Fragen und Antworten für Eltern - Die Kita streikt - muss ich trotzdem zur Arbeit?
An den städtischen Kitas wird wieder gestreikt und Eltern geraten erneut in Not. Wer betreut jetzt die Kinder? Darf ich einfach zu Hause bleiben? Kann mein Chef mich feuern, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann? Anja Dobrodinsky klärt über Arbeitnehmerrechte auf.
Ab Montag, 30. September, hat Verdi zu einem unbefristeten Streik in den kommunalen Kitas in Berlin aufgerufen. Mehrere zehntausend Kinder sind dann betroffen. Welche Rechte haben deren Eltern als Arbeitnehmer? Dürfen sie zuhause bleiben oder ihre Kinder mit zur Arbeit bringen?
Darf ich zu Hause bleiben, weil ich keine Betreuung für mein Kind habe?
Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: Kleine Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Wenn sie plötzlich nicht betreut werden können, dürfen Eltern zuhause bleiben. Wie lange, das sagen die Paragrafen nicht. Fachleute halten zwei bis drei Tage für angemessen. Das Gehalt muss der Arbeitgeber weiter zahlen. Das alles gilt aber nur, wenn so ein Streik nicht angekündigt wird. Und wenn der Arbeits- oder der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.
Dass nun gestreikt wird, wurde mit Vorlauf angekündigt. Eltern haben also Zeit, sich um eine alternative Betreuung zu kümmern. Gibt es niemanden, der das Kind beaufsichtigen kann, müssen Eltern um Urlaub bitten. Sind die Urlaubstage schon aufgebraucht, kommt eine unbezahlte Freistellung in Frage. Der Arbeitgeber darf beides nur ablehnen, wenn niemand anderes den Job machen kann. Arbeitnehmer können auch fragen, ob sie im Homeoffice arbeiten, ihre Arbeitszeit auf den Nachmittag oder Abend verlegen oder Überstunden abbummeln können.
Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?
Grundsätzlich sind Unternehmen nicht verpflichtet, das zu erlauben. Fragen schadet aber nicht. Stört das Kind die Abläufe im Unternehmen nicht und gibt es einen sicheren Ort, wo es sich aufhalten kann, hat der Arbeitgeber womöglich nichts dagegen. Denn die Alternative wäre ja, komplett auf die Arbeitskraft der Eltern zu verzichten. Einige Unternehmen haben auch Eltern-Kind-Zimmer für solche Fälle.
Muss der Bezirk Notbetreuungen organisieren?
Anders als in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen müssen für Kitas laut Gesetz keine Notdienste vereinbart werden. Die Träger versuchen aber oft, eine Notbetreuung zu organisieren. Eltern die absehen können, dass ihr Kind nicht anderweitig untergebracht werden kann, sollten sich an ihren Kita-Träger wenden. So kann der abschätzen, wie viele Notbetreuungsplätze gebraucht werden und die betroffenen Kinder zum Beispiel auf andere Einrichtungen verteilen. Das geht natürlich nur, wenn nicht alle Erzieher mitstreiken. Bei den vergangenen Streiks gab es nur wenige Notbetreuungsplätze.
Kann ich mich oder mein Kind krankmelden?
Nein. Wer fälschlicherweise behauptet, Kind oder Arbeitnehmer seien krank, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung.
Wer bezahlt meinen Verdienstausfall?
Wer sich wegen eines Streiks in der Kita unbezahlt freistellen lässt, um sein Kind zu betreuen, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das gilt auch für Selbstständige, die an Streiktagen ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Ein Streik gilt als höhere Gewalt. Auch wenn Kosten für einen Babysitter anfallen, muss die Familie die selbst tragen.
Darf mir mein Chef kündigen, wenn ich aufgrund eines Kita-Streiks nicht zur Arbeit kommen kann?
Kommt der Streik über Nacht, können Arbeitnehmer zuhause bleiben, ohne eine Abmahnung oder Kündigung befürchten zu müssen. Bei einem angekündigten Streik müssen Eltern nachweisen, dass sie sich erfolglos um eine Ersatzbetreuung bemüht haben. Dann bekommen sie in den meisten Fällen Urlaub oder eine Freistellung und haben auch nichts zu befürchten. Grundsätzlich gilt: Wer aber einfach zuhause bleibt, ohne Bescheid zu sagen, riskiert eine Kündigung. Wichtig ist also, dass Eltern den Chef vor ihrem Arbeitsbeginn darüber informieren, was sie vorhaben.
Dieser Beitrag wurde erstmals im Juli 2024 veröffentlicht.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.07.2024, 12:35 Uhr