerfG abgeleitet.
    Aber natürlich kann Woidke aufgrund des Beschlusses das Paket entsprechend nachbessern und wieder durchs Parlament bringen.

  18. 37.

    "Die Klage gegen die Erklärung der Notlage wurde komplett zurückgewiesen, da es eine Notlage war/ist." Das hat das Gericht nicht bewertet. Die Notlage kann das Parlament mit Mehrheit einfach feststellen, mehr ist an diesen Akt nicht gekoppelt und diese Feststellung erfolgte rechtskonform mit der erforderlichen Mehrheit, eine sachliche Begründung ist nicht an diesen Schritt gebunden und kann daher prinzipiell nicht geprüft werden, das Gericht kann als prinzipiell nicht sachlich prüfen, ob eine Notlage vorlag, sondern nur das formale Prozedere zur Erklärung dieser prüfen.

  19. 36.

    Mit Gesetzgebungen im Zuge von Notlagenerklärungen scheint es ein grundsätzliches handwerkliches Problem in Brandenburg zu geben, s.a.: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/verfg-brandenburg-brandenburgisches-kommunales-notlagegesetz-verfassungswidrig

  20. 35.

    Nein ! Ansonsten hätte ich die Ich - Form gewählt. Zudem habe ich auch nicht die Chuzpe ! Wie Sie lesen können, habe ich ausdrücklich Herrn Woidke und seine Partei gemeint.

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